Bedarfsplanung - Anpassung des Demografiefaktors
Auf großen Widerstand stößt der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.10.2017, mit dem der G-BA (nach eigenen Aussagen) „die Berechnung des Demografiefaktors an das aktuelle Versorgungsgeschehen angepasst hat“. Mit diesem Beschluss wurde der sogenannte Leistungsbedarfsfaktor erstmalig aktualisiert.
Zur Erläuterung:
Der Demografiefaktor wird seit 2013 neu bei der Bedarfsplanung berücksichtigt. Er soll der Tatsache Rechnung tragen, dass ab einem Alter von 65 Jahren die Morbidität der Bevölkerung ansteigt und eine altersspezifische Ausdifferenzierung des Leistungsbedarfs erforderlich ist. Er wird jährlich von den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen für die einzelnen Planungsregionen neu berechnet. Basis ist die aktuelle amtlich ermittelte Wohnbevölkerung pro Planungsregion. Der dabei mitberücksichtigte Leistungsbedarfsfaktor wird jedoch nur alle fünf Jahre neu vom G-BA festgelegt. Dieser wird anhand der Abrechnungsdaten der letzten 12 Quartale von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für alle Arztgruppen neu ermittelt. Der Leistungsbedarfsfaktor wird zur aktuellen Wohnbevölkerung unter und über 65 Jahren in Bezug gesetzt. Der so ermittelte Demografiefaktor bildet damit den tatsächlichen Versorgungsbedarf der verschiedenen Altersgruppen in der Bedarfsplanung abbileden.
Der DGVT-Berufsverband kritisiert den Beschluss des G-BA vom 10.10.2017 dahingehend, dass damit dringend anstehende Entscheidungen über Korrekturen an der psychotherapeutischen Bedarfsplanung nur zeitlich verzögert werden. Beim Demografiefaktor müsste dringend zwischen den verschiedenen Arztgruppen unterschieden werden. Die Psychotherapie wird hier weiter mit den anderen Facharztgruppen über einen Kamm geschoren.
Bis heute hat der G-BA kein stringentes Bedarfsplanungs-Konzept für die Psychotherapie vorgelegt. Der G-BA war damit beauftragt (per Gesetz!), bis Ende 2016 die Bedarfsplanung grundlegend zu überarbeiten. Insbesondere für die psychotherapeutische Versorgung sollen angemessene bedarfsplanerische Lösungen gefunden werden. Stattdessen hat er erst Anfang 2017 ein Gutachten hierüber in Auftrag gegeben – mit finanziellem Kalkül lässt sich vermuten, denn die Kassen sparen zunächst massiv Geld, indem zusätzliche Praxen verhindert werden (psychotherapeutische Behandlungen werden extrabudgetär vergütet).
Kerstin Burgdorf
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