Warum CETA etc. gefährlich ist – eine kurze Erklärung der Inhalte und Konsequenzen mit Beispielen aus dem Gesundheitssystem
Ich arbeite als Psychologische Psychotherapeutin mit Kassensitz in einem Haus, welches der Vermieter verkaufen will. Deshalb war ich kürzlich in einer Baufinanzierungsberatung, um mich nach günstigen Kreditmöglichkeiten für eigene Praxisräume zu erkundigen. In der Beratung durch einen Wirtschaftsfachmann stellte ich die Frage, inwieweit sichCETA[1] (ein sogenanntes Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada[2], welches im Geheimen von Weltwirtschafts-giganten verhandelt wurde und jetzt von den Politikern schnell verabschiedet werden soll), TTIP[3] (Ähnliches, doch noch unfertig, mit den USA) und TiSA[4] (ein aktuell verhandeltes Dienst-leistungsabkommen mit 50 Ländern[5]) auf meine wirtschaftliche Zukunft auswirken könnte und inwieweit es im Hinblick darauf günstiger wäre, einen Festzins oder einen flexiblen Zinssatz bei der Ratenzahlung zu wählen. Die Antwort war sehr unerfreulich:
Unser Sozialstaat könne durch diese Abkommen schon bald völligBankrott gehen! Wir würden zwar sowieso schon in diese Richtung tendieren, doch damit könnte diese eher fernere Zukunftsaussicht sehr schnell Realität werden.
Wie das? Da erstaunlicherweise trotz der Tragweite dieser Abkommen relativ wenig Menschen darüber informiert sind [6] (Fragen Sie doch einmal in Ihrem Bekanntenkreis herum oder schauen Sie sich die spärlichen Artikel in Ihren Fachzeitschriften dazu an!), hierzu eine kurze Erläuterung:
In diesen Abkommen geht es nicht nur um die bisher üblichen eingeschränkten Handelserleich-terungen nach dem Motto: Machst Du mir in diesem Bereich ein kleines Zugeständnis, mach‘ ich Dir da ebenfalls eins… Es geht diesmal um viel mehr! Sämtliche Bereiche unseres täglichen Lebens sind davon betroffen und sogenannte Handelshemmnisse sollen radikal beseitigt werden. Die größten Handelshemmnisse sind jedoch unsere sozialen Gesetze. Gesetze zu Arbeitnehmerrechten, Umwelt- und Verbraucherschutz etc. … Demokratische Rechte, die in der Vergangenheit langwierig errungen wurden, sollen nun wieder beseitigt werden, damit sie dem maximalen Profit nicht im Wege stehen. Doch vorerst sind sie noch da. Aber nun kommt der Trick:
In den Vereinbarungen dieser Form von Handelsabkommen sollen Unternehmen eines Staates, dessen Gesetze bestimmte Dinge erlauben (wie z.B. Fracking oder Erdölbohrungen in Naturschutzgebieten), das Recht haben, den anderen Staat auf Schadensersatz zu verklagen, weil das heimische Recht dort nicht angewandt werden kann und somit rein theoretisch auf viel Profit verzichtet werden muss. Dieser angenommene Verdienstausfall kann nun vor einem sog. Schiedsgericht oder sog. internationalen Gerichtshof eingeklagt werden. Die Namen sind allerdings irreführend, da dort keine demokratisch legitimierten Richter[7] Entscheidungen fällen. Außerdem sind unsere eigenen Gesetze bei der Verhandlung völlig gleichgültig, weil die internationalen Vereinbarungen völkerrechtlich bindend sind und somit darüber stehen.
Da die Handelsabkommen bewusst schwammig gehalten werden[8], sind sie wie ein löchriger Käse, der viele Schlupflöcher für Klagemöglichkeiten bietet. Und solche Klagen aufgrund von Handelsabkommen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Es hat sich inzwischen ein lukrativer Markt[9] entwickelt, auf den sich international agierende Anwaltskanzleien spezialisiert haben, deren Klienten häufig klagen, ohne tatsächlich investieren zu wollen. Internationale Konzerne reichen heutzutage oft Sammelklagen ein, z.B. zehn auf einmal, und wenn nur eine einzige davon durchkommt, hat sich das Klagen schon gelohnt.
