DGUV erhöht Vergütung für Leistungen im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens
DGUV erhöht Vergütung für Leistungen im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens
Die Gebühren für Leistungen im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) werden ab dem 01. Juli 2023 um fünf Prozent erhöht. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen, der Vertreter*innen der gesetzlichen Unfallversicherung und der KBV angehören. Die KBV konnte eine lineare Honorarsteigerung über fünf Jahre aushandeln. Die erste Erhöhung um fünf Prozent erfolgt zum 1. Juli 2023. Die Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses nach § 51 ÄV (Anlage 1 zum ÄV – UV-GOÄ) werden jährlich jeweils zum 01.07. über die nächsten fünf Jahre wie folgt erhöht:
a) Gebührenerhöhung zum 01.07.2023 um 5%
b) Gebührenerhöhung zum 01.07.2024, 01.07.2025, 01.07.2026 und zum 01.07.2027 jeweils um die Grundlohnsummen-Veränderungsrate (begrenzt auf maximal 5%)
Dabei handelt es sich um eine lineare Gebührenerhöhung der gesamten UV-GOÄ und des Gebührenverzeichnisses der Psychotherapeuten, wenn dieses auf Gebühren des UV-GOÄ verweist.
Es wurden demnach die Nummern P1 bis P41 des Gebührenverzeichnisses Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger um 5% erhöht.
Aktuelles Gebührenverzeichnis für Leistungen im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens der DGUV, Stand: 01.07.2023: https://www.kbv.de/media/sp/Gebuehren_Psychotherapeuten.pdf
KBV-Praxisinformation: Was bei der Behandlung zu beachten ist:
· Abrechnung nicht über die KV
· Eigene Gebührenordnung in Anlehnung an die GOÄ (siehe hier)
· Feste Preise für alle Leistungen
Quellen: