
Landesgruppe Nordrhein-Westfalen
Veranstaltungen/Termine
Nachrichten aus der Landesgruppe
Wahlen zur Landespsychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen am 17. Juni 2019
Im Mai/Juni diesen Jahres wird die Zusammensetzung der Kammerversammlung NRW für die kommenden fünf Jahre gewählt. Aufgrund der Größe des Bundeslandes werden die Wahlen für jeden Regierungsbezirk (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) getrennt durchgeführt. Dies bedeutet, dass im Grunde gleichzeitig zehn Wahlen (jeweils noch PP und KJP) stattfinden. Die Kammerwahl findet in Form einer Briefwahl statt, die Unterlagen werden im Mai 2019 von der Psychotherapeutenkammer an alle Mitglieder versendet. Die DGVT tritt mit der Liste „dgvt plus+“ für den PP- wie auch für den KJP-Bereich in vier Wahlkreisen an. Im Regierungsbezirk Detmold beteiligt sich die DGVT traditionell an einer verbände- und verfahrensübergreifenden Liste und unterstützt den Wahlvorschlag „PsychotherapeutInnen OWL“. Für diesen Wahlvorschlag kandidieren auch einige DGVTler*innen auf aussichtsreichen Listenplätzen.
Als Liste dgvt plus+ sehen wir berufspolitischen Handlungsbedarf vor allem in sechs wichtigen Themenbereichen:
1. Kammerarbeit
Allgemeinwohl vor Machtpolitik!
Unser Ziel liegt in einer besseren Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen und Erkrankungen. Wir möchten unser Wissen und unsere Fähigkeiten einsetzen, um durch Prävention und Behandlung zu einer Stärkung der psychischen Gesundheit unserer Bevölkerung beizutragen. Daher muss aus unserer Sicht auch die Arbeit in der Kammer von diesem Gedanken getragen sein. Rein machtpolitische Überlegungen sollten in unseren Handlungen keine Rolle spielen.
Professionalität und Wirtschaftlichkeit
Gemäß des Leitbilds der Psychotherapeutenkammer NRW sehen wir uns der Qualität und Professionalität der Kammerarbeit besonders verpflichtet.
Hierzu streben wir eine offene, kollegiale Diskussion in Akzeptanz der psychotherapeutischen Entwicklungen und Verfahren an.
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit präferieren wir klare Strukturen und eine funktionsgerechte Aufgabenteilung.
Als Delegierte sind wir uns unserer Möglichkeiten und der Verantwortung bei Steuerung und Kontrolle der Ausrichtung und des Handelns der Kammer über die Kammerversammlung und den Vorstand voll bewusst.
Kooperationen ausbauen – Zusammenarbeit stärken
Um die Wirkung der Psychotherapeut*innen auf die politische Öffentlichkeit zu stärken, möchten wir verbände- und verfahrensübergreifend die Zusammenarbeit stärken. Uns ist es wichtig, hier neue Impulse zu setzen; statt „Zusammenarbeit, wenn nötig“ möchten wir „Zusammenarbeit, wenn möglich“ leben.
Darum setzen wir uns generations- und tätigkeitsübergreifend für einen fairen und wertschätzenden interkollegialen Umgang miteinander ein.
Transparenz
Die begonnenen Bemühungen, die Arbeit der Psychotherapeutenkammer für alle Mitglieder transparenter und damit auch greifbarer und näher zu machen, müssen weitergeführt und ausgebaut werden. Der Kontakt zwischen Kammer und Mitgliedern soll weitestgehend unbürokratisch und wertschätzend sein, damit wir Psychotherapeut*innen die Kammer wirklich als unsere Vertretung wahrnehmen. Die Kammer sollte hierfür sowohl ihre Mitglieder als auch die breite politische Öffentlichkeit besser und regelmäßiger informieren. Auch außerhalb der Wahlen zur Kammerversammlung sollten Kammermitglieder Möglichkeiten haben, in die Kammerarbeit eingebunden zu sein, etwa durch Mitarbeit in Kommissionen.