Zentrale Elemente der uns bevorstehenden Klagetricks sind…
- sogenannte „Nichtdiskriminierungsregelungen“:
wie die Vereinbarung einer „fairen und gerechten Behandlung“ („fair and equitable treatment“). Dieser Begriff hört sich zunächst gut an, wird von Schiedsgerichten jedoch erfahrungsgemäß als staatliche Verpflichtung interpretiert, nicht gegen die „legitimen Erwartungen“ eines ausländischen Investors hinsichtlich stabiler wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zu verstoßen. Das hat z. B. zur Folge, dass Regierungen, wenn sie Gesetze so verändern, dass diese nun zu Profiteinbußen führen, Schadensersatz zahlen müssen. Und eine Kommune kann verklagt werden, weil sie einen Auftrag aus sozialen Gründen an eine Firma im Umfeld vergibt oder es nicht zulassen möchte, dass in der Schule genmanipulierte Äpfel verkauft werden - anstatt dem billigsten Anbieter den Zuschlag zu geben.
- die „indirekte Enteignung“:
Damit sind staatliche Regulierungen gemeint, die die Fähigkeiten von Investoren einschränken, Gewinne zu erzielen, wie z. B. das Verbot von Fracking in Naturschutz-gebieten.
- die „Negativliste“:
Mit CETA verpflichten wir uns zum ersten Mal auf einen „Negativlistenansatz“. Bisher gab es das sog. „Positivlistenmodell“ in Handelsabkommen der EU, d. h. es wurde bisher nur die Liberalisierung von Dienstleistungen zugelassen, denen die Regierung ausdrücklich zugestimmt hat, so dass alles andere unberührt bleibt. Beim Negativlistenansatz dagegen müssen alle Bereiche oder Regulierungen, die von den spezifischen Vertragsregeln ausgenommen werden sollen, extra aufgelistet werden. Alles andere fällt automatisch unter die Vertragsregeln („list it or lose it“-Prinzip). Das ist sehr gefährlich, weil dies dann auch für alle zukünftigen Entwicklungen gilt. Es ist unmöglich, alle neu entstehenden Bereiche, Sektoren oder Maßnahmen vorauszusehen, die unsere Regierung in Zukunft vielleicht von den Handelsabkommen ausgeschlossen haben möchte. (Im Gesundheits-bereich wären das z. B. ethisch unerwünschte Dienstleistungen, unsoziale Konkurrenten, die hier auf den Markt drängen, gefährliche Stoffe, die dadurch hier verkauft werden dürfen oder Subventionen, die dann nicht vor Ort gegeben werden können, sondern international angeboten werden müssen…) Hinzu kommt die gegenwärtige Intransparenz, da es nicht möglich ist, einen endgültigen Überblick über alle möglichen Dienstleistungen und bisherigen Regulierungen zu bekommen, die dann, vielleicht ohne vorher daran gedacht zu haben, indirekt vollständig liberalisiert werden.
Und was ebenso unfassbar ist: Es gibt keine Vereinbarungen, die die Klagesummen nach oben hin begrenzen, und die Forderungen bewegen sich heutzutage immer häufiger in Milliardenhöhe. Doch auch kleinere Beträge können in der Summe vieler Klagen gigantisch werden und drastische Folgen für unsere Gesellschaft haben.
Denn, so mein Finanzberater, bevor unser Staat kein Geld mehr zur Verfügung hat, wird überall „gestrichen“ werden: Renten, Sozialleistungen, Kulturförderung, Weiterbildung, Naturschutz und vieles mehr würde dann nicht mehr bezahlt werden können! Die ganze öffentliche Infrastruktur würde kollabieren und mit ihr unser Krankenkassensystem, welches dann nicht mehr finanzierbar ist, so dass jeder selber sehen muss, wie er für seine Gesundheitskosten aufkommt. Wer kann sich dann noch Therapien leisten?
