Warum DGVT und Beratung gut zusammen passen - Beratung und soziale Gerechtigkeit

Prof. Dr. Frank Nestmann, Dresden, Preisträger des DGVT-Preises 2016. Rede zum DGVT Preis 2016. Eröffnung des round table „(Kritische) Beratung und soziale Gerechtigkeit“.


Warum passt die Beratung in die DGVT und die DGVT zur Beratung? Ein paar Gedanken dazu. Sie passen nicht nur zueinander, weil viele DGVT-Mitglieder in Beratungseinrichtungen und Beratungsfunktionen tätig sind – auch als Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen.

Nicht nur weil die DGVT seit Jahrzehnten Psychosoziale Beratung, Beratung im Gesundheitswesen und in der Rehabilitation, auch in Bildung, Beruf und Beschäftigung als bedeutsame gesundheits- und gesellschafts-, wie sozialpolitische Versorgungsbereiche erkannt und mitentwickelt hat .

Es ist – auch international – nicht gerade naheliegend, dass sich Beratung hier in einem kognitiv-behavioralen Kontext verortet und in einem primär klinisch psychologischen und psychotherapeutischen Verband – eher kennt man Beratungsheimaten in humanistischen Gesellschaften, in der Klient- und Personenzentrierung, in sozialpädagogischen und sozialarbeiterischen Disziplinen – also anderenorts. Beratung ist in der Klinischen Psychologie sozusagen die präventive psychosoziale Schwester der Psychotherapie.

Wir haben als Beratung in der DGVT auch eine Randstellung – zweifellos – im Vergleich zur Psychotherapie, zur Verhaltenstherapie, zur Psychotherapie Aus- und Weiterbildung, der Niederlassung etc. Und wir hatten zumindest anfangs und immer mal wieder auch Ängste zu sehr an den Rand zu geraten.

Heute – auch im Rückblick, sehe zumindest ich das etwas anders: Wir haben am Rand einen sehr guten Ort gefunden.

Warum?

Nun einmal passt die Randstellung generell zu Beratung. Beratung steht meist nicht im Zentrum, sondern ist eher angesiedelt an den Rändern der Institutionen in denen sie wirkt – Ruth Großmaß hat das an der Studierenden- und Hochschulberatung wunderbar herausgearbeitet (2000, 2013) - Berater und Beraterinnen sind „liminal figures“ – Grenzgänger, die es gewöhnt sind auf schmalen Graten zwischen „Innen“ und „Außen“ zu wandern und über den Tellerrand hinauszuschauen, sowie Verbindungen herzustellen, Brücken zu bauen, zum Beispiel in der Praxis für die Menschen, die aus Systemen herauszufallen drohen oder herausgefallen sind - Brücken zurück (Nestmann, 2013).

Das Forum Beratung schafft auch Verbindungen und baut Brücken zu Disziplinen, Bereichen, Lebenswelten und Feldern jenseits des Zentrums der Psychotherapie und der psychotherapeutischen Niederlassung – zur Prävention, zur sozialen Arbeit, zur Psychiatrie, zur Gemeinde etc. Das macht Beratung wertvoll für die DGVT.

Für die Beratung hat die Randstellung auch große Vorteile, wie ich erfahren habe. Sie ermöglicht Freiräume inhaltlicher Diskurse jenseits der Zwänge permanenter Beobachtung und Beschäftigung mit verbandlicher Alltagspolitik und Berufspolitik. Freiräume erleben wir hier intern – in der DGVT – wir können antizyklisch, kontrovers, frei von Aktualitäts- und verbandspolitischen Zwängen diskutieren und arbeiten. Nach außen (extern) gibt uns die DGVT als großer und damit einflussreicher Verband die Gelegenheit, in übergeordneten Gremien und Dachverbänden Beratung in professioneller und sozial – und gesundheitspolitischer Verantwortung zu entwickeln und zu vertreten – ohne die sonst üblichen Zwänge und Dominanzen der Selbstvermarktung, des berufspolitischen Professionalismus, des Gerangels um Bedeutung und Vorherrschaft, dem viele dezidierte Beratungsverbände und ihre VertreterInnen unterliegen. Die DGVT gibt uns die Freiheit der Entwicklung „guter Beratung“ für Klienten, ohne den Ballast prominenter verbandlicher Eigeninteressen und des Lobbyismus – das ist recht einzigartig – und hat auch viele Mitdiskutanten in den verschiedenen Gremien deutscher Beratung, in denen wir aktiv sind, sehr verunsichert – können sie es doch kaum glauben – die DGVT muss und will den Beratungsmarkt nicht dominieren.

