Schriftliche Urteilsbegründung des Bundessozialgerichts zum Beschluss des Bewertungsausschusses zur „Honorargerechtigkeit“ liegt vor
21.06.2018Das Bundessozialgericht (BSG) hatte mit Urteil vom 11.10.2017 den Strukturzuschlag für rechtmäßig erklärt, der jedoch nur überdurchschnittlich ausgelasteten Praxen zu Gute kommt.
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