Satzung


Satzung: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V.

neu gefasst durch den Beschluss der Mitgliederversammlung am 08.04.2022 in Tübingen.

Satzung zum Download

 


Beitragsordnung

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für beide Verbände beträgt ab 01.01.2023:  

 

Regelbeitrag

Regelbeitrag für natürliche Personen

DGVT e. V.

160 Euro

DGVT-BV

150 Euro

Gesamt

310 Euro

Regelbeitrag für juristische Personen

DGVT e. V.

120 Euro (bis 500.000 Euro Jahresumsatz) 

250 Euro (zw. 500.000 € und 1,5 Mio Euro Jahresumsatz)

500 Euro (ab 1,5 Mio Euro Jahresumsatz)

DGVT-BV

95 Euro (bis 500.000 € Jahresumsatz)

170 Euro (zw. 500.000 € und 1,5 Mio € Jahresumsatz)

320 Euro (ab 1,5 Mio € Jahresumsatz)

Gesamt

215 bis 820 Euro

Ermäßigter Beitrag

Teilzeitbeschäftigte bis 20 Wochenstunden

DGVT e. V.

110 Euro

DGVT-BV

100 Euro

Gesamt

210 Euro

Neuapprobierte: 1. Jahr nach Approbation

DGVT e. V.

110 Euro

DGVT-BV

100 Euro

Gesamt

210 Euro

Studierende, Arbeitslose, nicht Erwerbstätige, Rentner*innen; Mitglieder in Elternzeit

DGVT e. V.

50 Euro

DGVT-BV

35 Euro

Gesamt

85 Euro

Fördermitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung

DGVT e. V.

50 Euro

DGVT-BV

45 Euro

Gesamt

95 Euro

Aktive Mitglieder
(gewählte Mitglieder der Kommissionen; aktive Mitglieder der Fachgruppen; die vom Vorstand benannten Delegierten für besondere Vereinsaufgaben, die Mitglieder des Ethikbeirats, die gewählten Landessprecher*innen)

DGVT e. V.

50 Euro

DGVT-BV

35 Euro

Gesamt

85 Euro

Beitragsfreiheit 

Studierende im (konsekutiven) Erststudium

DGVT e. V.

DGVT-BV

Gesamt

Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach den Übergangsregelungen der §§ 27 und 28 PThG 2020

DGVT e. V.

DGVT-BV

Gesamt

 

Der Vorstand kann zu Werbezwecken für eine begrenzte Zeit und für bestimmte Zielgruppen auf die Erhebung des Beitrags verzichten.