Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Stand: 23.12.2021) 14.01.2022
Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Warum diese eingeführt wurde und alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des BMG oder als Download in diesem PDF-Dokument: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht
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Aktuelle Informationen und Praxishilfen für unsere Mitglieder zu Corona/COVID-19
Psychotherapeutische Praxen sind aktuell sowohl fachlich herausgefordert als auch bei der ganz praktischen Durchführung der Behandlung, sei es in Bezug auf Hygienemaßnahmen oder die technische Einrichtung der Videobehandlung.
Auf dieser Seite haben wir Informationen und Hinweise zusammengestellt, die für Sie und Ihre Patient*innen in der aktuellen Situation nützlich sein sollen.
Hinweise für Patient*innen zur Corona-Prävention
Downloads:
- Aushang Patient*innen-Information Corona-Prävention DIN A3
- Aushang Patient*innen-Information Corona-Prävention DIN A4
- Hinweis Corona-Prävention für Praxen (Aushang)
- Corona - Hilfen und Anlaufstellen in einer Ausnahmesituation - Informationen für Patient*innen
DGVT-BV-Info: Maskenpflicht für Patient*innen in psychotherapeutischen Praxen ab 1.10.2022 – Mitarbeiter*innen und Praxisinhaber*in haben zunächst keine Maskenpflicht
22.09.2022
Der Bundestag hat am 8.9.2022 Änderungen zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen (COVID-19-Schutzgesetz, BT-DR 20/2573). Die neuen Corona-Regelungen gelten bundeseinheitlich und bundesweit in der Zeit vom 1.10.2022 bis zum 7.4.2023. Für die Zeit vom 1.10.2022 bis zum 7.4.2023 können darüber hinaus bestimmte weitere Schutzmaßnahmen von den Ländern vorgesehen werden, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen erforderlich ist.
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Bewertungsausschuss prüft Regelungen zur Videobehandlung bis zum 31. Mai 2022
22.04.2022
Die BPtK berichtet, dass die KBV angekündigt hat, bei den Regelungen für Psychotherapeut*innen Anpassungen herbeiführen zu wollen, um eine flexiblere, bedarfsorientierte Anwendung der Videosprechstunde zu ermöglichen. Der Bewertungsausschuss wird dies bis zum 31. Mai 2022 prüfen.
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Die Unfallversicherung (DGUV) verlängert die Corona-Sonderregelung zur Videosprechstunde bis 30. Juni 2022
22.04.2022
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Sonderregelung zur Behandlung zur Videobehandlung bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Damit sind Videosprechstunden erstmalig übergangsweise auch in der Versorgung von Unfallsverletzten möglich. Voraussetzung ist der Einsatz eines zugelassenen lizenzierten Videodienstanbieters.
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DGVT-BV-FAQ: Impfpflicht im Gesundheitswesen aus Sicht des Arbeitsrechts
25.01.2022
Anbei unsere Hinweise zu aktuellen Fragen bzgl. der Impfpflicht – hier die arbeitsrechtlichen Aspekte, die sowohl Praxisinhaber*innen und Angestellte in Praxen als auch Kolleg*innen in Kliniken und sonstigen Einrichtungen betreffen.
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Schwerpunktseite des Paritätischen - Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
25.01.2022
Der Paritätische hat eine Schwerpunktseite veröffentlicht mit einem Überblick über die Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die fortlaufend aktualisiert wird.
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Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Impfpflicht auch für Psychotherapeut*innen in Praxen
16.12.2021
Der Bundestag hat am 10. Dezember 2021 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verabschiedet und unter anderem eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für alle Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs eingeführt (§ 20a IfSG – „Immunitätsnachweis gegen COVID-19“). Von der Regelung erfasst sind auch Psychotherapeut*innen in den im Gesetz genannten Einrichtungen.
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Testpflicht in Praxen – Was gilt für Praxisinhaber*innen, Beschäftigte, Patient*innen und Besucher*innen?
16.12.2021
Praxis-Inhaber*innen und Beschäftigte von psychotherapeutischen Praxen müssen bis zum 15. März 2022 einen Immunitätsnachweis für das Coronavirus vorlegen. Diese Regelung wurde im neuen § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eingeführt und ist seit 14. Dezember 2021 in Kraft getreten.
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Corona-Sonder-Regelungen für Vertragspsychotherapeut*innen: Kurzüberblick der KBV (Stand: 5. Oktober 2021) sowie Regelungen für Privatversicherte / Beihilfe (Stand 30. September 2021)
06.12.2021
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) veröffentlicht regelmäßig den aktuellen Stand der Regelungen, die Vertragsärzt*innen und -psychotherapeut*innen in der Coronakrise entlasten sollen. Die KBV hat zahlreiche Sonderregelungen vereinbart. Zudem hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einige Richtlinien gelockert und damit für weitere Erleichterungen gesorgt.
Ebenso können Versicherte der privaten Krankenversicherung während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Video durchführen. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
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DGVT-BV-Info: Übersicht Corona-Sonder-Regelungen für Psychotherapeut*innen – GKV-Versicherte / PKV / Beihilfe (Stand 30.06.2021)
06.07.2021
Videobehandlung (GKV) weiter unbegrenzt möglich / Erweiterte telefonische Beratung für privat Versicherte beendet
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Erkrankung mit COVID-19 am Arbeitsplatz – Informationen für Beschäftigte und Beamtinnen/Beamte
22.04.2021
Eine COVID-19-Erkrankung am Arbeitsplatz kann bei Beschäftigten einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen, für deren Bearbeitung die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zuständig sind. ver.di setzt sich dafür ein, dass COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt wird und zwar nicht nur bei medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten. Da es immer noch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über COVID-19 und deren (Langzeit-)Folgeerkrankungen gibt, ist es umso wichtiger, die Meldungen vorzunehmen.