Vernetzung zu anderen Entscheidungsträgern ausbauen
Viele der für uns wichtigen und zentralen Aspekte werden nicht in der Psychotherapeutenkammer, sondern in anderen Gremien entschieden. Hierzu gehören die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, Ministerien, die Landesgesundheitskonferenz usw. Die Psychotherapeutenkammer sollte mit den jeweiligen Körperschaften und Behörden enger zusammenarbeiten und persönliche Kontakte pflegen, um die Anliegen der Psychotherapeut*innen deutlicher vertreten zu können.
Förderung von Frauen in der Berufspolitik
Trotz eines sehr hohen Frauenanteils in unserem Beruf finden sich nur vergleichsweise wenige Frauen in verantwortungsvollen berufspolitischen Positionen. Wir möchten dazu beitragen, dass mehr Frauen die Möglichkeit haben, solche Positionen zu besetzen und damit die vorgesehene Frauenquote mindestens zu erfüllen. Hierzu gehört etwa das Überprüfen jetziger Strukturen und der Art, wie Psychotherapeut*innen für berufspolitische Positionen gewählt oder rekrutiert werden.
Planung und Gestaltung von Kinder –und Jugendlichensymposien
Der KJP-Ausschuss plante fraktionsübergreifend ein erstes Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie-Symposium. Dies sollte regelmäßig (evtl. jährlich) verfahrens-und tätigkeitsübergreifend fortgesetzt werden.
Entwicklung curricularer Fortbildungen
Um die Versorgung in der psychotherapeutischen Mitbehandlung somatischer Erkrankungen sowie die Behandlung spezieller Störungsbilder (ADHS bei Erwachsenen, Autismus, seltene Generkrankungen, …) weiter zu verbessern möge die Kammer die Entwicklung curricularer Fortbildungen für diese Bereiche prüfen und etablieren. Neue Behandlungskonzepte und medizinische Aspekte sollten up to date vermittelt werden, um die Profession auf dem aktuellen Forschungsstand zu halten. Wichtig ist, dass diese Angebote von angestellten und niedergelassenen Kolleg*innen mit angemessenem Aufwand wahrgenommen werden können, damit eine hohe Inanspruchnahme zu einer tatsächlichen Verbesserung der Versorgung führen kann.
Fortbildungskonto
Wir möchten einen individualisierten Überblick auf das Fortbildungskonto mit direktem Zugang zum aktuellen Punktestand ermöglichen.
Bildung neuer Ausschüsse
Die sachgerechte Vorbereitung der Kammerarbeit findet in Ausschüssen statt, welche durch die Kammerversammlung eingerichtet werden. Hierfür ist es relevant, die Aktualität bestehender Ausschüsse zu überprüfen und bei Bedarf neue zu bilden. Aus unserer Sicht ist es etwa notwendig, einen Ausschuss einzurichten, der sich mit der Arbeit angestellter Psychotherapeut*innen in Beratungsstellen beschäftigt.
2. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Der DGVT-BV ist der psychotherapeutische Berufsverband, der deutschlandweit die meisten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen vertritt (1731 KJP und 287 Doppel-Approbierte). Hinzu kommen zahlreiche PiA (600-700 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Ausbildung). Allein in NRW sind 470 approbierte KJP Mitglied der DGVT. In Zusammenarbeit mit der DGSF, SG und GwG vertreten wir nicht nur die verhaltenstherapeutisch arbeitenden KJP, sondern stehen für eine verfahrens- sowie verbändeübergreifende Vertretung der KJP in der Kammer und setzen uns auch in Zukunft für den Erhalt der Methodenvielfalt in der psychotherapeutischen Versorgung ein. Wir vertreten gleichermaßen Interessen selbstständiger sowie angestellter KJP.