Denn durch die Abkommen sollen auch steuer- und arbeitsrechtliche Bestimmungen aus dem Weg geräumt werden, die die Gewinne der Unternehmen schmälern, wie gesetzliche Vorschriften zu den Themen Mindestlohn, Bezahlung von Überstunden und bezahlter Urlaub.[10] Bei ähnlichen Abkommen wie Ceta etc. auf der Welt wurden Staaten von Investoren aus solchen Gründen bereits verklagt.
Ein gutes Beispiel für den Abbau von Arbeitnehmerrechten und Verdienstmöglichkeiten durch solche Handelsabkommen ist NAFTA[11], welches bereits in den 90er Jahren zwischen den USA, Kanada und Mexiko abgeschlossen wurde und sehr negative Folgen[12] für die dortige Bevölkerung hatte.
Doch es gibt noch weitere Gefahren:
Die in CETA und TTIP vorgesehene und zunächst harmlos klingende „regulatorische Kooperation“[13] ermöglicht es der Industrie, schon im Vorfeld bei Gesetzesüberlegungen involviert zu werden und, stärker als bisher, auch gesundheitspolitische Regulierungsvorhaben nach ihren Bedürfnissen aus-zurichten. Wichtige zivilgesellschaftliche Gruppen wie Selbsthilfeverbände, Umweltschutzgruppen, berufspolitische Vertreter oder Behindertenrechtsaktivisten würden dann noch viel weniger Einflussmöglichkeiten haben.
Neben den bereits erwähnten Formen des Bürgerrechteabbaus und den sehr bedrohlichen Klagemöglichkeiten (und der Angst davor, die jetzt schon in „Brüssel“ dazu führt, dass bestimmte Gesetze nicht mehr verabschiedet werden[14]) gibt es noch weitere Probleme durch CETA etc.:
In der Finanzindustrie werden laufend neue spezialisierte Investmentgesellschaften entwickelt, die vor allem auf den Sektor der öffentlichen Versorgungsleistungen (Gas, Wasser und Elektrizität), das Gesundheitswesen (Kliniken und Krankenversicherungen), den Bildungsbereich (Hochschulfinan-zierung), unsere Infrastruktur (Transport und Energienetze) sowie das Bauwesen (Schulen, Kranken-häuser, Pflegeeinrichtungen) abzielen.
CETA und TTIP betreffen fast alle öffentlichen Aufgaben. Aufgrund der großen Bedeutung öffentlicher Dienstleistungen für das allgemeine Wohlergehen einer Gesellschaft, sollten eigentlich die sensiblen Leistungen der Daseinsvorsorge (wie die der Wasser- und Energieversorgung, Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, Sozialversicherung und Bildung) bei Handelsabkommen ausgeklammert werden. Aber das ist nicht der Fall.
Aktuell gibt es in Europa bestimmte Regelungen, die die Teilnahme ausländischer Unternehmen an öffentlichen Vergabeverfahren einschränken. Aber durch die Freihandelsabkommen sollen fast alle öffentlichen Aufträge für Waren und Dienstleistungen unter transatlantische Ausschreibungsver-fahren fallen[15] - und das auf allen Regierungsebenen, also sowohl im Bund, als auch auf Länder- und Kommunalebene. Auf diese Weise würden die öffentlichen Dienstleistungen auch im lukrativen Gesundheitssektor schrittweise gewerblichen Anbietern überlassen und öffentliche Arbeitsplätze abgebaut werden. Solche Privatisierungen hatten in der Vergangenheit oft zur Folge, dass die MitarbeiterInnen gezwungen wurden, die gleiche Tätigkeit für weniger Geld und unter schlechteren Bedingungen zu leisten.[16]
TTIP könnte auch zu einer Abschaffung wirtschaftlicher Bedarfstests führen, die in unserem Gesundheitswesen weit verbreitet sind. Sie koppeln die Genehmigung von Niederlassungen an Kriterien wie die Marktsättigung, um zu verhindern, dass es zu einem schädlichen Verdrängungs-wettbewerb kommt.