So ist das Forum Beratung in der DGVT das einzige deutsche Forum eines inhaltlichen Entwicklungsdiskurses zur Beratung geworden und geblieben. Unser „Alleinstellungsmerkmal“, wie man heute sagt. Und das ist gut für die Beratung, wie für die DGVT. Deshalb passen sie zusammen.

Sie passen auch zusammen, weil die DGVT seit Anfang an mehr ist als ein Psychotherapieverband – wie die vielen anderen, die es gibt. Die DGVT hat eine Identität zwischen fachlich-professioneller psychotherapeutischer und sozial- und gesundheitspolitischer Orientierung entwickelt und diese nie wieder aufgegeben trotz aller bisherigen Modernisierungsversuchungen. Eine DGVT Identität, die immer gesellschaftliche Reflexivität und Colin Felthams` „critical thinking“ beinhaltet und dazu passt Beratung/Counselling in ihren historischen und grundlegenden Maximen, die ich hier nur nennen und nicht ausführen kann:

Die DGVT ist, wie auch Beratung:

  • offen und inklusiv hinsichtlich Modellvorstellungen, Methoden, wie Settings und Klientel
  • beide sind - kulturell und gesellschaftlich reflexiv und selbstreflexiv.
  • Sie sind an Individuen, Gruppen, sozialen Gemeinschaften und ihren Lebensbedingungen und Lebenswelten orientiert,
  • an deren Entwicklungsbarrieren, vor allem aber auch an ihren Ressourcen anknüpfend.

Beratung und DGVT waren und sind

  • sensibel und responsiv für Diversität in Geschlechtern, sexuellen Orientierungen, Kulturen und Subkulturen, Altersgruppen etc. und würdigen Pluralität.
  • Nie hat die DGVT und nie haben unsere Beratungsdiskussionen in der DGVT (für längere Zeit) vergessen, dass wir gerade eine Verpflichtung gegenüber Unterprivilegierten, Armen, Arbeitslosen, Ausgegrenzten, Missbrauchten und nun auch Flüchtenden haben, auch wenn es manchmal interner und externer Weckrufe bedurfte. Auch deshalb passt die Beratung zur und in die DGVT und das ist auch der Hintergrund für unsere Themenwahl für den diesjährigen Kongress round table: „(Kritische) Beratung und soziale Gerechtigkeit“.
  • ausgewählt noch, bevor die weltweit kriegerischen Konflikte und ihre Folgen wie die großen Flüchtlingsströme, dem noch einmal eine ganz neue Brisanz und Bedeutung geben - auch für Beratung und Psychotherapie.