Sicherung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen
Im Zuge der Reformierung des Psychotherapeuten-Berufs ist uns die Sicherung einer guten Versorgung für Kinder und Jugendliche ein besonderes Anliegen. Auch nach der Reform sollte die Eigenständigkeit der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aufrechterhalten werden, wenn auch juristisch nicht mehr in Form eines eigenen Berufsstandes, so doch in Organisationsformen. Hier müssen zukünftig bereits schon im Studium genügend Inhalte vermittelt werden, die für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen unerlässlich sind. Auch sollte sichergestellt werden, dass Kolleg*innen, die sich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen qualifizieren, frühzeitig bereits entsprechende Erfahrungen, auch im weiteren Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen (wie Jugendhilfe, Schulen, Beratungsstellen etc.), sammeln.
Bezugspersonenstunden auch in der Akutbehandlung
Bei der Psychotherapierichtlinie aus dem Jahr 2017 wurde die Akutbehandlung als neue Leistung eingeführt. Hierbei wurde jedoch schlicht „vergessen“, die Behandlung bei Kindern und Jugendlichen auch um die zusätzlich notwendigen Bezugspersonenstunden zu erweitern. Das Fehlen der Bezugspersonenstunden könnte aktuell dafür sorgen, dass weniger Akutbehandlungen angeboten werden, als indiziert sind. Deshalb fordern wir, dass dies angepasst wird.
Abrechenbarkeit von Außen- und Netzwerkterminen
Insbesondere in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist es unerlässlich, einen engen Einbezug der Bezugspersonen und weiterer Netzwerke (Jugendhilfe, Kinder- und Jugendärzt*innen und -psychiater*innen, Schulen, Kindergärten, Kliniken, SPZ etc.) in die Behandlung zu ermöglichen. Seit Einführung der neuen Psychotherapie-Richtlinie im Jahr 2017 können relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld (Lehrer, Erzieher etc.) zwar einbezogen werden, der Kontakt ist aber auf die Praxisräume beschränkt. Aufsuchende Behandlungen können weiterhin nur im Rahmen von Krankenbesuchen und Expositionstraining abgerechnet werden. Außentermine mit Schulen oder Jugendhilfe, insbesondere bei Hilfeplangesprächen, sind weiterhin nicht abrechenbar. Um eine Kooperation der unterschiedlichen Hilfesysteme effektiver zu gestalten, müssen hier auch finanzielle Lösungen gefunden werden.
Erstattung von Diagnostikmaterial
In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine ausführliche Diagnostik (inkl. allgemeiner Leistungsfähigkeit etc.) oft üblicher als in der Behandlung von Erwachsenen. Hinzu kommt, dass für die Untersuchung aller Altersgruppen häufig ein Vielfaches an Testmaterialien angeschafft werden muss. Diese Mehraufwendungen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bilden sich jedoch nicht im Honorar ab. Wir fordern daher eine Anpassung des Diagnostik-Honorars bzw. die Erstattung der Kosten für die Diagnostikmaterialien.
Prävention in KiTas und Schulen
Die besondere Expertise der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann und sollte dafür genutzt werden, bereits frühzeitig (in Kindertagesstätten und Schulen) präventiv psychotherapeutisches Fachwissen an die Erzieher*innen, Lehrer*innen, Eltern sowie Kinder und Jugendlichen selbst zu vermitteln. Dies könnte u.a. die Themenbereiche Umgang mit Gefühlen, Wahrnehmen, Äußern und Durchsetzen von Bedürfnissen, ausgewogene Lebensführung, sowie Gesundheitsverhalten beinhalten.
PTK-Symposium für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Der KJP-Ausschuss hat in der vergangenen Wahlperiode fraktionsübergreifend erstmalig ein eigenes Symposium für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie geplant und durchgeführt. Wir wollen gerne daran festhalten und dabei helfen, dies regelmäßig, z.B. im jährlichen Turnus, zu veranstalten. Uns ist besonders daran gelegen, dies verfahrens- sowie tätigkeitsübergreifend fortzuführen.
