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Landesgruppe Schleswig-Holstein

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Landesbericht Schleswig-Holstein  • Landesberichte

Bericht der Landesgruppe Schleswig-Holstein (Rosa Beilag zur VPP 2/2017)

16. Mai 2017
 

KamOn mit Intervention bei Aufsichtsbehörde und Widersprüchen erfolgreich:
Beitragsbescheide 2017 wurden aufgehoben und Beiträge neu festgesetzt auf „0 €“!

(„KamOn“ ist der Name der gemeinsamen Liste von überwiegend DGVT-KandidatInnen so-wie unabhängigen-, BDP- und GWG-KandidatInnen bei den letzten Kammerwahlen)

Zur Chronologie:
43. Kammerversammlung beschloss zunächst aus unserer Sicht rechtswidrig hohe Beiträge für 2017

Auf der 43. Kammerversammlung im November 2016 hatte die KamOn-Fraktion unter Hinweis auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung  Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 9.12.2015) eine sofortige und drastische Reduktion der Rücklagen der Kammer auf ein rechtskonformes Niveau im Haushaltsjahr 2017 gefordert, und dazu, wie im Finanzausschuss vorher verabredet, einen entsprechenden eigenen Antrag eingebracht. Obwohl die Vorgaben des zitierten Urteils in der Kammerversammlung von der KamOn-Fraktion ausführlich dargestellt, vom Justiziar der Kammer bestätigt und anschließend im Plenum diskutiert wurden, setzte sich die DPtV-Fraktion mit ihrer Mehrheit nach einer vorausgegangenen Sitzungsunterbrechung dennoch darüber hinweg und beschloss eine vom Vorstand eingebrachte rechtswidrig hohe Beitragsfestsetzung.

Nach diesem Beschluss hätten sich die Rücklagen zum Jahresende 2017 immer noch auf ca. 100% der gesamten Jahresausgaben belaufen, was im Sinne des zitierten Urteils eine den Kammern eindeutig verbotene Vermögensbildung darstellt.

Vorstand sah sich gezwungen, Beitragsbescheide wegen fraglicher Rechtmäßigkeit im Februar vorläufig auszusetzen

Durch die Intervention der KamOn-Fraktion bei der Aufsichtsbehörde sowie durch die KamOn-Fraktion initiierte Widersprüche sah sich der Vorstand offenbar genötigt, die im Januar versandten Beitragsbescheide im Februar zunächst vorläufig auszusetzen. Er beauftragte den Finanzausschuss, in dem 2 Mitglieder der DPTV-Fraktion und ein Mitglied der KamOn-Fraktion sitzen, sich erneut mit der Frage der Beitragsfestsetzung zu befassen und zur nächsten Kammerversammlung Vorschläge zu erarbeiten.

Finanzausschuss dann einig: Beitragsfestsetzung war rechtswidrig!

Der Finanzausschuss holte zu drei strittigen rechtlichen Fragen jeweils eine schriftliche Klärung durch den Justiziar der Kammer ein. Danach konnte Einigkeit darüber hergestellt werden, dass der Beitragsbeschluss der 43. Kammerversammlung eindeutig rechtswidrig war, eine Reduktion der Rücklagen auf ein rechtmäßiges Niveau im Haushaltsjahr 2017 zwingend geboten sei. Strittig blieb nur noch die Frage, an welchem Maßstab genau die „Rechtmäßigkeit“ der Höhe der Rücklagen zu orientieren sei.

KamOn hält Beitragsfestsetzung 2017 auf „0€“ für zwingend!

Aus Sicht der KamOn-Fraktion durften zur Finanzierung der Aufgaben der Kammer in 2017 nach Einbeziehung des inzwischen vorliegenden Jahresabschlusses 2016 nun gar keine Beiträge mehr erhoben werden, da auch so zum Jahresende 2017 noch Rücklagen in Höhe von ca. 100.000 € zu erwarten waren. Einem entsprechenden gemeinsamen Antrag wollten sich die beiden Vertreter der DPtV-Fraktion im Finanzausschuss aber immer noch nicht anschließen.

