Einbeziehung von PsychotherapeutInnen unverzichtbar


Stellungnahme: Änderung der Richtlinie für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Lungentransplantation

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 10 Abs. 1 des Statuts der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer besteht die Möglichkeit der Stellungnahme bei Richtlinienänderungen.

Zur o. g. geplanten Änderung der Richtlinie für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Lungentransplantation müssen wir mit großer Verwunderung feststellen, dass aktuell im Punkt III.1.2 Zusammensetzung der interdisziplinären Transplantationskonferenz, Zeile 443-457 der Berufsstand der PsychologInnen (Diplom/Master), Psychologischen PsychotherapeutInnen, TransplantationspsychologInnen keine Berücksichtigung findet.

Dies ist umso erstaunlicher, da in allen bekannten Lungentransplantationszentren PsychologInnen maßgeblich in der Begutachtung und Betreuung dieser PatientInnen sowie deren Angehörige involviert sind.

Des Weiteren bildet dieser Vorschlag ein nicht mehr zeitgemäßes Verständnis von interdisziplinärer Zusammenarbeit, Begutachtung sowie Betreuung und Behandlung ab: spätestens seit dem Psychotherapeutengesetz von 1999 sollte eine Beteiligung von Psychologischen PsychotherapeutInnen an patientenbezogenen Entscheidungen selbstverständlich sein.

Wir bitten Sie deshalb zum Wohle der PatientInnen und deren Angehörigen, diesen Abschnitt folgendermaßen zu erweitern:

„3. Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychologe (Diplom-/Masterabschluss)/Psychologischer Psychotherpeut/Transplantationspsychologe, jeweils mit hinreichender Erfahrung im Bereich der Transplantationspsychologie/- psychosomatik/- psychiatrie, …“.

Durch diese oben genannte Erweiterung wird eine wichtige Voraussetzung zur guten und adäquaten Versorgung dieser Patientengruppe geleistet.

Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie e. V.

Tübingen, Dezember 2016


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