Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie
14.10.2020Ein Thema, das die niedergelassenen Psychotherapeut*innen derzeit beschäftigt, ist die geplante Ersetzung des Gutachterverfahrens im Rahmen der ambulanten Behandlung durch eine noch zu entwickelnde neue Form der Qualitätssicherung. In der Neufassung des Psychotherapeutenausbildungsgesetzes stand plötzlich der Passus, dass das Gutachterverfahren ersetzt werden soll. Alle Fach- und Berufsverbände wurden hiervon überrascht. Niemand weiß, auf wessen Bestrebungen hin und warum das ins Gesetz aufgenommen wurde.
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