Soziale Gerechtigkeit – social justice ist eine „klassische“ Counselling-Orientierung, die wir in deutschen wie internationalen, vornehmlich angloamerikanischen Beratungsursprüngen und -wurzeln finden. Der Einsatz von Beraterinnen und Beratern für soziale Gerechtigkeit gilt als eine der Grundsteine ihrer Theorie und Praxis – sei es in der Beratungspsychologie (Fouad et al., 2006, Kennedy & Arthur, 2014) oder der sozialpädagogischen Beratung (Thiersch, 2004) - als ein vorrangiger Wert professioneller, beraterischer Identität. Dieser traditionelle Wert war für einige Zeit etwas in den Hintergrund der Diskussionen gerückt und Counselling/Beratung findet heute wieder zu ihren Wurzeln zurück, wenn zum Beispiel die American Counseling Association (ACA, 2005) in ihren ethischen Richtlinien fordert: (etwas „frei“ übersetzt): „Wenn sie gut beraten, dann kümmern sich Berater um individuelle, gruppenspezifische, institutionelle, wie auch gesellschaftliche Ebenen um potentielle Barrieren und Hindernisse zu identifizieren, die Zugang und/oder Wachstum und Entwicklung ihrer Klienten behindern“ ( A 6.a, 205, Übers. FN). Beratung zur sozialen Gerechtigkeit wird in diesen Diskursen sogar zur „fünften Kraft“ unter den großen Beratungsparadigmen erhoben (neben psychodynamischen, humanistisch-existenzialistischen, kognitiv-behavioralen und multikulturellen Ansätzen, Ratts, D`Andrea, & Arredondo, 2004). 2011 prognostizieren Herlithy und Dufrene soziale Gerechtigkeit als wichtigstes ethisches Thema der nächsten fünf bis zehn Jahre auf dem Hintergrund, dass– auch empirisch gestützt – immer deutlicher wurde, wie stark systemisch umweltbezogene Faktoren psychische und psychosoziale Gesundheit der Menschen beeinflussen (Jackson, 2011) und insbesondere wie stark Marginalisierung, Diskriminierung und Unterdrückung körperliches und seelisches Wohlbefinden angreifen und zerstören können. Groß angelegte Studien lassen heute keinen Zweifel mehr daran – und wir wissen das eigentlich schon sehr lange aus der Sozialepidemiologie – wie eng die Beziehungen sind zwischen Arbeitslosigkeit, unterprivilegierten und schlechten sozialökologischen Lebensbedingungen, Armut, Minoritätenstatus, Ausgrenzungserfahrungen und den Störungen psychischer und physischer Gesundheit. Gesellschaftliche und Umwelt – Stressoren machen krank und sie ver- und behindern zudem das individuelle Coping und die sozialen Supportpuffer die Menschen vor diesen Stressoren schützen könnten. (Poteat et al.. 2011).

Die Gefährdung sozialer Beziehungen und sozialer Einbettung – in marginalisierten Bevölkerungsgruppen – ausgelöst durch Rassismus, kulturelle Unterdrückung, Gesundheitsrisiken, Sexismus, Altersdiskriminierung, etc. führen zu Isolations-, Scham-, Demütigungs-Gefühlen und gehäuft und lange zu höheren körperlich organischen, emotionalen und kognitiv verhaltensbezogenen Störungen einerseits, wie zu einem persönlichen und sozialen „dis“empowerment andererseits (Comstock et al.. 2008, Miller & Stiver,1997) – ja sogar zu neuronalen Störungen (Eisenberger & Lieberman, 2004, MacDonald & Leary, 2005, Jordan, 2010).

Es reicht nicht, wenn Berater und Beraterinnen das wissen und verstehen -das ist ein erster und wichtiger Schritt – ohne Zweifel und oft scheint es, dass selbst diese Einsicht vielen fehlt. Beratung zur Förderung sozialer Gerechtigkeit braucht aber mehr, nämlich sowohl Konzepte, die Social Justice Counselling fundieren, wie eine daraus abgeleitete Praxis in professioneller sozialer Aktion (Arthur & Collins, 2015). Diese wiederum fordern entsprechende Folgen für Aus- und Weiterbildung von Beratern und Beraterinnen (Brubaker et al., 2010, Chang et al., 2010).

Von all dem sind wir – insbesondere in der deutschen Diskussion – noch weit entfernt, aber es gibt ja die Vorläufer und frühen Entwürfe, gerade auch in den sozialen Disziplinen stärker als in den klinischen.

Trotz fehlender einheitlicher Definition sozialer Gerechtigkeit lassen sich einige Gemeinsamkeiten herausarbeiten.