Der große amerikanische Unternehmensverband „Alliance for Healthcare Competitiveness (AHC)“ (welcher die Interessen von Dienstleistungsanbietern, Klinikbetreibern, Versicherungen, IT-Anbietern, Logistikdienstleistern, Medikamenten- und Medizintechnikherstellern vertritt) meint, dass diese Prüfungen überflüssig sind, da dadurch „der Wettbewerb zugunsten eines ineffizienten staatlichen Gesundheitssystems eingeschränkt wird“. Er hält öffentlich geförderte Unternehmen im Gesundheitsbereich (wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Krankenversicherungen) für eine ungerechte „Bevorzugung per Gesetz“, die zu „Marktverzerrungen“ führt, welche durch TTIP aufgelöst werden sollen.[17](Wobei sich die Frage stellt, was dann aus den Kassensitzen wird…)
Doch öffentliche oder öffentlich geförderte Unternehmen wie z. B. Krankenhäuser sind unverzichtbar, um für die Bevölkerung einen relativ gleichwertigen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, da sich private Krankenhäuser bevorzugt auf wohlhabende Klienten oder solche mit geringem Gesundheitsrisiko beschränken.
Auch der Schutz unserer Gesundheit vor gesundheitsschädlichen Stoffen, Materialien oder sonstigen Produkten wird schwieriger, da z. B. Chemiekonzerne gegen das Verbot von Umweltgiften klagen können, weil dadurch die Vermarktung ihrer Produkte beeinträchtigt wird.
Hinzu kommt, dass es in Deutschland das sogenannte Vorsorgeprinzip gibt, was bedeutet, dass ein Produkt erst auf den Markt kommen kann, wenn bei ihm nach bestimmten Kriterien eine gewisse Unschädlichkeit nachgewiesen wurde. In den USA dagegen gilt das Nachsorgeprinzip, d. h. Produkte können ohne solche Belege auf den Markt gebracht werden und zwar solange, bis die Schädlichkeit eindeutig nachgewiesen wird (was u. a. zur Folge hat, dass der Einsatz von Asbest im Wohnungsbau in den USA noch immer erlaubt ist).
Die unabhängige Bewertung von Arzneimitteln wird ebenfalls erschwert. Schon heute gibt es einige Arzneimittel auf dem Markt, deren Nutzen fraglich ist. Aber die Ergebnisse der klinischen Studien der Pharmakonzerne müssen in der EU zumindest öffentlich zugängig sein – also auch die Ergebnisse, die gegen ein Arzneimittel sprechen. Doch in den USA können Studienergebnisse als Geschäftsge-heimnisse behandelt werden.
Durch eine transatlantische Angleichung im Patentrecht, werden neue Medikamente noch teurer. Denn je länger die Laufzeit für Wirkstoffpräparate ist, umso später kommen Nachahmerpräparate auf den Markt, die für öffentliche Gesundheitssysteme (noch) bezahlbar sind. Pharmakonzerne können durch CETA und TTIP auch gegen Preisgrenzen für Medikamente klagen, weil ihnen dadurch Gewinne entgehen.
Da Gesundheitsdienstleistungen mit CETA und TTIP auch als Handelsware gelten, wird unser relativ solidarisches Krankenversicherungssystem allmählich ausgehöhlt. Eine soziale Politik wirdimmer weniger möglich sein, was auch für die Steuerung neuer Technologien gilt. Medizinische Anwendungen, die es noch nicht gibt, unterliegen mit dem Abkommen von vornherein der Verpflichtung zum Marktzugang. Eine gesellschaftliche oder ethische Diskussion ihrer potentiellen Auswirkungen wird im Grunde durch den Markt ersetzt.[18]
Und wenn der Staat kein Geld mehr hat, muss auch der öffentliche Besitz verkauft werden:
Unter anderem auch ein großer Teil des Waldes, der dann unter Umständen nicht mehr zur Naherholung zur Verfügung steht.
Doch wenn z. B. eine Kommune ihre veräußerten Wasserwerke[19] zurückkaufen will, weil sich die Wasserqualität verschlechtert hat und die Wasserpreise enorm gestiegen sind, hat sie nach der Einführung von CETA etc. Pech gehabt.[20] Denn da gibt es sogenannte Stillhalte-Klauseln („Standstill“-Klauseln) und Sperrklinkenklauseln („Ratchet“-Klauseln), die bereits erfolgte Deregulierungen und Privatisierungen verbindlich festschreiben. Dadurch können überholte Vereinbarungen nicht neu demokratisch verhandelt werden.
