Bericht der Landesgruppe Hamburg (Rosa Beilage zur VPP 2/2015)


Informationen zur gescheiterten Kammerwahl 2015 in Hamburg

Am 23. März 2015 wurde die Kammerwahl in Hamburg abgebrochen. Hintergrund für den Wahlabbruch war, dass aufgrund eines Sortierfehlers des Dienstleisters bei einem erheblichen Teil der versandten Wahlunterlagen der Wahlschein fehlte (lediglich die doppelapprobierten Mitglieder hatten einen Wahlschein erhalten). Aufgrund dieses Fehlers wurde zwei Tage später an alle Mitglieder ein personalisierter Wahlschein zugesandt. Es stellte sich jedoch heraus, dass schon einige alte Wahlbriefe eingegangen waren. Laut Wahlordnung handelte es sich hierbei um ungültige Stimmen. Die nachträglich eingegangenen Wahlscheine konnten den Stimmbriefen auch nicht mehr zugeordnet werden, weshalb der Wahlausschuss beschloss die Wahl abzubrechen, da es keine Möglichkeit mehr gab, die Kammerwahl der Wahlordnung entsprechend ordnungsgemäß durchzuführen. Die Kammermitglieder wurden aufgefordert, alle versendeten Wahlunterlagen zu vernichten.

Am 15. April wurde nach § 17 (1) der Wahlordnung ein Wahlprüfungsausschuss vom Vorstand einberufen.

Beim Wahlprüfungsausschuss wurde Einspruch gegen den Abbruch der Kammerwahl eingelegt. Am 13. Mai 2015 wird der Wahlprüfungsausschuss über diesen Einspruch öffentlich verhandeln. Der weitere Fahrplan für die Kammerwahl steht bislang nicht fest und ist abhängig vom Ausgang der aktuellen Vorgänge.

Kontakt: hamburg@dgvt.de; hamburg@dgvt-bv.de


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