In Kürze:

  • Sie ist mehr als nur eine Gleichverteilung von Gütern und sozialen Positionen.
  • Sie beinhaltet Partizipation, Mitsprache- und Entscheidungsrechte und wird über Macht, Hierarchie in Arbeit, Kultur, Geschlecht etc. und über Machtlosigkeit, Ausbeutung, Gewalt und Kulturimperialismus verhindert.

Ziele sozialer Gerechtigkeitsanstrengungen sind in allen Konzepten mit Beratungsbezug vor allem Zugangs-, Teilhabe- und Entwicklungsgerechtigkeit.

  • Angestrebt wird die Ermöglichung und Sicherung gleicher Gelegenheiten und Chancen aller Individuen, ihre persönlichen, beruflichen, sozialen, kreativen und spirituellen Entwicklungs- und Entfaltungspotentiale zu realisieren und ihre Ziele anzustreben und zu erreichen - frei von gesellschaftlichen Hindernissen (Adams, Bell, & Griffin, 2007).
  • Dazu braucht jeder und jede den Zugang zur Beratung, mehr noch zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Arbeitsplatz- und Beschäftigungschancen, sozialen Beziehungen, Wohnung und Lebensraum - gleich welchen Alters, Geschlechts, körperlicher und geistiger Verfassung, Kultur, Religion, ökonomischen Status, etc. (Lewis et al., 2011). Beratung kann diesen Zugang bahnen, öffnen und flankierend begleiten.

Traditionell wie aktuell in Beratungsdiskursen sind

  • die Betonung der Förderung und Ermöglichung von individuellem Wachstum und Entfaltung in sozialer Einbettung und deren Förderung - d.h.: „Ressourcen fördern“ sowie das Angehen gegen Ungleichheit und Ungerechtigkeit in allen Lebensfeldern im Kleinen und Großen, zugunsten von Zugang und gleichen Entwicklungschancen, Beteiligung und Empowerment - d.h.: „Barrieren beseitigen“.
  • In präventiven, kurativen und rehabilitativen Beratungskontexten über die gesamte Lebensspanne und in allen kritischen Lebensübergängen (Arthur. 2014, Arthur & Collins, 2010) zentral.

Berater und Beraterinnen sind aufgefordert:

  • zu reflektieren, welche Rolle sie in der Dominanzkultur spielen (Prilleltensky & Prilleltensky. 2004).
  • ihre mögliche Rolle als Förderer sozialer Veränderung zu realisieren, nämlich als social change agent (Vera & Speight, 2013, Speigh & Vera, 2013) und sich auch auf der Meso- und Makroebene (also nicht nur im Mikrobereich persönlicher Beziehungen und Interaktionen) für prosozialen Wandel zu Gunsten der Klienten, insbesondere der randständigen, unterprivilegierten Klientele einzusetzen (Moe, Perera-Diltz, & Sepulveda, 2010).

Der große Klinische Psychologe und kritische Präventionstheoretiker George Albee hat es vor vielen Jahren kurz auf den Punkt gebracht:

„Wir müssen die Tatsache akzeptieren, dass noch nie eine massenhaft verbreitete Störung, die eine große Anzahl von Menschen betrifft jemals durch Anstrengungen und Versuche unter Kontrolle gebracht oder gar beseitigt werden konnte dadurch, jedes betroffene Individuum zu behandeln oder genug professionelle Helfer als Interventionsspezialisten dazu auszubilden (1982,1045, Übers. FN ).

Das heißt, Beratung zu sozialer Gerechtigkeit ist gefordert über die einzelne Beratungsbeziehung hinaus, die Ursachen und Quellen für Leiden, Probleme, und Behinderungen anzugehen. Dann werden Individuen, Gruppen, Netzwerke, Organisationen, Lebenswelten und Gesellschaften auch in ihren Strukturen zu Veränderungszielen. Die Person und ihr Lebenskontext ist der Klient. Beraterrollen verändern sich und weiten sich aus (Nestmann. 2004, Straus. 2004).

