Galgenfrist für Niedergelassene hinsichtlich des Versichertenstammdaten-Managements (VDSM) verlängert


Die Galgenfrist für Niedergelassene hinsichtlich des Versichertenstammdaten-Managements (VDSM) mittels der neuen Telematik-Infrastruktur (TI) wird vom 30.6.2018 auf 31.12.2018 verlängert.

Nun ist es amtlich: der Bundesrat hat in seiner 961. Sitzung am 3. November 2017 beschlossen, der 'Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 291 Absatz 2b Satz 14 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch' gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen (Drucksache 652/17).

Aus der Erläuterung: "Die Verlängerung der Frist war erforderlich geworden, weil die für die bundesweite Nutzung des Versichertenstammdatendienstes erforderlichen Maßnahmen von der Gesellschaft für Telematik aus Gründen, die nicht von den öffentlich-rechtlichen Körperschaften der Gesellschafter zu vertreten sind, nicht innerhalb der festgelegten Frist durchgeführt werden konnten. Durch die Verlängerung dieser Frist verzögert sich der Zeitpunkt für die Einführung des Versicherten-stammdatendienstes. Es ist daher erforderlich, auch die Frist für die Durchführung des Versichertenstammdatendienstes durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen zu verlängern. Mit der Verlängerung dieser Frist um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2018 wird den Ärzten, Zahnärzten und Einrichtungen eine ausreichende Übergangsfrist zugestanden, in der sie sich mit der erforderlichen Technik für die Versichertenstammdatenprüfung ausstatten können."

Nachfolgend werden auch die Erstattungssätze für die Installation der TI angepasst, das Gesetz stellte die Erstattung der Aufwände für die Niedergelassenen sicher. Es heisst, ab Anfang nächsten Jahres sollten mehrere Anbieter von TI in der Lage sein, marktfähige Angebote zu machen, damit dann die ca. 120.000 Niedergelassenen sich damit bis Ende des Jahres ausgestattet haben. Erst danach (sanktionsbewehrte Frist) droht bei Nichtinbetriebnahme dann ein einprozentiger Regress auf die KV-Honorare. Wir können also nun erstmal ruhig das nächste neue Jahr begrüßen, das übernächste ist noch weit.

Dr. Jürgen Friedrich


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