Fazit: Die voraussichtlichen Nachteile von CETA etc. für das Allgemeinwohl sind groß!
Diese Abkommen werden bereits bestehende ungünstige Tendenzen in unserer Gesellschaft bzgl. Rechteabbau, schwer durchschaubarem Bürokratiedschungel, Umwelt- und Lebensgrundlagen-zerstörung, Verschuldung, Verarmung etc. massiv beschleunigen.
Für die meisten Bürger wird es schwieriger, die eigene Gesundheit zu erhalten (z. B. durch schlechtere Arbeitsbedingungen, negative Umwelteinflüsse, mangelnde Erholungsmöglichkeiten) und sich im Krankheitsfall die notwendige Hilfe leisten zu können. Die Verdienstmöglichkeiten für Einheimische im Gesundheitsbereich sinken und die Rückzahlung von Krediten könnte schwieriger werden…
Doch wofür das alles? Ein häufiges Argument der politischen Befürworter ist, dass wir eine stark vereinte Wirtschaftsmacht mit den USA und Kanada bilden müssen, um uns gegen den Rest der Welt wappnen zu können. Doch das wäre auch möglich, indem konkrete Vereinbarungen für spezifische Produkte oder Bereiche zum Wohle aller Beteiligten (also auch uns) geschlossen werden. Warum sollen unsere bürgerlichen Mitbestimmungsrechte abgebaut werden? Warum sollen Investoren, mit einseitigem Klagerecht auf fiktive Gewinnausfälle, in unbegrenzter Höhe Steuergelder einkassieren können und das sogar, vertraglich festgelegt, noch viele Jahre nachdem wir es geschafft haben, aus dem Vertrag wieder auszutreten? (…was übrigens nicht einfach ist und die Zustimmung der Mehrheit aller EU-Länder braucht.[21])
Es gibt eine Menge ungeklärter Fragen, und trotzdem wollen die europäischen Handelsminister Ende Oktober ein „vorläufiges“ CETA verabschieden, welches die Privatisierungen und Liberalisierungen in öffentlichen Bereichen weiter vorantreiben wird, jedoch die Klagemöglichkeiten der Investoren vorerst ausklammern soll. Aber sobald CETA durch die nationalen europäischen Parlamente unterzeichnet wird, tritt das Klagerecht in Kraft – mit allen Konsequenzen.
Und wenn sich CETA durchsetzt, haben wir „TTIP durch die Hintertür“, da über 40 000 amerikanische Firmen Ableger in Kanada haben und auch über NAFTA (an das sowohl die USA, als auch Kanada gebunden sind) von US-amerikanischen Konzernen Einfluss ausgeübt werden kann.
Was können Sie tun? Tragen Sie dazu bei, dass das allgemeine Bewusstsein für die Gefährlichkeit dieser Abkommen geschärft wird und dass die Politiker dazu bewegt werden, die endgültige Verabschiedung dieser Abkommen zu verhindern oder zumindest abzumildern.
Das gleiche gilt m. E. für die gefährliche Tendenz, mehr und mehr öffentliches Eigentum zu privatisieren, sich weiter zu verschulden und soziale Regelungen zu liberalisieren.
Wer weiterführende Informationen haben möchte (auf denen auch die Aussagen für diesen Artikel basieren):
In den Fußnoten wurden bereits mehrere gute Artikel, Broschüren und (Kurz-) Filme angegeben. Ergänzend ist das Buch „Der Unfreihandel“ von Petra Pinzler sehr empfehlenswert und zum Thema Gesundheitssystem kann eine interessante Broschüre von www.gen-ethisches-netzwerk.de/bittere-medizin kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden[22].
Das Bundeswirtschaftsministerium hat außerdem die Vereinbarungen von CETA[23] sowie eine knappe Einschätzung zu einigen Bereichen des aktuellen Verhandlungsstandes zu TTIP im Internet veröffentlicht. Tiefergehende, im Mai an die Öffentlichkeit durchgesickerte Informationen zu TTIP, können bei Greenpeace Niederlande[24] nachgelesen werden.
Dipl. Psych. Annette Friedrichs (PP)
[1]CETA= Comprehensive Economic and Trade Agreement
[2]…wobei wir auch da US-amerikan. Konzerne und den Einfluss von NAFTA mit „dabei“ haben, siehe Fußnote 11
[3]TTIP= Transatlantic Trade and Investment Partnership
[4]TiSA =Trade in Services Agreement
[5]…worüber sehr wenig bekannt ist, außer dass es um Privatisierungen und Liberalisierungen gehen soll…
[6]Siehe den Kurzfilm „Geheimoperation TTIP – ein Angriff auf die Demokratie“ von Forum München
[7]… sondern Juristen, die nur auf internationales Handelsrecht spezialisiert sind und aus dem Wirtschaftsbereich kommen, wohin sie nach einigen Jahren bei „Gericht“ voraussichtlich wieder zurückgehen.
[8]Siehe Vortrag von Pia Eberhardt (Corporate Europe Observatory): Der ISDS Zombie – „Alte“ und „neue“ Konzern-Klagerechte in CETA & TTIP
[9]Siehe den Kurzfilm „TTIP: Freie Fahrt für Abzocker? Von Frontal 21
[10]Da es in den USA z. B. kein Recht auf gleiches Gehalt bei gleicher Arbeit für Mann und Frau gibt, könnte es hier zu Klagen führen, wenn ausländische Firmen Frauen (oder Männern) weniger Gehalt zahlen wollen. Es gibt in den USA sogar Konzerne, wo die Mitarbeiter in Windeln herumlaufen müssen, um keine WC-Pausen einzulegen - auch das könnte hier problematisch werden…
[11]= North American Free Trade Agreement; siehe kurzen Stiftfilm: "CETA - gute Ratschläge aus Kanada" und den Beitrag aus Fernsehkritik-TV 181: "CETA ist gefährlicher als TTIP"
[12]Siehe den Film „Wie TTIP unseren Alltag verändern wird“ (in dem über die Folgen von NAFTA berichtet wird)
[13]Siehe die erläuternde Broschüre „Regulatorische Kooperation“ Faktenblatt 2 von Mehr Demokratie e. V.
[14]Siehe Fußnote 4
[15]Eine kleine Ausnahme gilt für Dienstleistungen, die „in Ausübung hoheitlicher Gewalt“ erbracht werden, sofern sie weder zu kommerziellen Zwecken, noch im Wettbewerb mit (einem) anderen Dienstleistungsunternehmen erbracht werden, was heutzutage kaum noch der Fall ist. Dadurch werden im Wesentlichen und im günstigsten Fall lediglich die Durchsetzung des geltenden Rechts, die Justiz und die Aufgaben einer Zentralbank davon ausgeklammert (so Fritz, 2015)
[16]Siehe „Der stille Angriff auf öffentliche Dienstleistungen“ von Thomas Fritz, Oktober 2015
[17]AHC 2013: Transatlantic Trade and Investment Partnership, 10.5.2013 in Fritz 10/2015, S. 18
[18]Bittere Medizin – Freihandel und Gesundheit von Gen-ethisches Netzwerk e. V., Oktober 2015
[19]Nach einer kürzlich veröffentlichten Studie der Allianz für Wasserwirtschaft hätte die Einführung von CETA und TTIP für unsere Wasserversorgung sehr negative Folgen: www.aoew.de/pages/themen/europa/freihandelsabkommen.php
[20]Aktuell gibt es einige Kommunen in Deutschland, die aufgrund negativer Erfahrungen bereits privatisierte Wasserwerke rekommunalisieren. Dies gilt auch für andere Bereiche, so haben schon zahlreichen Kommunen Energieproduzenten und Stromverteilernetze zurückgekauft. (Fritz, 10/2015)
[21]Senatsrat a. D. Michael Eule auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Hannover am 1.6.2016
[22]… und für die, die gerne informative Satiresendungen sehen, könnte „Die Anstalt“ Folge 20, Thema: TTIP und CETA interessant sein …
[23] http:www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=773382.html
[24] http:www.ttip-leaks.org
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