Nachqualifikation für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Wir setzen uns dafür ein, dass den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bei der Konzeption einer künftigen Weiterbildungsordnung die Möglichkeit einer Nachqualifikation für den Bereich der Erwachsenenpsychotherapie geboten wird. Dies sollte unter „realistischen“ Bedingungen geschehen. Somit sollte auf Klinikzeiten verzichtet werden, da dies für niedergelassene sowie angestellte Kolleg*innen i.d.R. nicht realisierbar ist. Die Erbringung praktischer Weiterbildungsinhalte sollte daher in eigener Praxis oder am Ort der Anstellung umsetzbar sein.
Bezahlung und Leitungsfunktionen in Anstellungsverhältnissen
Besonders im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden angestellte Kolleg*innen in Kliniken und Beratungsstellen etc. häufig nach wie vor nicht gemessen an ihrer Approbation vergütet. Auch gibt es nach wie vor kaum Leitungsfunktionen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Jugendhilfeeinrichtungen oder Psychiatrien. Hier ist verstärkte Lobbyarbeit zu leisten. Angestellte sollten generell stärker in den Fokus der Kammer rücken.
3. Niedergelassene
Durchdachte, differenzierte Bedarfsplanung unter Beachtung regionaler Unterschiede
Auf dem Land und im Ruhrgebiet sind die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz auch nach Einrichtung von zusätzlichen Sitzen und der Möglichkeit der Sitzteilung immer noch unverhältnismäßig hoch. Leider fand bis heute keine angemessene Analyse der Situation (beispielsweise bezogen auf konkrete Einwohnerzahlen) statt. Hierbei sollten aktuelle regionale Unterschiede beachtet werden. So stehen derzeit Gebieten, die gut versorgt werden, andere Regionen gegenüber, in denen nach wie vor aufgrund fehlender Niederlassungsmöglichkeiten unzumutbare Wartezeiten auf einen Therapieplatz bestehen.
Daher fordern wir die konsequente Einführung und Umsetzung einer realitätsnahen Bedarfsplanung, um damit allen psychisch erkrankten Menschen – unabhängig von ihrem Wohnort- eine leitliniengerechte ambulante Therapie in dem Verfahren ihrer Wahl zu ermöglichen.
Erhalt des Erstzugangsrechts dauerhaft sichern
Es muss gesichert bleiben, dass Patient*innen vor dem Besuch einer psychotherapeutischen Praxis keine weitere Hürde zu überwinden haben. Oft ist schon das Eingestehen der Notwendigkeit von Psychotherapie ein großer Schritt, der nicht zusätzlich erschwert werden darf. Alle Überlegungen bezüglich neuer Behandlungskonzepte und notwendige Verbesserungen der Vernetzung verschiedener beteiligter Berufsgruppen müssen beinhalten, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen Psychotherapeut*innen als erste Anlaufstelle wählen können.
Freie Ausgestaltung unserer Berufstätigkeit
Erhalt der inhaber*innengeführten Einzelpraxis durch personengebundene Zulassungen in Wahlfreiheit der Arbeitsform und unter Berücksichtigung der Vielfalt der (Praxis-) Organisationsformen
Evidenzbasierte Versorgungsforschung vorantreiben
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung folgt seit dem 24. April 2008 sukzessive dem Antrag auf Überprüfung aller Psychotherapie-Richtlinienverfahren.
Um nachhaltig den Erhalt aller Verfahren für alle Altersklassen zu sichern, gilt es, eine evidenzbasierte Versorgungsforschung voranzutreiben.
Unterstützung in der Entwicklung und Etablierung neuer Behandlungskonzepte
Derzeit steht die etablierte psychotherapeutische Versorgung auf dem Prüfstand. Nach der Streichung der gestuften Versorgung sollen neue Konzepte (koordinierte Versorgung, Verbesserung des Zugangs) entwickelt werden, um die Behandlungsmöglichkeiten vor allem für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf zu verbessern.
