Vorerst nur 68 neue Sitze! Aus der 23. Sitzung des Bera-tenden Fachausschusses der KV M.-V.


Am 23.3.2013 traf sich der Beratende Fachausschuss Psychotherapie in den Räumen der KV in Schwerin. Dipl.- Psych. Herr Bosse leitete die Sitzung, neben ihm Dr. Matuszewski der im KV-Vorstand mit unserem Ausschuss Betraute.

Wie in allen Bundesländern interessierte vor allem der Sachstand zur regionalen Umsetzung der neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie. Hierfür wurde in MV bislang kein vom Versorgungsstrukturgesetz angedachtes Gremium nach § 90 SGB V einberufen. Das Landesministerium für Gesundheit und Soziales sehe keine Notwendigkeit dafür mit Verweis auf das bereits vorhandene Gremium „Konzertierte Aktion“ zum Gesundheitswesen. Die KVMV teile diese Haltung und stellt so gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen den Bedarfsplan auf, bei Nichteinigung würde der Landesausschuss angerufen werden. Nach hergestelltem Einvernehmen zwischen KV und Kassen hätten dagegen nur noch die Landesbehörden ein zwei-monatiges Einspruchsrecht. Diesmal habe man sich unmittelbar vor dem Landesausschuss am 15. Mai geeinigt.

Neue Bundesvorgaben waren vor allem die Gliederung der Arztgruppen in vier Versorgungsbereiche (Hausärztlicher / allgemein. fachärztlicher / spezialisiert fachärztlicher / gesondert fachärztlicher Versorgungsbereich), denen dann vier räumlich unterschiedliche Planungsbereiche (Mittelbereiche / Kreisebene / Raumordnungsregionen / ganz M.-V.) zugeordnet werden können. Ebenso neu sind die diesbezüglich differenzierten Neufestlegungen der Arzt- / Einwohner-Verhältniszahlen sowie die eines Demografiefaktors. Hinzu kommt, dass nun alle Arztgruppen „beplant“ werden (auch Laborärzte, Pathologen etc.) und dass Ermächtigte (darunter 270 Krankenhausärzte), Spezialfachärzte und halbe Sitze in die Bedarfsplanung einberechnet werden.

Der Bedarfsplan beinhaltet auf seinen ersten Seiten eine Darstellung der regionalen ambulanten wie stationären Versorgungsstruktur mit soziodemografischen und geografischen Fakten. Auch die Ziele der Bedarfsplanung werden benannt, sowie die regionalen Abweichungen von den bundesweiten Vorgaben. Dann folgt das Herz des Ganzen, die Planungsblätter mit den Verhältniszahlen und Versorgungsgraden, konkrete Zulassungsmöglichkeiten und Sperrungen. Der Landesausschuss hat diese Berechnungen nicht veröffentlicht, trotz der Einwendungen der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer. Begründet wurde diese Haltung damit, dass die Einwände dem Landesausschuss nicht ausreichend fundiert begründet worden seien. So bleiben die genauen Berechnungswege im Dunklen, Überversorgungsquoten sind damit nicht tatsächlich nachvollziehbar (z. B. Landkreis Bad Doberan).

Für Psychotherapeutische Praxen bleibt der räumliche Planungsbezug mit der neuen Bedarfsplanung gleich, sie werden wie allgemeine Fachärzte räumlich auf Kreisebene beplant. Durch die neuen Verhältniszahlen entstehen insgesamt 109 neue Sitze, aber wegen der Mindestquoten für ärztliche Psychotherapeuten und KJP werden 41 davon nicht in 2013 ausgeschrieben. Insgesamt soll es 68 auszuschreibende Sitze geben (von Rostock mit nur einem Sitz bis hin zu elf neuen Sitzen für Stralsund / NVP). Die BPtK hatte 2012 ca. 130 neue Sitze für M.-V. geschätzt.

Das und andere Argumente brachten die Mitglieder des Ausschusses den anwesenden KV-M.-V. Vertretern vor, aber an den verkündeten Ergebnissen war ja ohnehin nicht mehr zu rütteln. Seine beratende Funktion kann man als Ausschuss-Mitglied natürlich nur ausüben, wenn man vor solchen Entscheidungen, an denen die KV zumindest beteiligt ist, auch beizeiten informiert wurde. Das wurde von Ausschuss-Mitgliedern schon oft gefordert, geändert hat das nichts. Mir bleibt also nur, die erhaltenen Informationen über diese und andere Entscheidungen erklärend weiterzugeben.

