G-BA beschließt Verfahrensregeln zu Zweitmeinung vor Operationen
Der G-BA hat am 21.9.2017 Verfahrensregeln beschlossen, nach denen PatientInnen künftig vor bestimmten geplanten Eingriffen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen können. Die ersten Operationen, für die das strukturierte Zweitmeinungsverfahren in Zukunft angewendet werden kann, sind Eingriffe an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie) und Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien). Geregelt wurde unter anderem, über welche besonderen Qualifikationen zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte verfügen müssen.
Die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren liegt dem BMG zur Prüfung vor und tritt – wie üblich - nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Das Zweitmeinungsverfahren kann als ambulante Leistung ab dem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der ärztlichen Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat.
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