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Corona-Sonderregelungen für PKV / Beihilfe (Videobehandlung, Telefon, Hygienepauschale) verlängert
18.03.2021
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Corona-Teilhabe-Fonds des Bundes für Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen
22.01.2021
Seit Jahresanfang 2021 können Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen zusätzliche Zuschüsse aus dem Corona-Teilhabe-Fonds beantragen, um entstandene Schäden auszugleichen. Hierfür stehen 100 Mio. Euro zur Verfügung. Grundlage für die Förderung ist eine im Dezember vom Bund erlassene Richtlinie. Die Förderung erfolgt in Form einer Liquiditätsbeihilfe. Sie kann bis zum 31. März 2021 für die Monate September 2020 bis März 2021 beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Einrichtungen und Unternehmen glaubhaft machen, dass
- ihre Einnahmen auf Grund der COVID-19-Pandemie im Vergleich zum Vorjahr mindestens zehn Prozent niedriger sind,
- diese Einnahmen nicht ausreichen, um die betrieblichen Fixkosten zu decken und
- die bestehenden finanziellen Engpässe im Förderzeitraum nicht bereits durch andere Förderungen ausgeglichen werden.
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DGVT-BV-Info: Hygiene-Zuschlag für PKV / Beihilfe verlängert bis 31.03.2021 - 245 GOÄ, 1,0-facher Satz (Stand: 16.12.2020)
21.12.2020
Die von der Bundesärztekammer, dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern beschlossene Verlängerung des Hygiene-Zuschlags für die Behandlung von Privatversicherten / Beihilfeberechtigten wurden am 16.12.2020 veröffentlicht.
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DGVT-BV-Info: Corona-Sonderregelungen zu Videosprechstunde und Telefonkonsultation bis 31. März 2021 verlängert (Stand 14.12.2020)
18.12.2020
Die Corona-Sonderregelungen wurden bis 31. März 2021 verlängert. Auf die Verlängerung haben sich KBV und GKV-Spitzenverband diese Woche geeinigt. Die Sonderregelungen wären zum Jahresende ausgelaufen und gelten nun bis 31. März 2021.
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht Lotse für Corona-Hilfen
29.05.2020
Für einzelne Branchen führen die Maßnahmen zur Vermeidung des Coronavirus dazu, dass Menschen vorübergehend erhebliche Einkommenseinbußen erfahren. Dies kann alle Erwerbstätigen betreffen, insbesondere aber Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbständige. Das BMAS hat nun ein Lotse für Corona-Hilfen veröffentlicht.
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DGVT fordert effektive Hilfen für Psychotherapeut*innen in Ausbildung
28.04.2020
Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) sind durch die Auswirkungen der aktuellen Krise in Folge der Corona-Pandemie wirtschaftlich in besonderem Maße betroffen. Gleichzeitig sind PiA bei den bisherigen Hilfemaßnahmen von Bund und Ländern nicht ausreichend berücksichtigt. Die DGVT wendet sich an die politisch Verantwortlichen mit der Forderung nach effektiven Hilfen für PiA, die deren spezifische Bedingungen berücksichtigen.
Hier finden Sie die Stellungnahme
Informationstext "Strategien der kognitiven Verhaltenstherapie (KVT) zur Verbesserung der psychischen Gesundheit während der COVID-19-Pandemie"
30.03.2020
Dieser Informationstext wurde im Namen der der WCCBT (World Confederation of Cognitive and Behavioural Therapies) mit einer internationalen Gruppe an klinischen Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen erstellt. Die Autoren würden sich freuen, wenn das Dokument möglichst weite Verbreitung finden könnte (Therapeut*innen, Behandler*innen und Patient*innen).
[Deutsch]
[Englisch]
DGVT-BV-Info: Überlegungen zur Planung und Priorisierung in den ambulanten Praxen
16.03.2020
Wir möchten unseren Mitgliedern anbei einige Überlegungen für Ihre Planung der nächsten Zeit in Ihren Praxen mit Ihnen teilen. Für uns alle sollte jetzt die Priorität darauf liegen, die Strategie der Verlangsamung ("flatten the curve") zu unterstützen und Kontakte von uns sowie von unseren Kindern in größeren Gruppen zu vermeiden.
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Weitere Informationen und externe Links
- Info-Seite der KBV: Coronavirus - Informationen für Praxen:
https://www.kbv.de/html/coronavirus.php - Meldepflichten auch für Psychotherapeut*innen– Schriftliche Auskunft der KBV vom 28.02.2020:
https://www.dgvt-bv.de/?id=1493 - Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 (Robert-Koch-Institut) – wird auf der Seite des RKI laufend aktualisiert, zu finden unter Übersicht - Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ): https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- Hygiene-Hinweise der BZgA:
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html - Hygiene in der Psychotherapeutischen Praxis:
https://www.hygiene-medizinprodukte.de/download/hygieneleitfaden-psychotherapeutische-praxis/ - Videosprechstunde in der Praxis – Info-Seite der KBV:
https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php - Aktuelle Informationen der Bundespsychotherapeutenkammer:
https://www.bptk.de/coronavirus-in-deutschland/?cookie-state-change=1583924564159 - Anspruch auf Entschädigung bei behördlich angeordneter Quarantäne (gem. Infektionsschutzgesetz)
https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Coronavirus_Entschaedigung.pdf - BPtK-Praxis-Info Coronavirus - Hygiene, Videobehandlung, Meldepflichten und Entschädigungen, Stand 05.01.2021
https://www.bptk.de/coronavirus/informationen-der-bptk-zur-corona-epidemie/ - Corona-Pandemie und psychische Erkrankungen - BPtK-Hintergrund zur Forschungslage
https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/08/2020-08-17_BPtK-Hintergrund_Corona-Pandemie-und-psychische-Erkrankungen.pdf - GKV-Spitzenverband: Fokus – Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus, Stand 21.01.2021
https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp - Deutsche Krankenhausgesellschaft: Coronavirus – Fakten und Infos, Stand 14.01.2021
https://www.dkgev.de/dkg/coronavirus-fakten-und-infos/ - Das Bundesministeriums für Gesundheit stellt tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus zur Verfügung:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
II. Hygienevorschriften und Hygiene-Zuschlag (nur PKV/Beihilfe):
DGVT-BV-Info: Maskenpflicht für Patient*innen in psychotherapeutischen Praxen ab 1.10.2022 – Mitarbeiter*innen und Praxisinhaber*in haben zunächst keine Maskenpflicht
22.09.2022
Der Bundestag hat am 8.9.2022 Änderungen zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen (COVID-19-Schutzgesetz, BT-DR 20/2573). Die neuen Corona-Regelungen gelten bundeseinheitlich und bundesweit in der Zeit vom 1.10.2022 bis zum 7.4.2023. Für die Zeit vom 1.10.2022 bis zum 7.4.2023 können darüber hinaus bestimmte weitere Schutzmaßnahmen von den Ländern vorgesehen werden, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen erforderlich ist.
Mitarbeitende in Praxen und Praxisinhaber*innen selbst sind zunächst durch das IfSG nicht verpflichtet, eine Maske zu tragen. Die Praxisinhaber*innen haben hier in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob und wie sie ihr Direktionsrecht als Arbeitgeber*in ausüben (z.B. Tragen einer Maske anordnen). Für Praxisinhaber*innen und Mitarbeitende in Praxen ergibt sich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Maske aus dem Hygienekonzept der Praxis. Die Verantwortlichen der Praxen sind verpflichtet, die Einhaltung der Maskenpflicht zumindest stichprobenhaft zu überwachen. Dies bedeutet, dass Sie dafür Sorge zu tragen haben, dass die Patient*innen und Besucher*innen die Maskenpflicht einhalten. Personen, die die Maskenpflicht nicht einhalten, können durch die*den Praxisinhaber*in vom Betreten der Praxis ausgeschlossen werden. Praxisinhaber*innen müssen außerdem dafür sorgen, dass sie weitere Hygieneregeln entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) in ihrer Praxis beachten und einhalten.
Ausnahmen von der Maskenpflicht
- Kleinkinder (unter 6 Jahre alt)
- Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Maske tragen können (ärztliches Attest)
- Gehörlose und Schwerhörige, ihre Begleitpersonen sowie Personen, mit denen Gehörlose und Schwerhörige kommunizieren.
Weitere Ausnahmen:
§ 28b Absatz 1 Satz 6 IfSG regelt eine Ausnahme von der Maskenpflicht, wenn die Erbringung oder Entgegennahme einer medizinischen oder vergleichbaren Behandlung dem Tragen einer Atem-schutzmaske entgegensteht (die Gesetzesbegründung nennt hier „z. B. HNO-ärztliche oder zahnärztliche Untersuchung bzw. Behandlung“). Ausnahmen von der Maskenpflicht sollten mit fachlicher Begründung in der Patientenakte dokumentiert werden. Die Befreiung gilt nur ab Beginn der Psychotherapie-Interaktion (für den Fall, dass das Tragen der psychotherapeutischen Behandlung entgegensteht), somit nicht für den Zeitraum des Betretens bzw. Wartens oder Verlassens der Praxisräume. Vor Beginn und nach Ende der Therapie muss die*der Patient*in in den Praxisräumen also eine Maske tragen.
Kinder und Jugendliche
Kinder bis einschließlich 5 Jahre haben keine Maskenpflicht in psychotherapeutischen Praxen (weder während der Behandlung noch im Wartezimmer). Kinder und Jugendliche, die 6 Jahre oder älter sind, haben eine Maskenpflicht. Falls Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen („Erbringung oder Entgegennahme einer medizinischen oder vergleichbaren Behandlung steht dem Tragen einer Atemschutzmaske entgegen“), sollten diese in der Patientenakte dokumentiert werden. Bei minderjährigen Patient*innen ist jeweils die (schriftliche) Einwilligung der Sorgeberechtigten einzuholen, falls diese Fall-Konstellation vorliegt.
Geistige Behinderung
Grundsätzlich haben auch Patient*innen mit geistiger Behinderung eine Maskenpflicht. Bei mangelnder geistiger Einsichtsfähigkeit (z.B. sensorische Gründe, weswegen Maske abgelehnt wird) einer*eines Patient*in kann ggf. eine fachlich begründbare Ausnahme von der Maskenpflicht vorliegen (entsprechend in Patientenakte dokumentieren und Einwilligung der gesetzlichen Vertreter*innen einholen).
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DGVT-BV-FAQs
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Maskenpflicht auch für die Behandlung von Privatversicherten / Beihilfe / Selbstzahler*innen?
Frage: Gilt die Maskenpflicht auch für die Behandlung von Privatversicherten / Beihilfe / Selbstzahler*innen? Antwort: Ja, das IfSG ist eine bundesgesetzliche Regelung, die sich auf das gesamte Gesundheitswesen bezieht, nicht nur den GKV-Bereich (SGB V). Die Maskenpflicht gilt daher auch für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahler*innen.
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FFP2-Maske oder „vergleichbare Maske“
Frage: Was bedeutet FFP2-Maske oder vergleichbare Maske im Sinne des IfSG?
Antwort: Atemschutzmasken sind den FFP2-Masken dann vergleichbar, wenn sie eine ähnliche oder bessere Filterleistung aufweisen (FFP3-Masken, KN95-Masken etc.).
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Maskenpflicht in Kliniken
Frage: Was gilt aktuell in Kliniken hinsichtlich der Maskenpflicht?
Antwort: In Krankenhäusern tragen alle Beschäftigten und Patient*innen FFP2-Masken (Patient*innen nicht in „ihren“ Zimmern). Zuzüglich für Beschäftigte: 3 Tests pro Woche.
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Weitere Links:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg/faq-ifsg.html
https://www.zusammengegencorona.de/
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html?nn=2386228#doc13490882bodyText7
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Maskenpflicht und weitere Hygieneregeln
Ab dem 1.10.2022 bis zum 7.4.2023 gilt mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz in psychotherapeutischen Praxen eine Maskenpflicht (FFP2-Maske oder vergleichbare Maske, s. unter „FAQ“) für Patient*innen und Besucher*innen von Praxen.
Nach § 28 b Satz 1 Nummer 5 IfSG dürfen Arztpraxen, Zahnarztpraxen und psychotherapeutische Praxen von Patient*innen und Besucher*innen nur betreten werden, wenn diese eine Atemschutzmaske tragen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske gilt für in den Einrichtungen behandelte Personen sowie Besucher*innen und weitere Externe.
Diese Maßnahme dient dem Schutz der in diesen Einrichtungen behandelten Personen.
Zudem müssen Praxen dafür sorgen, dass weitere Hygieneregeln entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) beachtet und eingehalten werden:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html?nn=2386228#doc13490882bodyText7
Bis zu dieser aktuellen Neuregelung durch das COVID-19-Schutzgesetz hatten wir die Situation, dass psychotherapeutische Praxen nicht ausdrücklich im Infektionsschutzgesetz (IfSG) als „medizinische Einrichtungen“ aufgeführt waren. Es bestand eine Unklarheit in der Anwendung des Gesetzes. Unser Verband hatte sich ebenso wie viele andere Verbände der Gesetzes-Auslegung der KBV angeschlossen, dass Psychotherapeutische Praxen nicht vom bis dahin geltenden IfSG erfasst sind bzgl. einer Maskenpflicht, Sie jedoch über Ihr Hausrecht die Maskenpflicht einführen konnten für Ihre Praxis.
Mit dem aktuellen IfSG ist diese Unklarheit jetzt beseitigt worden: In § 23 Abs. 3 Nr. 8 IfSG wurde nun klargestellt, dass neben Arzt- und Zahnarztpraxen auch psychotherapeutische Praxen ausdrücklich und gleichberechtigt von den Regelungen des Gesetzes erfasst sind.
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Corona-Sonderregelungen zur Telefonkonsultation und Videosprechstunde enden zum 2. Quartal 2022
06.04.2022[mehr]
Corona-Sonder-Regelungen für Vertragspsychotherapeut*innen: Kurzüberblick der KBV (Stand: 5. Oktober 2021) sowie Regelungen für Privatversicherte / Beihilfe (Stand 30. September 2021)
06.12.2021
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) veröffentlicht regelmäßig den aktuellen Stand der Regelungen, die Vertragsärzt*innen und -psychotherapeut*innen in der Coronakrise entlasten sollen. Die KBV hat zahlreiche Sonderregelungen vereinbart. Zudem hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einige Richtlinien gelockert und damit für weitere Erleichterungen gesorgt.
Ebenso können Versicherte der privaten Krankenversicherung während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Video durchführen. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
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- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 (Robert-Koch-Institut) – wird auf der Seite des RKI laufend aktualisiert, zu finden unter Übersicht - Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ): https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- Hygiene-Hinweise der BZgA:
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html
- Hygiene in der Psychotherapeutischen Praxis:
https://www.hygiene-medizinprodukte.de/download/hygieneleitfaden-psychotherapeutische-praxis/
Umweltbundesamt und RKI zum Thema Innenraumlufthygiene („Lüften“)
Das Thema Lüften spielt in der kalten Jahreszeit nochmals eine wichtige Rolle in den Psychotherapie-Praxen. In geschlossenen Räumen kommt zur Reduktion des Risikos einer Infektion mit SARS-CoV-2 das Thema Lüften / Luftreinigung als wichtige Maßnahme zur Einhaltung der Abstands-Regeln und einer Mund-Nasen-Bedeckung hinzu.
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III. COVID-19-Impfung:
Informationen zur Corona-Schutzimpfung allgemein
www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung.html
Merkblatt zur Corona-Schutzimpfung
www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblaetter/Impfen/infsch-Merkblatt-Impfbereitschaft-barrierefrei.pdf
Corona-Schutzimpfung für Kinder: BZgA-Merkblatt will bei Entscheidungsfindung unterstützen
In der Pressemeldung des BZgA heißt es, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) eine allgemeine Impfempfehlung für die Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen bisher nicht ausgesprochen hat, da Kinder und Jugendliche meist ohne Krankheitszeichen oder mit mildem COVID-19-Verlauf erkranken und die Datenlage für eine allgemeine Empfehlung noch nicht ausreicht. Sie empfiehlt aktuell jedoch die Impfung für junge Menschen ab 12 Jahren bei bestimmten Vorerkrankungen, bei engem Kontakt zu Personen, die nicht selbst geimpft werden können oder die vermutlich keinen ausreichenden Impfschutz aufbauen können sowie bei einem erhöhten beruflichen Ansteckungsrisiko im Rahmen einer Ausbildung oder Tätigkeit in bestimmten Einrichtungen. Zu den Vorerkrankungen zählen beispielsweise starkes Übergewicht und schwere Erkrankungen am Herzen, dem Nervensystem, an Lunge oder Nieren. In diesen Fällen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf erhöht. Das Merkblatt der BZgA informiert außerdem darüber, welche Impfstoffe es für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren gibt und welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten können. Eine Checkliste, die bei der Entscheidung über die Impfung helfen kann, rundet das Angebot ab.
Merkblatt zur Corona-Schutzimpfung für Kinder ab 12 Jahren (PDF Download):
www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblaetter/Impfen/infsch-Merkblatt-Cor-Schutzimpf-Kinder_01.pdf
Informationen zur Corona-Schutzimpfung ab 12 Jahren
www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/impfreihenfolge-und-ablauf.html
Merkblatt zur Corona-Schutzimpfung für Kinder ab 12 Jahren
www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblaetter/Impfen/infsch-Merkblatt-Cor-Schutzimpf-Kinder_01.pdf
Häufige Fragen und Antworten zur Corona-Schutzimpfung ab 12 Jahren
www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/fragen-und-antworten/corona-schutzimpfung-ab-12-jahren.html
DGVT-BV-FAQ: Impfpflicht im Gesundheitswesen aus Sicht des Arbeitsrechts
25.01.2022
Anbei unsere Hinweise zu aktuellen Fragen bzgl. der Impfpflicht – hier die arbeitsrechtlichen Aspekte, die sowohl Praxisinhaber*innen und Angestellte in Praxen als auch Kolleg*innen in Kliniken und sonstigen Einrichtungen betreffen.
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Schwerpunktseite des Paritätischen - Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
25.01.2022
Der Paritätische hat eine Schwerpunktseite veröffentlicht mit einem Überblick über die Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die fortlaufend aktualisiert wird.
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Wann können Psychotherapeut*innen ihre Impfung erhalten?
27.01.2021
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Übersicht zu Informationsangeboten zur COVID-19 Impfung
19.01.2021
Mit Beginn der Durchführung von Impfungen gegen das Coronavirus, besteht ein gesteigerter Informationsbedarf. Die folgende Übersicht stellt der Paritätische Gesamtverband zur Verfügung, in der wichtige Informationsangebote, Anlaufstellen und Dokumente rund um den Themenbereich der COVID-19 Impfungen zusammengefasst sind.
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IV. Meldepflichten, Infektionsschutzgesetz:
KBV-Auskunft: Meldepflicht nach IfSG auch für Psychotherapeut*innen
02.03.2020
Die KBV bestätigt eine Meldepflicht auch für Psychotherapeut*innen in Bezug auf Psychotherapie-Patient*innen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder bei denen ein Verdacht hierauf besteht.
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V. Praxisorganisation / Abrechnungsfragen:
DGVT-BV-Info: Übersicht Corona-Sonder-Regelungen für Psychotherapeut*innen – GKV-Versicherte / PKV / Beihilfe (Stand 30.06.2021)
06.07.2021
Videobehandlung (GKV) weiter unbegrenzt möglich / Erweiterte telefonische Beratung für privat Versicherte beendet
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DGVT-BV-Info: Sonderregelungen für Privatversicherte während der Corona-Pandemie (Telefon/Video)
26.05.2020
Mittlerweile gibt es eine Einigung zwischen Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe über Erleichterungen bei der Behandlung von Privatversicherten während der Corona-Pandemie. In einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung hat man sich auf Sonderregelungen verständigt, die zunächst bis zum 30. Juni 2020 befristet gelten.
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DGVT-BV-FAQ: Ersatzverfahren Einlesen eGK - Online-Identifikationsverfahren
02.04.2020
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VI. Videobehandlung:
Bewertungsausschuss prüft Regelungen zur Videobehandlung bis zum 31. Mai 2022
22.04.2022
Die BPtK berichtet, dass die KBV angekündigt hat, bei den Regelungen für Psychotherapeut*innen Anpassungen herbeiführen zu wollen, um eine flexiblere, bedarfsorientierte Anwendung der Videosprechstunde zu ermöglichen. Der Bewertungsausschuss wird dies bis zum 31. Mai 2022 prüfen.
[mehr]
Die Unfallversicherung (DGUV) verlängert die Corona-Sonderregelung zur Videosprechstunde bis 30. Juni 2022
22.04.2022
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Sonderregelung zur Behandlung zur Videobehandlung bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Damit sind Videosprechstunden erstmalig übergangsweise auch in der Versorgung von Unfallsverletzten möglich. Voraussetzung ist der Einsatz eines zugelassenen lizenzierten Videodienstanbieters.
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Corona-Sonderregelungen zur Telefonkonsultation und Videosprechstunde enden zum 2. Quartal 2022
06.04.2022
[mehr]
DGVT-BV-Info: Übersicht Corona-Sonder-Regelungen für Psychotherapeut*innen – GKV-Versicherte / PKV / Beihilfe (Stand 30.06.2021)
06.07.2021
Videobehandlung (GKV) weiter unbegrenzt möglich / Erweiterte telefonische Beratung für privat Versicherte beendet
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DGVT-BV-Info: Corona-Sonderregelungen zu Videosprechstunde und Telefonkonsultation bis 31. März 2021 verlängert (Stand 14.12.2020)
18.12.2020
Die Corona-Sonderregelungen wurden bis 31. März 2021 verlängert. Auf die Verlängerung haben sich KBV und GKV-Spitzenverband diese Woche geeinigt. Die Sonderregelungen wären zum Jahresende ausgelaufen und gelten nun bis 31. März 2021.
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DGVT-BV-Info: Übersicht Sonder-Regelungen für Psychotherapeut*innen Corona (Stand 24.09.2020)
24.09.2020
Anbei eine aktuelle Übersicht der wichtigsten Sonder-Regelungen anlässlich der Corona-Pandemie (Stand 24.09.2020) für unsere Mitglieder.
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KBV veröffentlicht befristete Sonderregelungen zur Erleichterung der Durchführung von Psychotherapie während der Coronavirus-Krise
26.03.2020
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DGVT-BV-Info: Praxishilfe "Abrechnung von Videosprechstunden und Abrechnungsbeispiele"
26.03.2020
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DGVT-BV-Web-Seminaraufzeichnung zur "Videosprechstunde"
22.03.2020
Rund um die Einführung und Nutzung von Videosprechstunden entstehen aktuell eine Reihe von Fragen, die wir in diesem Web-Seminar aufgreifen möchten.
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DGVT-BV-Info: Videosprechstunde - Behandlungsvertrag, Informationsblatt und Einwilligung Datenschutz
16.03.2020
[mehr]
DGVT-BV-Info: Abrechnungsbeispiel Videosprechstunde
21.03.2020
Anbei finden Sie ein sehr übersichtliches Abrechnungsbeispiel für die Videosprechstunde.
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DGVT-BV-Info: Videosprechstunde - Übersicht zu Hinweisen und Formularen der KVen (Link-Sammlung)
20.03.2020
Anbei für Sie eine Übersicht zu den bürokratischen Hürden der Videosprechstunde der einzelnen KVen.
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DGVT-BV-Info: Videosprechstunde jetzt auch bei DGUV/Psychotherapeutenverfahren möglich
18.03.2020
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DGVT-BV-Info: Videosprechstunden jetzt unbegrenzt möglich / Telefonbehandlung: noch keine Entscheidung der KBV / Hinweis zu "face-to-face-Kontakt" als Voraussetzung für Videosprechstunde
17.03.2020
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DGVT-BV-Info: Videosprechstunde - Welche Leistungen können als Video-Gruppenbehandlung abgerechnet werden?
17.03.2020
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VII. Telefonbehandlung:
Corona-Sonderregelungen zur Telefonkonsultation und Videosprechstunde enden zum 2. Quartal 2022
06.04.2022
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DGVT-BV-Info: Übersicht Corona-Sonder-Regelungen für Psychotherapeut*innen – GKV-Versicherte / PKV / Beihilfe (Stand 30.06.2021)
06.07.2021
Videobehandlung (GKV) weiter unbegrenzt möglich / Erweiterte telefonische Beratung für privat Versicherte beendet
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DGVT-BV-Info: Corona-Sonderregelungen zu Videosprechstunde und Telefonkonsultation bis 31. März 2021 verlängert (Stand 14.12.2020)
18.12.2020
Die Corona-Sonderregelungen wurden bis 31. März 2021 verlängert. Auf die Verlängerung haben sich KBV und GKV-Spitzenverband diese Woche geeinigt. Die Sonderregelungen wären zum Jahresende ausgelaufen und gelten nun bis 31. März 2021.
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DGVT-BV-Info: Telefonische Beratung für Privatversicherte / Beihilfeberechtigte ist wieder geregelt (4 x 40 Minuten pro Monat)
17.11.2020
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DGVT-BV-Info: Telefonkonsultation bei Privatversicherten / Beihilfe weiterhin möglich (pro Monat bis zu 4x 40-minütige telefonische Beratungen)
06.07.2020
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DGVT-BV-Info: Telefonbehandlung - Wie kann die neue "Telefonkonsultation" (01433) abgerechnet werden?
07.04.2020
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DGVT-BV-Info: Bahn BKK öffnet sich als erster Kostenträger auch für Telefonbehandlung
18.03.2020
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VIII. Auswirkungen von Corona/Covid-19 auf Arbeitsverhältnisse in Praxen
DGVT-BV-FAQ: Impfpflicht im Gesundheitswesen aus Sicht des Arbeitsrechts
25.01.2022
Anbei unsere Hinweise zu aktuellen Fragen bzgl. der Impfpflicht – hier die arbeitsrechtlichen Aspekte, die sowohl Praxisinhaber*innen und Angestellte in Praxen als auch Kolleg*innen in Kliniken und sonstigen Einrichtungen betreffen.
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Schwerpunktseite des Paritätischen - Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
25.01.2022
Der Paritätische hat eine Schwerpunktseite veröffentlicht mit einem Überblick über die Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die fortlaufend aktualisiert wird.
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ver.di-Info: Erkrankung mit COVID-19 am Arbeitsplatz – Informationen für Beschäftigte und Beamt*innen
12.05.2021
Eine COVID-19-Erkrankung am Arbeitsplatz kann bei Beschäftigten einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen, für deren Bearbeitung die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zuständig sind. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
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DGVT-BV-Info: Auswirkungen von Corona/Covid-19 auf Arbeitsverhältnisse in Praxen – Hinweise zu Kurzarbeit und Kündigung
21.03.2020
Wir möchten unseren Mitgliedern, die Angestellte in ihrer Praxis haben und Mitgliedern, die selbst Angestellte in Praxen sind, die Möglichkeiten darstellen, wie das Kurzarbeitergeld zur Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse und des Betriebes und der Eintritt von Arbeitslosigkeit durch Kündigungen bei vorübergehenden Arbeitsausfällen vermieden werden kann. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, gemeinsam ins Gespräch zu gehen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung für die vor uns stehenden Wochen und Monate zu finden. COVID-19 und die damit verbundene wirtschaftliche Situation auch in den Psychotherapeutischen Praxen stellen im Übrigen keinen wichtigen Grund dar, der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt.
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DGVT-BV-FAQ: Auswirkungen von Corona/Covid-19 auf Arbeitsverhältnisse in Praxen - „Minus-Stunden“ wegen Absage von Patient*innen?
22.03.2020
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DGVT-BV-FAQ: Entschädigung/Erstattung für Gehalt eines Praxis-Angestellten bei behördlich angeordneter Quarantäne nach Infektionsschutzgesetz
21.03.2020
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IX. Entschädigung / Ausgleichszahlungen für Psychotherapeutische Praxen (bei Quarantäne / Patient*innenrückgang wegen Corona)
Corona-Sonderregelungen zur Telefonkonsultation und Videosprechstunde enden zum 2. Quartal 2022
06.04.2022
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DGVT-BV-Info: Übersicht Corona-Sonder-Regelungen für Psychotherapeut*innen – GKV-Versicherte / PKV / Beihilfe (Stand 30.06.2021)
06.07.2021
Videobehandlung (GKV) weiter unbegrenzt möglich / Erweiterte telefonische Beratung für privat Versicherte beendet
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DGVT-BV-Info: Nochmals Klarstellung der KBV zu Kurzarbeitergeld für Praxen mit Angestellten
13.05.2020
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DGVT-BV-FAQ: Praxisneustart + Schutzschirm für Praxen
08.04.2020
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DGVT-BV-Info: Schutzschirm für Praxen - Muster-Antrag auf Ausgleichszahlung wegen Fallzahlrückgangs
06.04.2020
Am 27.03.2020 hat der Bundestag das „Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“ beschlossen („Schutzschirm für Praxen“). Die wesentlichen Regelungen für Praxen sind durch dieses Gesetz in § 87a Abs. 3a und § 87b Abs. 2 SGB V aufgenommen worden. Für vertragspsychotherapeutische Leistungen sind Ausgleichszahlungen vorgesehen für den Fall, dass sich Ihr Gesamthonorar um mehr als 10 % im Vergleich zum Vorjahresquartal mindert.
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DGVT-BV-Info: Corona-Soforthilfen für Selbstständige und Freiberufler - Alle Bundesländer im Überblick
Link mit Hinweisen, wer welche Soforthilfen in welchem Bundesland beantragen kann
https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-soforthilfen-der-bundeslaender-im-ueberblick-84233716
DGVT-BV-FAQ: Entschädigung/Erstattung für Gehalt eines Praxis-Angestellten bei behördlich angeordneter Quarantäne nach Infektionsschutzgesetz
21.03.2020
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DGVT-BV-FAQ: Wie läuft das Verfahren der Entschädigung bei behördlich angeordneter Quarantäne für Freiberufler*innen?
16.03.2020
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X. Kinderbetreuung für Praxisinhaber*innen:
DGVT-BV-Info: Kinderbetreuung und Verdienstausfälle - Neue Härtefallregelung seit dieser Woche
07.04.2020
Seit 30.03.2020 ist eine wichtige neue gesetzliche Regelungen in Kraft für berufstätige Eltern: Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wurde das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
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DGVT-BV-FAQ: Was gilt bei Schul-/Kita-Schließungen für Praxisinhaber*innen, die selbst Eltern sind?
16.03.2020
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XI. Maskenpflicht:
DGVT-BV-Info: Maskenpflicht für Patient*innen in psychotherapeutischen Praxen ab 1.10.2022 – Mitarbeiter*innen und Praxisinhaber*in haben zunächst keine Maskenpflicht
22.09.2022
Der Bundestag hat am 8.9.2022 Änderungen zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen (COVID-19-Schutzgesetz, BT-DR 20/2573). Die neuen Corona-Regelungen gelten bundeseinheitlich und bundesweit in der Zeit vom 1.10.2022 bis zum 7.4.2023. Für die Zeit vom 1.10.2022 bis zum 7.4.2023 können darüber hinaus bestimmte weitere Schutzmaßnahmen von den Ländern vorgesehen werden, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen erforderlich ist.
Mitarbeitende in Praxen und Praxisinhaber*innen selbst sind zunächst durch das IfSG nicht verpflichtet, eine Maske zu tragen. Die Praxisinhaber*innen haben hier in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob und wie sie ihr Direktionsrecht als Arbeitgeber*in ausüben (z.B. Tragen einer Maske anordnen). Für Praxisinhaber*innen und Mitarbeitende in Praxen ergibt sich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Maske aus dem Hygienekonzept der Praxis. Die Verantwortlichen der Praxen sind verpflichtet, die Einhaltung der Maskenpflicht zumindest stichprobenhaft zu überwachen. Dies bedeutet, dass Sie dafür Sorge zu tragen haben, dass die Patient*innen und Besucher*innen die Maskenpflicht einhalten. Personen, die die Maskenpflicht nicht einhalten, können durch die*den Praxisinhaber*in vom Betreten der Praxis ausgeschlossen werden. Praxisinhaber*innen müssen außerdem dafür sorgen, dass sie weitere Hygieneregeln entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) in ihrer Praxis beachten und einhalten.
Ausnahmen von der Maskenpflicht
- Kleinkinder (unter 6 Jahre alt)
- Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Maske tragen können (ärztliches Attest)
- Gehörlose und Schwerhörige, ihre Begleitpersonen sowie Personen, mit denen Gehörlose und Schwerhörige kommunizieren.
Weitere Ausnahmen:
§ 28b Absatz 1 Satz 6 IfSG regelt eine Ausnahme von der Maskenpflicht, wenn die Erbringung oder Entgegennahme einer medizinischen oder vergleichbaren Behandlung dem Tragen einer Atem-schutzmaske entgegensteht (die Gesetzesbegründung nennt hier „z. B. HNO-ärztliche oder zahnärztliche Untersuchung bzw. Behandlung“). Ausnahmen von der Maskenpflicht sollten mit fachlicher Begründung in der Patientenakte dokumentiert werden. Die Befreiung gilt nur ab Beginn der Psychotherapie-Interaktion (für den Fall, dass das Tragen der psychotherapeutischen Behandlung entgegensteht), somit nicht für den Zeitraum des Betretens bzw. Wartens oder Verlassens der Praxisräume. Vor Beginn und nach Ende der Therapie muss die*der Patient*in in den Praxisräumen also eine Maske tragen.
Kinder und Jugendliche
Kinder bis einschließlich 5 Jahre haben keine Maskenpflicht in psychotherapeutischen Praxen (weder während der Behandlung noch im Wartezimmer). Kinder und Jugendliche, die 6 Jahre oder älter sind, haben eine Maskenpflicht. Falls Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen („Erbringung oder Entgegennahme einer medizinischen oder vergleichbaren Behandlung steht dem Tragen einer Atemschutzmaske entgegen“), sollten diese in der Patientenakte dokumentiert werden. Bei minderjährigen Patient*innen ist jeweils die (schriftliche) Einwilligung der Sorgeberechtigten einzuholen, falls diese Fall-Konstellation vorliegt.
Geistige Behinderung
Grundsätzlich haben auch Patient*innen mit geistiger Behinderung eine Maskenpflicht. Bei mangelnder geistiger Einsichtsfähigkeit (z.B. sensorische Gründe, weswegen Maske abgelehnt wird) einer*eines Patient*in kann ggf. eine fachlich begründbare Ausnahme von der Maskenpflicht vorliegen (entsprechend in Patientenakte dokumentieren und Einwilligung der gesetzlichen Vertreter*innen einholen).
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DGVT-BV-FAQs
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Maskenpflicht auch für die Behandlung von Privatversicherten / Beihilfe / Selbstzahler*innen?
Frage: Gilt die Maskenpflicht auch für die Behandlung von Privatversicherten / Beihilfe / Selbstzahler*innen? Antwort: Ja, das IfSG ist eine bundesgesetzliche Regelung, die sich auf das gesamte Gesundheitswesen bezieht, nicht nur den GKV-Bereich (SGB V). Die Maskenpflicht gilt daher auch für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahler*innen.