44. Kammerversammlung beschließt: 2017 keine Kammerbeiträge!

Scheinbar hatten aber die in den Protokollen des Finanzausschusses zusammengefassten juristischen Argumentationen oder die nochmalige Beratung durch den Justiziar den Vorstand doch noch zu der Einsicht gebracht, dass für 2017 im Einklang mit dem aktuellen Bundesverwaltungsgerichtsurteil keine Beiträge erhoben werden dürfen.  Jedenfalls brachte er selbst dann auf der 44. Kammerversammlung einen inhaltlich mit dem vorbereiteten KamOn-Antrag übereinstimmenden Antrag ein, der dann auch einstimmig angenommen wurde. Auch die Aufsichtsbehörde, die durch Dr. Riehl vertreten war, zeigte sich zufrieden, dass die Selbst-verwaltung nun doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung gefunden hatte.

Und wie unglaublich verdreht stellte der Kammervorstand diese Ereignisse in seinen Mitteilungen dar????

Im PTJ 4/2016 rühmte sich der Vorstand noch, „durch seine Argumente“ auf der 43. Kammerversammlung „überzeugt“ zu haben. Er wirft „derOpposition“ vor, einen Gegenantrag „aus dem Hut gezaubert“ zu haben, der schon „im Folgejahr (2018) eine Beitragserhöhung von bis zu 300,- €“ vorgesehen hätte.

Kein Wort von der ausführlich diskutierten aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, kein Wort davon, dass der Antrag der KamOn-Fraktion explizit eine einmalige drastische Beitragsreduktion nur für 2017 beinhaltete, um die Rücklagen innerhalb des Haushaltsjahres auf ein rechtskonformes Niveau zu reduzieren. „Zaubern“ können die KamOn-Mitglieder natürlich auch nicht! Der Antrag war im Finanzausschuss bereits angekündigt. (Übrigens: eine beantragte Gegendarstellung im Psychotherapeutenjournal wurde vom Vor-stand abgelehnt!).

Im Begleitschreiben zum Beitragsbescheid vom 17.01.2017 stellte der Vorstand dann aus unserer Sicht völlig unrichtig dar, dass es „dem Vorstand durch seine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung gelungen ist, den Kammerbeitrag für das Jahr 2017 deutlich zu reduzieren“. Richtig war vielmehr: Der Vorstand hat die Ausgaben in 2016 in einigen Konten deutlich erhöht und eine rechtlich zwingend gebotene drastische Beitragsreduktion, wie von der KamOn-Fraktion beantragt, verhindert.

Im Mitgliederbrief 03/2017 tut der Vorstand schließlich so, als sei auf der 43. Kammerversammlung noch nicht absehbar gewesen, dass das Haushaltsjahr 2016 mit einem Plus abschließen würde und als sei ihm das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bekannt gewesen.

Beides ist nachweislich komplett falsch: auch die der 43. Kammerversammlung vorgelegte Schätzung ging schon von einem ähnlichen Jahresüberschuss aus, wie im Jahresabschluss schließlich ausgewiesen und das Bundesverwaltungsgerichtsurteil wurde, wie oben dargestellt, sehr ausführlich in der Kammerversammlung diskutiert, halt nur von der DPtV-Fraktion in ihrem Abstimmungsverhalten komplett ignoriert.

Auch durch die Behauptung im Mitgliederbrief 03/2017, „Die Aufsichtsbehörde selbst sah allerdings keinen Anlass, die im November verabschiedete Beitragssatzung zu beanstanden“, erweckt der Vorstand den völlig irreführenden Eindruck, die Aufsichtsbehörde hätte die ursprünglich beschlossene Beitragsfestsetzung für rechtlich in Ordnung befunden. Uns liegt aber eine Mitteilung der Aufsichtsbehörde vor, dass sie von einer abschließenden rechtlichen Prüfung der Beitragssatzung zunächst deshalb abgesehen habe, weil der Vorstand auf eine Anfrage der Aufsichtsbehörde zugesagt habe, die Beitragsfestsetzung 2017 erneut auf die Tagesordnung der 44. Kammerversammlung zu setzen. Die Aufsichtsbehörde setzte hier, wie auch in der 44. Kammerversammlung begründet, zunächst auf eine einvernehmliche Lösung innerhalb der Selbstverwaltung.