An dieser Stelle ist es uns wichtig, dass diese neuen Ideen in enger Zusammenarbeit mit psychotherapeutischen Fach- und Berufsverbänden entwickelt und überprüft werden. Es braucht eine Flexibilisierung der Behandlungsmöglichkeiten unter Verantwortung von Psychotherapeut*innen, um Menschen mit unterschiedlichem Bedarf optimal helfen zu können. Die Zusammenarbeit mit Psychiater*innen und anderen psychosozialen Berufsgruppen (Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen, psychiatrischer Krankenpflege, Beratungsstellen etc.) muss erleichtert werden und Eingang in die Behandlungskonzepte finden.
Des Weiteren sollten bei Bedarf Angehörigengespräche auch für erwachsene Patient*innen sowie die Weiterführung der Richtlinienpsychotherapie auch während eines stationären oder teilstationären Aufenthaltes ermöglicht werden.
Es darf nicht allein von der Diagnose abhängen, welcher Behandlungsbedarf notwendig und angemessen ist. Dies muss individuell, fachkundig und leitliniengerecht von den behandelnden Psychotherapeut*innen entschieden werden können.
Psychotherapeut*innen sind bei der Entwicklung von Konzepten stets auf Augenhöhe mit Fachärzt*innen einzubeziehen. Indikation und notwendige Behandlung müssen im Rahmen einer koordinierten Versorgung in der Hand von Psychotherapeut*innen bleiben.
Unsere Ziele in der PKV
- Anpassung der GOP (GOÄ)
- Anpassung der Beihilfeverordnung NRW (gem. der Bundesbeihilfeverordnung) an die neue Psychotherapie-Richtlinie (Behandlungsschritte, Kontingente, etc.) sowie
- Aufnahme der systemischen Psychotherapie in die Bundes- und Landesbeihilfeverordnung
Unsere Ziele in der Zusammenarbeit mit der KV
- Überprüfung des Strukturzuschlags (gleiches Honorar für gleiche Leistung)
- Angleichung des Honorars für probatorische Sitzungen und Krisenintervention an
- Richtlinientherapie
- Mehr Zeit für Psychotherapie durch den Abbau von Bürokratie/ Berichtspflicht und
- Aufhebung der geteilten Kurzzeitbehandlung
- Befugniserweiterung: AU, Ergotherapie, Logopädie
- Realitätsnahe Definition eines voll ausgefüllten Versorgungsauftrags
- Entwicklung neuer Modelle der Praxisübergabe
- Modelle der Kooperation (Job-Sharing, Anstellung, MVZ) überprüfen, vereinfachen
- und verbessern. Entwicklung neuer flexibler Modelle, die sich an den
- Lebenswirklichkeiten von Psychotherapeut*innen orientieren
… und um das alles besser durchzusetzen, vor allem eine bessere Abbildung der Versorgungsrealität in den KV-Gremien durch Anpassung der Besetzung hinsichtlich der an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und der unterschiedlichen Verfahren (bisher gibt es eine starke Dominanz der ärztlichen Psychotherapeut*innen und traditionell eher der Psychodynamischen Verfahren)
4. Angestellte
Attraktive Anstellungsverhältnisse für approbierte Psychotherapeut*innen
Wir wollen uns (gemeinsam mit ver.di) weiter dafür einsetzen, dass Anstellungsverhältnisse für Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen attraktiver gestaltet werden.
Bessere Vergütung angestellter Psychotherapeut*innen
Die finanzielle Situation von Psychotherapeut*innen in Kliniken, Beratungsstellen etc. muss sich an der Approbation orientieren! Wir fordern daher eine Mindest-Honorierung nach Entgeltgruppe 15 TV-L/TVöD und dass somit Facharztäquivalenz hergestellt wird. Insbesondere KJP werden heute oft immer noch deutlich unterhalb des Lohn-Niveaus für Psychotherapeut*innen bezahlt.