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FFP2-Maske oder „vergleichbare Maske“
Frage: Was bedeutet FFP2-Maske oder vergleichbare Maske im Sinne des IfSG?
Antwort: Atemschutzmasken sind den FFP2-Masken dann vergleichbar, wenn sie eine ähnliche oder bessere Filterleistung aufweisen (FFP3-Masken, KN95-Masken etc.).
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Maskenpflicht in Kliniken
Frage: Was gilt aktuell in Kliniken hinsichtlich der Maskenpflicht?
Antwort: In Krankenhäusern tragen alle Beschäftigten und Patient*innen FFP2-Masken (Patient*innen nicht in „ihren“ Zimmern). Zuzüglich für Beschäftigte: 3 Tests pro Woche.
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Weitere Links:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg/faq-ifsg.html
https://www.zusammengegencorona.de/
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html?nn=2386228#doc13490882bodyText7
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Mitarbeiter*innen und Praxisinhaber*in haben keine Maskenpflicht
Mitarbeiter*innen in Praxen und die / der Praxisinhaber*in selbst sind zunächst durch das IfSG nicht verpflichtet, eine Maske zu tragen. Die Praxisinhaber*innen haben hier in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob und wie sie ihr Direktionsrecht als Arbeitgeber*in ausüben (z.B. Tragen einer Maske anordnen).
Die Verantwortlichen der Praxen sind verpflichtet, die Einhaltung der Maskenpflicht zumindest stichprobenhaft zu überwachen. Dies bedeutet, dass Sie dafür Sorge zu tragen haben, dass die Patient*innen und Besucher*innen die Maskenpflicht einhalten. Personen, die die Maskenpflicht nicht einhalten, können durch die/den Praxisinhaber*in vom Betreten der Praxis ausgeschlossen werden.
Ausnahmen von der Maskenpflicht
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind – wie bereits bislang nach § 28b Absatz 1 Satz 4 IfSG (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html):
- Kleinkinder (unter 6 Jahre alt)
- Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Maske tragen können (ärztliches Attest)
- Gehörlose und Schwerhörige, ihre Begleitpersonen sowie Personen, mit denen Gehörlose und Schwerhörige kommunizieren.
Weitere Ausnahmen:
§ 28b Absatz 1 Satz 6 IfSG regelt eine Ausnahme von der Maskenpflicht, wenn die Erbringung oder Entgegennahme einer medizinischen oder vergleichbaren Behandlung dem Tragen einer Atem-schutzmaske entgegensteht (die Gesetzesbegründung nennt hier „z. B. HNO-ärztliche oder zahnärztliche Untersuchung bzw. Behandlung“).
Ausnahmen von der Maskenpflicht sollten mit fachlicher Begründung in der Patientenakte dokumentiert werden.
Die Befreiung gilt nur ab Beginn der Psychotherapie-Interaktion (für den Fall, dass das Tragen der psychotherapeutischen Behandlung entgegensteht), somit nicht für den Zeitraum des Betretens bzw. Wartens oder Verlassens der Praxisräume. Vor Beginn und nach Ende der Therapie muss die*der Patient*in in den Praxisräumen also eine Maske tragen.
Kinder und Jugendliche
Kinder unter 6 Jahre haben keine Maskenpflicht in psychotherapeutischen Praxen (weder während der Behandlung noch im Wartezimmer).
Falls Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen („Erbringung oder Entgegennahme einer medizinischen oder vergleichbaren Behandlung steht dem Tragen einer Atemschutzmaske entgegen“), sollten diese in der Patientenakte dokumentiert werden. Bei minderjährigen Patient*innen ist jeweils die (schriftliche) Einwilligung der Sorgeberechtigten einzuholen, falls diese Fall-Konstellation vorliegt.
Geistige Behinderung
Grundsätzlich haben auch Patient*innen mit geistiger Behinderung eine Maskenpflicht. Bei mangelnder geistiger Einsichtsfähigkeit (z.B. sensorische Gründe, weswegen Maske abgelehnt wird) einer*eines Patient*in kann ggf. eine fachlich begründbare Ausnahme von der Maskenpflicht vorliegen (entsprechend in Patientenakte dokumentieren und Einwilligung der gesetzlichen Vertreter*innen einholen).
DGVT-BV-FAQs
Maskenpflicht auch für die Behandlung von Privatversicherten / Beihilfe / Selbstzahler*innen?
Frage:
Gilt die Maskenpflicht auch für die Behandlung von Privatversicherten / Beihilfe / Selbstzahler*innen?
Antwort:
Ja, das IfSG ist eine bundesgesetzliche Regelung, die sich auf das gesamte Gesundheitswesen bezieht, nicht nur den GKV-Bereich (SGB V). Die Maskenpflicht gilt daher auch für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahler*innen.
FFP2-Maske oder „vergleichbare Maske“
Frage:
Was bedeutet FFP2-Maske oder vergleichbare Maske im Sinne des IfSG?
Antwort:
Atemschutzmasken sind den FFP2-Masken dann vergleichbar, wenn sie eine ähnliche oder bessere Filterleistung aufweisen (FFP3-Masken, KN95-Masken etc.).
Quelle: BT-Drucksache 20/3328, lektorierte Vorabfassung, S. 22, https://dserver.bundestag.de/btd/20/033/2003328.pdf.
Maskenpflicht in Kliniken
Frage:
Was gilt aktuell in Kliniken hinsichtlich der Maskenpflicht?
Antwort:
In Krankenhäusern tragen alle Beschäftigten und Patient*innen FFP2-Masken (Patient*innen nicht in „ihren“ Zimmern). Zuzüglich für Beschäftigte: 3 Tests pro Woche.
Weitere Links:
Info des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg/faq-ifsg.html
Info des Bundestags (BT-Drucksachen): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw36-de-infektionsschutzgesetz-903658
BT-Drucksache 20/3328, lektorierte Vorabfassung, S. 22, https://dserver.bundestag.de/btd/20/033/2003328.pdf).
https://www.zusammengegencorona.de/
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