Ansonsten werden wohl vier neue Sitze für Nervenärzte ausgeschrieben, und fünf Sitze für Kinder- und Jugendpsychiater. Nur die Orthopäden können mit 5,5 neuen Sitzen noch mehr Zuwachs bekommen. Die offenen Stellen wurden im Juli 2013 im hiesigen KV-Journal öffentlich ausgeschrieben, mit einer Bewerbungsfrist von sechs Wochen. Dann entscheiden die Zulassungsausschüsse über die Bewerbungen. Sollten z. B. im 4. Quartal 2013 insgesamt 60 neue psychotherapeutische Sitze abrechnen können, könnte der Punktwert der nicht genehmigungspflichtigen Leistungen (ngpL) von 3,5 Ct. auf 2,58 Ct. sinken, denn im 2013er MGV-Teil-Budget für unsere ngpL wurden gar keine neuen KollegInnen in die Vorausberechnungen einbezogen, obwohl die Bundesvorgaben zur Bedarfsplanung bereits feststanden.

Lediglich für hausärztliche Praxen gelten neuerdings die kleineren Mittelbereiche als Bedarfsplanungs-Raum, deren Verhältniszahl wurde von 1474 auf 1671 Einwohner pro Sitz erhöht. So wäre die Zahl der offenen Hausarztsitze von bisher 140 auf lediglich 17 geschrumpft. Hier wurde mittels der Möglichkeit der „regionalen Anpassung“ Abhilfe geschaffen. Auch hier blieben die genauen Berechnungswege im Dunklen, die neuen Versorgungsquoten sind damit nicht wirklich nachvollziehbar. Kinderpsychiater z. B. werden hingegen künftig nach den größeren Raumordnungsregionen beplant (spezialisierte Fachärzte).

Am 30.4.2013 gab es in MV insgesamt 207,5 PsychotherapeutInnen-Sitze. Als Beispiel zum Berechnungsweg eines Planungsblatts folgen nun Daten zum Planungsbereich Rostock (ohne Gewähr, da auf inoffiziellen Informationen basierend):

Kreistyp: 1, allg. Verhältniszahl: 3152; Einwohner: 204.260 (Stand 31.12.2011); Grenze zur Überversorgung: 71,5 Sitze; Mindestversorgungsanteil ärztliche Psychotherapeuten: 16,5; KJP: 13,0; tatsächlich ärztliche Psychotherapeuten oder KJP: 16,5; ärztliche Psychotherapeuten nur KJP: 0; PPT o. KJP: 40,75; PPT nur KJP: 12,5; Summe tatsächlich: 69,8 (Stand 30.4.2013); faktischer Versorgungsgrad: 107,7 %; für Berechnung des Versorgungsgrades abweichend verwendet: PPT nur KJP 13,0; Summe abweichend 70,30; Versorgungsgrad 108,5 %; Planungsbereich nicht gesperrt; Zulassungsmöglichkeit: 1 Sitz (71,5 – 70,3 = 1,2).

Die weiteren Zulassungsmöglichkeiten in M.-V.: Demmin: 4; Güstrow: 5; Ludwigslust 10; Müritz 4,5; Parchim: 4; Rügen 3,5; Uecker-Randow: 6,5; Greifswald-Ostvorpommern: 10; Neubrandenburg/MST: 8,5; Stralsund/NVP: 11. Das ergibt in der Summe 68 neue PT-Zulassungsmöglichkeiten in MV. Würden alle besetzt, wären es in MV 275,5 Sitze, über ein Drittel mehr als bisher. Alle obigen Planungsbereiche sind dann ab 1.7.2013 zunächst entsperrt, was nebenbei bedeutet, dass solange weder ganze noch halbe Sitze „verkauft“ werden können. Im weiterhin gesperrten Planungsbereich Kreis Bad Doberan können zusätzlich noch 1,5 ärztliche Psychotherapeuten und 1 KJP neu zugelassen werden, in Wismar / Westmecklenburg 0,5 KJP.

Im 2. Halbjahr 2013 sollen noch Abstimmungen erfolgen, inwieweit künftig auch ermächtigte Einrichtungen (Institute, Psychiatrische Instituts-Ambulanzen) bei den Bedarfsplanungs-Berechnungen berücksichtigt werden. Die KV-M.-V. wünscht, dass die Kassen erstmalig den Umfang dessen preisgeben. Angefügt werden kann noch, dass ja mittlerweile feststeht, dass ab 2014 unbesetzte Ärztequoten-Sitze auch an nichtärztliche BewerberInnen vergeben werden können. Man darf in nächster Zeit also gespannt sein, wie die Zulassungsausschüsse in den Bundesländern entscheiden. Zuvor sind wir in M.-V. aber erst mal gespannt, wie viele BewerberInnen unser schönes Land anzieht.

Jürgen Friedrich
Landessprecher Mecklenburg-Vorpommern
Mitglied des Beratenden Fachausschusses der KV M.-V.


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