Nach der erfolgten Klärung der rechtlichen Sachverhalte im Finanzausschuss mit fachlicher Unterstützung des Justiziars der Kammer hätte wohl jeder Beschluss der Kammerversammlung, der für 2017 höhere Beiträge als „0,- €“ vorgesehen hätte, eine Bewertung der Aufsichtsbehörde doch noch notwendig gemacht. So „unabhängig von der Rechtslage“, wie der Vorstand weiter schreibt, hat er also wohl am Ende doch nicht übereinstimmend mit der KamOn-Fraktion vorgeschlagen, 2017 keine Beiträge zu erheben.

Weitere News aus der 44. Kammerversammlung:
Auch Einzelkandidaten/innen sollen zur nächsten Kammerwahl antreten können!

Die KamOn-Fraktion konnte überzeugen mit ihrem Antrag, dass der Vorstand beauftragt wird, mit dem Ministerium Möglichkeiten auszuloten, wie gewährleistet werden kann, dass zur Wahl der nächsten Kammerversammlung auch wieder Einzelpersonen antreten können, ohne dass das Verhältniswahlrecht aufgegeben wird. Bei der letzten Wahl war es nötig, eine Liste mit mindestens 3 Bewerbern, davon 2 weiblich und einer männlich, aufzustellen, um als Wahlvorschlag akzeptiert zu werden. Auch die Aufsichtsbehörde signalisierte Verständnis und Gesprächsbereitschaft.

Angestellte in der PKSH weiter nicht im Vorstand und auf dem Deutschen
Psychotherapeutentag vertreten! – das kann auch kein Angestellten-ausschuss heilen!

Der Vorstand hatte überraschend einen Beschluss über die Einrichtung eines „angestellten Ausschusses“ auf die Tagesordnung gesetzt, vertrat in der Sitzung auf Nachfrage bezüglich seiner Motive hierzu aber weiter die Auffassung, er könne selbstverständlich auch die Anliegen der angestellten Mitglieder kompetent vertreten. Dies wurde von den KamOn-Vertretern vehement in Frage gestellt. Es wurde deutlich gemacht, dass aus KamOn-Sicht ein Angestelltenausschuss in keiner Weise heilen könne, dass die DPTV-Fraktion verhindert habe, dass auch nur ein einziger Angestellter in den entscheidenden Gremien, die auf Landesebene (Vorstand) und Bundesebene (Deutscher Psychotherapeutentag) die Kammermitglieder vertreten, sitzt! Dies führe bei den angestellt tätigen Kammermitgliedern (immerhin knapp 50 %) dazu, dass sie sich durch die Kammer nicht gleichberechtigt vertreten fühlen. Mehrheitlich wurde abschließend die Wahl eines Angestelltenausschusses mit 5 Mitgliedern auf der nächsten Kammerversammlung beschlossen. Alle Anwesenden brachten zum Ausdruck, dass, auch wenn dies nicht schriftlich geregelt sei, natürlich nur angestellt Beschäftigte in diesen Ausschuss gewählt werden könnten/sollten.

Handwerklich stümperhafte Änderung der Übergangsregelungen Neuropsychologie beschlossen

Ein in der vorgelegten Form zu spät eingebrachter (die Übergangsregelungen waren zum 30.12.2016 bereits ausgelaufen), nicht wirklich durchdachter und in sich nicht schlüssiger Antrag des Vorstandes zur Verlängerung von nur einer von drei Übergangsregelungen der Weiterbildungsordnung zur Neuropsychologie, wurde mehrheitlich beschlossen.

KamOn vertrat hier die Auffassung, dass, wenn man schon denkt, dass eine Frist von immerhin drei Jahren zur Beantragung der Zusatzbezeichnung Neuropsychologie nach Übergangsregelungen nicht ausreiche, man alle drei Regelungen gleichermaßen verlängern müsse, insbesondere auch die Regelung für diejenigen, die zum Zeitpunkt der Einführung der WBO mit entsprechenden Qualifizierungen begonnen, diese aber noch nicht abgeschlossen hatten. Die KamOn-Fraktion wird hierzu einen entsprechenden Änderungsantrag in der nächsten Kammerversammlung einbringen.

Detlef Deutschmann, Bernhard Schäfer, Claudia Tiefert, Diana Will
LandessprecherInnen Schleswig-Holstein

 
 

 

Landes­sprecher*innen

Detlef Deutschmann
Diana Will

Kammerdelegierter

  • Detlef Deutschmann