Landesgruppe Hessen
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Bericht der Landesgruppe Hessen (Rosa Beilage zur VPP 4/2017)
Delegiertenversammlung derPsychotherapeutenkammer Hessen am 27. und 28.10.2017 in Wiesbaden
Im halbjährlichen Rhythmus tagt die Delegiertenversammlung (DV) der hessischen Psychotherapeutenkammer, so jetzt wieder am 27. und 28. Oktober in Wiesbaden.
Zur Diskussion standen eine Reihe von Themen, die unmittelbar für die Mitglieder und künftigen Mitglieder der Kammer von Bedeutung sind.
Die DV diskutierte intensiv zum Thema Bedarfsplanung. Derzeit ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, neue Regeln der Bedarfsplanung festzulegen, die die realen Versorgungsbedürfnisse besser als bisher abbilden sollen. Anliegen der Psychotherapeutenschaft ist dabei, dass zusätzliche Möglichkeiten der Niederlassung, sowohl in den Städten, wie auch in den stadtnahen Gemeinden und auf dem Land geschaffen werden. Gerade hat der G-BA beschlossen, den sogenannten „Demografiefaktor“ weiterzuführen, was zu einer Minderschätzung des psychotherapeutischen Versorgungsbedarfs älterer Menschen führt. Mit einer Resolution wandte sich die DV entschieden gegen diesen Beschluss des G-BA. Die Kammer will die hessische Landespolitik in die Pflicht nehmen, sich für die psychotherapeutische Versorgung im ländlichen Bereich einzusetzen, wo der Anteil älterer Menschen besonders hoch ist (Resolution siehe unten).
Die aktuellen Koalitionsverhandlungen nahm die DV zum Anlass, ein klares und einstimmiges Votum zur Fortführung des politischen Prozesses zur Reform des Psychotherapeutengesetzes abzugeben.
Eine weitere Resolution betonte die Notwendigkeit der besseren Vergütung ambulanter Psychotherapie.
Intensiv diskutierte die DV den Haushalt der Kammer und die künftige Gestaltung des Kammerbeitrags. Die derzeitige „Koalition“ aus der Liste VT-AS (an der die DGVT beteiligt ist), DPtV und der humanistischen Liste QdM hatte einen Antrag auf Absenkung des Kammerbeitrags eingebracht, da die Kammer derzeit über sehr hohe Rücklagen verfügt. Allgemein gesagt: Kammerbeiträge können nach zwei Modellen erhoben werden, dem Vereinsmodell mit einem festen und gleichen Mitgliedsbeitrag für alle und dem Steuermodell mit einem Kammer-beitrag entsprechend einem prozentualen Anteil am Einkommen. Die hessische Kammer hatte sich schon lange für ein Mischmodell entschieden mit einer Minderbelastung niedriger Einkünfte und einer Progression bei höheren Einkünften.
Die „Koalition“ schlug jetzt ein Modell der Beitragssenkung vor, das alle Einkommensgruppen entlasten wird und den niedrigen Beitragsgruppen lediglich (und das nicht einmal voll) die Kosten in Rechnung stellt, die durch die Abführungen an die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und das Psychotherapeutenjournal (PTJ) entstehen. Die Oppositionslisten der Integrativen Liste (BVVP) und die beiden psychodynamischen Listen (Erwachsene und Kinder) versuchten, eine zusätzliche obere Beitragsklasse einzuführen zur stärkeren Belastung der gut verdienenden Kolleginnen und Kollegen. Das konnte die „Koalition“ mit ihrer Mehrheit zurückweisen.
Kolleginnen und Kollegen, die in der Pflicht stehen, ihre Kinder oder ältere Angehörige zu versorgen, fällt es oft schwer, Zeit für ehrenamtliches Engagement in der Psychotherapeutenkammer frei zu machen. Deshalb hat die DV auf Antrag der jetzigen „Koalition“ einstimmig eine Regelung beschlossen, dass Betreuungskosten bis zu einem Festbetrag erstattet werden, wenn Betreuung durch eine andere Person nötig wird, um an Kammergremien teilnehmen zu können. Die „Koalition“ sieht darin insbesondere eine Möglichkeit der „Nachwuchsförderung“, die jungen Kolleginnen und Kollegen Freiräume für ehrenamtliches Engagement in der Kammer einräumt.
Karl-Wilhelm Höffler
Landessprecher Hessen
Ältere Menschen auf dem Land stark benachteiligt!
Demografiefaktor für die Arztgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aufheben!
Resolution der Psychotherapeutenkammer Hessen zur psychotherapeutischen Versorgung älterer Menschen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte sich 2012 selbst verpflichtet, innerhalb von 5 Jahren den Demografiefaktor daraufhin zu überprüfen, bei welcher Arztgruppe er sinnvoll ist und deshalb fortgeführt werden kann. Der Demografiefaktor wird zur Modifikation der Verhältniszahl innerhalb der Bedarfsplanung herangezogen, um der Alterung der Bevölkerung angemessen Rechnung zu tragen und einen Anstieg der Morbidität und des Leistungsbedarfs abbilden zu können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.10.2017 entschieden, den Demografiefaktor unbefristet und für alle Arztgruppen weiter unverändert zur Berechnung der notwendigen Anzahl von Praxissitzen einzusetzen. Eine Prüfung des Demografiefaktors hat dabei nicht stattgefunden. Der G-BA benachteiligt damit weiterhin ländliche Regionen mit vielen älteren Menschen, in denen ohnehin schon viele psychotherapeutische Praxen fehlen. Der G-BA verschiebt dringend notwendige Korrekturen an der psychotherapeutischen Bedarfsplanung.
Für die Psychotherapie bedeutet dies eine massive Absenkung des angenommenen Bedarfs bei älteren Menschen. Aktuelle Daten des Robert Koch-Instituts zeigen eindeutig, dass der Demografiefaktor des G-BA falsch ist. Die Häufigkeit psychischer Erkrankungen bei den Über-65-Jährigen fällt nur um den Faktor 1,5 geringer aus als bei den Unter-65-Jährigen. Der Demografiefaktor setzt jedoch den psychotherapeutischen Behandlungsbedarf bei älteren Menschen mit einem um den Faktor 7,4 gesenkten Bedarf an. Das bedeutet, dass für die Über-65-Jährigen nur 13,5 Prozent des Behandlungsbedarfs angenommen wird, im Vergleich zum veranschlagten Behandlungsbedarf der Unter-65-Jährigen.
Gerade in Hessen mit seinen großen ländlichen Bereichen hat der Demografiefaktor eine besondere Bedeutung. Die Psychotherapeutenkammer Hessen fordert, den Demografiefaktor für die Arztgruppe der Psychotherapeuten aufzuheben. Die Psychotherapeutenkammer Hessen wird an die hessische Landespolitik mit der Bitte herantreten, die Interessen älterer Menschen und besonders auch der kommunalen Gebietskörperschaften mit einem höheren Anteil älterer Bevölkerung an einer guten psychotherapeutischen Versorgung gegenüber dem BMG und dem G-BA zu formulieren.
Landessprecher
Karl-Wilhelm Höffler
Kammerdelegierter
- Karl-Wilhelm Höffler