Niederlassungsförderung in Bayern auch für PsychotherapeutInnen


(kb). PsychotherapeutInnen können im Rahmen eines Programms des bayerischen Gesundheitsministeriums zur Förderung der Niederlassung eine Förderung von bis zu 20.000 Euro erhalten (für Haus- und Fachärzte stehen jeweils bis zu 60.000 Euro zur Verfügung). Voraussetzung ist, dass die Niederlassung in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern geplant wird. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern.

Insgesamt stehen für das Förderprogramm in 2015/16 insgesamt 11,7 Mio. Euro zur Verfügung. Es konnten bislang fast 200 Ärzte und Psychotherapeuten unterstützt werden.


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