G-BA setzt Demografiefaktor aus - Reform der Bedarfsplanung für PP/KJP weiterhin offen


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.7.12 beschlossen, den sog. Demografiefaktor in der Bedarfsplanung zum 31.12.2012 auszusetzen. Das ist eine wichtige und gute Entscheidung für unseren Bereich, da insbesondere Sitze für Psychotherapeuten in besonders schlecht versorgten Regionen durch den Demografiefaktor gefährdet sind.

Eine kurze Erläuterung: Der G-BA hatte 2010 einen zusätzlichen Demografiefaktor in die ärztliche Bedarfsplanung eingeführt, um die Zahl der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen an den steigenden Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung anzupassen. Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollte dabei nicht beeinträchtigt werden, weshalb der G-BA Kinderärzte ausdrücklich von der Regelung ausnahm, leider jedoch nicht PP/KJP. Der Demografiefaktor sollte als Mittel dienen, zusätzliche ambulante Versorgungsangebote zu schaffen, "wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der demografische Wandel zu einer erhöhten Inanspruchnahme der Ärzte in den Planungsbereichen führt". Dass die Regelung für den Bereich Psychotherapie nicht passend war (für Psychotherapie ist ein gegenläufiges Inanspruchnahmeverhalten bei älteren Menschen zu verzeichnen), hatte der G-BA zunächst einfach ignoriert.

Zur Veranschaulichung der Auswirkungen des Demografiefaktors auf Niederlassungsmöglichkeiten für PP/KJP folgendes Beispiel: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) berichtete Anfang letzten Jahres, dass nach der Einführung des Demografiefaktors in die Bedarfsberechnung der Kreis Annaberg in Sachsen, der mit nur sieben Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner ohnehin bereits zu den zehn am schlechtesten versorgten Regionen Deutschlands gehörte, aufgrund des Demografiefaktors 2011 für die Niederlassung von Psychotherapeuten komplett gesperrt wurde. Damit waren auch Psychotherapieplätze betroffen, die eigentlich aufgrund der KJP-Mindestquote für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen vorzuhalten gewesen wären. Dass der Demografiefaktor mittel- und längerfristig zu ungerechtfertigten Verschlechterungen für unseren Bereich geführt hätte, war klar abzusehen, er wurde aber trotz entsprechender Forderungen (Verbände, BPtK) für den Planungsbereich Psychotherapie nicht revidiert.

Der G-BA hat mit seinem aktuellen Beschluss zugleich den zuständigen Unterausschuss beauftragt, die bisherigen Auswirkungen der Regelung „Demografiefaktor“ auf die Versorgung gründlich zu überprüfen. Mögliche Fehlentwicklungen bei der bisher uneinheitlichen Umsetzung des Faktors sollen dann in den kommenden Monaten im Rahmen der grundlegenden Reform der gesamten Bedarfsplanung korrigiert werden.

Wie sich nun die Reform der Bedarfsplanung, die gem. der Vorgaben des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG) bis zum 1.1.2013 abgeschlossen sein soll, für den Bereich Psychotherapie insgesamt darstellen wird, steht noch keineswegs fest. Die BPtK und wir Berufsverbände fordern die Schaffung zusätzlicher Praxissitze (die BPtK fordert konkret 4.000 neue Zulassungen). Derzeit gibt es jedoch noch keine positiven Signale in diese Richtung seitens der sogenannten gemeinsamen Selbstverwaltung im G-BA.

G-BA-Beschluss vom 19.7.2012: www.g-ba.de.

Kerstin Burgdorf


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