Leitungsfunktionen für PP und KJP
Außerdem wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Aufstiegsmöglichkeiten für approbierte Psychotherapeut*innen verbessert werden. Wir fordern Leitungsstellen für angestellte PP und KJP in Kliniken und Jugendhilfeeinrichtungen. Leitungsstellen in Kliniken sollten äquivalent zu Leitungsstellen von Ärzten sein. Zudem sollte die PTK NRW ihr Fortbildungsangebot für Leitungskräfte deutlich ausbauen.
Anerkennung psychotherapeutischer Arbeit in allen Arbeitskontexten
Gerade in Jugendhilfekontexten, wie Beratungsstellen, wird die Tätigkeit approbierter Psychotherapeuten oft immer noch nicht als psychotherapeutische Arbeit anerkannt. Das muss sich ändern! Besonders in Jugendhilfe und Beratungsstellen müssen wir die Wahrnehmung der besonderen Kompetenzen von KJP/PP hervorheben.
Verbindliche Festlegung von Stellenbesetzungen mit PP/KJP
Wir brauchen in Kliniken, Jugendhilfe und Beratungsstellen festgesetzte Quoten für die Anstellung von Psychotherapeut*innen.
Förderung von Kooperationen
Für eine effektive patientenorientierte Arbeit ist eine gut funktionierende Netzwerkarbeit unerlässlich. Hierfür müssen Arbeitsstellen Möglichkeiten bieten, um sektorenübergreifende, integrierte Versorgung zu unterstützen.
Schaffung familienfreundlicher Arbeitsverhältnisse
Anstellungen und Job-Sharing in Psychotherapie-Praxen müssen sich nicht nur finanziell für die angestellten Kolleg*innen lohnen sondern auch die Lebensentwürfe der Mitarbeiter*innen mit berücksichtigen.
Förderung von Psychotherapie-Angeboten für unterversorgte Patient*innengruppen
Der Zugang für sozial benachteiligte Menschen zu Psychotherapie muss verbessert werden, z.B. durch niedrigschwellige, wohnortnahe Beratungsstellen.
Erweiterung psychotherapeutischer Arbeitsbereiche
Die psychotherapeutische Tätigkeit muss um weitere, bisher „untypische“ Arbeitsfelder, wie z.B. betriebliche Gesundheitsfürsorge, Prävention, home treatment, erweitert werden.
Prävention in Betrieben, Schulen
Psychotherapie kann auch zur Beteiligung an Präventionsangeboten in Betrieben, Schulen, Kindertagesstätten genutzt werden. Dieser Ausbau sollte seitens der Kammer gefördert werden.
Aufbau von Mitarbeiter*innenvertretungen
Die PTK NRW sollte ihren Mitgliedern Unterstützung im Aufbau und der Mitarbeit in Mitarbeiter*innenvertretungen der jeweiligen Institutionen anbieten. Dies schließt Betriebs- und Personalräte mit ein.
