BPtK veröffentlicht Dokumentationsempfehlungen für die Psychotherapie
Die BPtK hat im Rahmen einer Bund-Länder-AG „Qualitätssicherung in der Psychotherapie“ Empfehlungen für die Dokumentation psychotherapeutischer Behandlungen entwickelt, die vom 37. Deutschen Psychotherapeutentag im November 2020 beschlossen wurden.
Dokumentationspflichten ergeben sich aus der Berufsordnung sowie aus den Heilberufsgesetzen, dem Patientenrechtegesetz, dem Haftungsrecht, verschiedenen sozialrechtlichen Bestimmungen und als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag. Die Dokumentation ist im beruflichen Alltag wichtig für die Therapiesicherung, die Qualitätssicherung sowie die Rechenschaftslegung und die Beweissicherung. Die Empfehlungen sollen eine Orientierung geben, welche Aspekte bei der Dokumentation beachtet werden sollten. Das Dokument finden Sie hier.
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