Wie im Vorbild der Gemeindeberatung – Community Counselling (Lenz, 2004, Röhrle, 2004) heißt das gegebenenfalls auch: raus aus der Beratungseinrichtung und rein in die Gemeinde, die Nachbarschaft, die Schule, den Betrieb, die Kirche oder den Sportverein, die Flüchtlingsunterkunft (Ratts, 2009). Aber auch in den Mikroberatungsbeziehungen, wie in den Mikropersonenbeziehungen des Alltags schlagen sich ja die gesellschaftlichen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten nieder – oft gar am eindrücklichsten – und da dies genuines Wirkungsfeld aller psychosozialen Berater und Beraterinnen ist, kann und muss auch bereits hier eine Beratung zur sozialer Gerechtigkeit dazu beitragen, alltägliche Zwänge transparent, Benachteiligungen offen, Gewalt- und Erniedrigungserfahrungen ansprechbar und angehbar zu machen (Comstock, et al., 2008). Es wird wichtig ein „blaming the victims“ zu vermeiden und den Opfern zur Wiedergewinnung von Selbstbestimmungsrecht und Selbstbestimmungsmacht zu verhelfen, auch in der Einzelberatung.

Die Rolle „sozialer Aktion“ hingegen heißt auch für Berater und Beraterinnen praktisch advokatorisch für ihr Klientel Partei zu ergreifen (Jason, Beasley, & Hunter, 2005) und gemeinsam mit ihnen institutionelle, politische, gesellschaftliche und kulturelle Veränderungen zu fordern und zu fördern, sei es als Organisatoren von verhältnisbezogener Prävention, als Initiatoren sozialer Vernetzung, als Promotoren kollektiver Selbsthilfe etc. Community Counselling Programme, Netzwerkarbeit, linkage von Selbsthilfe und professioneller Hilfe, Nachbarschaftsaktionen etc. bieten hier viele Chancen einer Beratung in Verantwortung für soziale Gerechtigkeit, die wir heute und zukünftig weiter ausbuchstabieren wollen und müssen.

Nicht alle Probleme brauchen hier neue Lösungen, wenn sich die alten bewährt haben. Neue Fragen brauchen oft neue Antworten – nichts desto trotz können wir aus vielen Erfahrungen der Vergangenheit lernen. Konzepte und Methoden werden nicht falsch, weil wir sie schon vor dreißig Jahren erfolgreich entwickelt und praktiziert haben. Partizipation, Psychosozial, Netzwerk und Empowerment sind nicht obsolet, nur weil wir die Begriffe nicht mehr hören können und viele es heute nicht mehr auf Anhieb verstehen. Oft ist auch in Beratung und Therapie „modernes“ nur Bekanntes in neuer begrifflicher Verpackung.

Natürlich muss Beratung in sozialer Gerechtigkeit heute der Welt und den Menschen von 2016 entsprechen und zum Teil heißt das auch, sich neu erfinden, aber Innovation ist nur Innovation wenn sie besser ist als das, was vorher war. Offenheit für Neues und Kreativität in der Beratung zur sozialen Gerechtigkeit kann an vielen Erfahrungen sozialer Arbeit, therapeutischer Gemeinschaft, sozialer und kritischer Psychiatrie, Gemeindepsychologie, Selbsthilfeförderung etc. anknüpfen, um zeitgemäße Modelle und Strategien zu entwickeln.

Die Herausforderung einer angemessenen Beratung der flüchtenden Menschen, die zu uns kommen, ist hier eine gute Bewährungsprobe auch für uns als Berater und Beraterinnen und für uns als Forum Beratung in der DGVT, die wir als Chance nutzen sollten (Chung et.al., 2008).

Der round table hier und heute mag ein erster kleiner Schritt sein um diese Herausforderungen anzunehmen.

Quelle: VPP 2/2016


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