5. Fort- und Weiterbildung
Wir machen uns stark
- für eine einfache Beantragung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, mit geringst möglichem bürokratischem Aufwand
- für eine Berücksichtigung des hohen Qualifikationsniveaus des Berufsstandes bei der Festlegung von Dauer und Stundenumfängen in den Fort- und Weiterbildungsordnungen, um den Aufwand und die Kosten in einem angemessenen Rahmen zu halten
- für curriculare Fortbildungen mit Entwicklungspotential – wie z.B. für Diabetologie, somatoforme Schmerzstörung, Onkologie –, anstelle von neuen und umfangreichen Weiterbildungen für somatische Tätigkeitsfelder. Wir präferieren eine sorgfältige Prüfung, ob curriculare Fortbildungen zur Erreichung des angestrebten Qualifikationsziels, anstelle von umfangreichen und langwierigen Weiterbildungen, nicht ausreichen
- dass die Systemische Therapie rasch ihren Platz im GKV-System und der zukünftigen Weiterbildung erhält, nachdem sie durch den G-BA anerkannt ist,
- dass nochmals geprüft wird, wie die Gesprächspsychotherapie die Hürde des wissenschaftlichen Beiratsüberwinden und perspektivisch die sozialrechtliche Anerkennung erlangen kann
Für die Reform der Aus- und Weiterbildung fordern wir,
– dass im Psychotherapie-Studium (Ausbildung)
- alle vier psychotherapeutischen Grundorientierungen bzw. wiss. anerkannte Verfahren fachkundig gelehrt werden
- neben der wissenschaftlichen Qualifikation auch die praktische, patientennahe Ausbildung nicht zu kurz kommt, d.h., dass Praxiseinsätze in ausreichendem Umfang und zusammenhängender Dauer im Studium bzw. in der Approbationsordnung vorgesehen werden
- sowohl bei der hochschulischen Lehre als auch bei der berufspraktischen Ausbildung die Behandlung von Kindern und Jugendlichen – wegen der Ausweitung der Heilkundeerlaubnis auf alle Altersgruppen – fachkundig gelehrt und als Ausbildungs- und Prüfungsinhalt verbindlich festgeschrieben wird
- sichergestellt ist, dass sowohl die theoretischen als auch berufspraktischen Anteile für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen als Ausbildungs- und Prüfungsinhalt verbindlich festgeschrieben werden
- in den Hochschulambulanzen mind. zwei wiss. anerkannte Verfahren durch Mitarbeiter der Hochschule (PP und KJP) vertreten sind, die über die entsprechenden Fachkunden verfügen
- über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten (z.B. im Rahmen eines Praxissemesters in ausgewählten Versorgungsbereichen) praktische Kompetenzen und Erfahrungen erworben werden, die für eine Heilkundeerlaubnis (Approbation) als Psychotherapeut/in erforderlich sind
– dass in der dem Direkt-Studium sich anschließenden Weiterbildung (mit Fachkundeerwerb) zum „Fachpsychotherapeuten für Erwachsene“ oder „Fachpsychotherapeuten für Kinder- und Jugendliche“
- unser anerkannt hohes Qualifikationsniveau (mindestens) beibehalten wird! Denn eine gute Versorgung braucht eine gute und fundierte Aus- und Weiterbildung
- für die zukünftigen Assistenzpsychotherapeut*innen gute und ausreichende institutionelle Angebote und Weiterbildungsstellen geschaffen werden
- dass im Rahmen der Weiterbildung potentiell alle wissenschaftlichen Verfahren und Altersbereiche (Erwachsene sowie Kinder- und Jugendliche) zur Verfügung stehen, um den Weiterbildungsteilnehmer*innen eine Wahl zu ermöglichen
- der Berufsstand Dauer und Umfang der Weiterbildung selber konzipiert und dass die gebiets- und verfahrensbezogene Weiterbildung auch im stationären Setting unter verantwortlicher Leitung von Kammerangehörigen erfolgt, denen hierzu von der Landespsychotherapeutenkammer die Befugnis erteilt wurde
- der psychotherapeutische Nachwuchs eine breite berufliche Qualifizierung erhält, die – neben der ambulanten Versorgung – auch die stationären und institutionellen Bereiche (Jugend-, Sucht-, Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie) einschließt
- dass in der Weiterbildung eine angemessene Bezahlung erfolgt und dass auf Psychotherapeut*innen keine Kosten für die erforderlichen Weiterbildungsinhalte zukommen
- die heutige Qualität der (ambulanten) Psychotherapeuten-Ausbildung, die vor allem auf der Koordination der einzelnen Ausbildungsbausteine in den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten fußt, erhalten bleibt und diese nicht durch ein „Rabattmarken-Modell“ anderer Heilberufe, das keinen roten Faden hat, abgelöst wird
- die Implementierung eines koordinierenden Weiterbildungsinstituts in die zukünftige Weiterbildungsordnung erfolgt, weil nur durch die „Weiterbildung aus einer Hand“ (Koordination der theoretischen Inhalte, Selbsterfahrung und der Behandlungstätigkeit unter Supervision) die Qualität einer sachgerechten Psychotherapeut*innenqualifizierung erreicht wird
- eine ausreichende Finanzierung der ambulanten Weiterbildung im Sozialrecht, damit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung weder die Kosten für die erforderlichen Weiterbildungsleistungen (theoretische Weiterbildung, Selbsterfahrung, Supervision u.ä.), noch die Sicherstellung der geforderten fachkundigen Aufsicht der Behandlungen an den Ambulanzen, wie die heutigen PiA, selbst tragen müssen
– dass für Ausbildungsinstitute beim Übergang vom bisherigen in das neue Psychotherapeutengesetz keine unüberwindbaren (finanziellen) Härten und Ungerechtigkeiten entstehen und auch in der Übergangszeit die Qualität der heutigen Ausbildung aufrechterhalten bleiben kann
– dass der Gesetzgeber auch Übergangslösungen für die derzeit unhaltbare finanzielle Situation heutiger Ausbildungsteilnehmer*innen ins Gesetz aufnimmt, damit nicht über lange Jahre eine ungerechte Ungleichbehandlung von PiA und Weiterbildungsteilnehmer*innen festgeschrieben bleibt.
6. Digitalisierung
Wir setzen uns für eine umsichtige und rechtssichere Einbeziehung digitaler Behandlungsmethoden ein, die der hohen Qualitätsanforderung professioneller psychotherapeutischer Versorgung standhalten müssen. Dabei hat der Datenschutz und die Informiertheit der Patient*innen und Klient*innen jeder Zeit Priorität. Wir machen uns stark für:
- eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Telematik-Infrastruktur für psychotherapeutische Praxen
- eine vollständige Kostendeckung der Telematik-Infrastruktur
- die Vereinfachung von Antragsverfahren durch digitale Übermittlung an Krankenkassen und sonstige Kostenträger (Einbindung von PT-Anträgen und -Genehmigungen in die Telematik-Infrastruktur)
- für eine verbesserte Kommunikation der Kammer mit den Kassen bezüglich
- der Patienteninformation zur Telematik-Infrastruktur und zur elektronischen Patientenakte
- aktive Teilhabe bei der Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte (ePA), Entwicklung von spezifischen Kriterien, welche Daten Eingang in die ePA finden sollen
- eine flächendeckende Einführung des eArztbriefs zum zeitnahen Austausch von Behandlungsinformationen, um Behandlungen zu optimieren
- den Einsatz von Programmen/Apps zur Unterstützung von Psychotherapie (Blended Therapy)
- ein verantwortungsvolles Ausloten der Risiken und Chancen für Onlinetherapie und -beratung
- sowie die Schaffung von Rechtssicherheit in Bezug auf Datenschutz bei telemedizinischen Anwendungen wie z.B. Videosprechstunde und eArztbrief
Eine genauere Vorstellung unserer Liste und der Kandidat*innen findet man auf der Webseite www.dgvtplus.de
Landessprecher*innen

Stefan Engelbrecht

Nina T. Engstermann

Oliver Kunz
Kammerdelegierte
- Ulrike Bondick
- Esther Burchardt
- Monika Bormann
- Wibke Dymel
- Sonja Geiping
- Britta Hollenbeck
- Maria Hoyer
- Jürgen Kuhlmann
- Nora Schneider
- Wolfgang Schneider
- Wolfgang Schreck
- Adelheid Schulz
- Daniel Weber
- Birgit Wich-Knoten
- Karolin Große
- Oliver Kunz
- Heidi Rosenow
- Stefan Engelbrecht
- Nina Engstermann