
Mitglied werden
Sie möchten Mitglied werden in der DGVT e. V. und im DGVT-Berufsverband Psychosoziale Berufe e. V.?
Dann sind Sie hier richtig!
Wir setzen uns für eine bedarfsgerechte psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung ein und vertreten die berufspolitischen Interessen unserer Mitglieder.
Auch bei der neuen Weiterbildung sind wir an der Seite der Psychotherapie-Studierenden und zukünftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung. Übrigens sind Studierende und PiA bei der DGVT und dem DGVT-BV beitragsfrei dabei (und im ersten Jahr nach der Approbation mit reduziertem Beitrag)!
Informieren Sie sich in den folgenden Abschnitten gern über Ihre Vorteile als Mitglied in der DGVT und im DGVT-BV – für Ihren Beitritt finden Sie auch wichtige Rahmeninformationen sowie das Beitrittsformular.
Wir freuen uns auf Sie!
Berufspolitische Interessenvertretung
Der DGVT-Berufsverband vertritt die Interessen der Mitglieder in der Gesundheits- und Berufspolitik sowie im gesamten psychosozialen und psychotherapeutischen Feld. Wir setzen uns für unsere Mitglieder insbesondere gegenüber den Kostenträgern (u. a. Krankenkassen) ein. Wir stehen für eine Berufspolitik, die sich an den Interessen und den Rechten von Patient*innen orientiert. Unsere Berufspolitik ist deshalb auch konsequente Umsetzung unserer gesundheits- und sozialpolitischen Haltungen.
Teilnahme an Mailinglisten
Unsere Mailinglisten sind der Kern unserer verbandsinternen Kommunikation. Die dadurch mögliche Vernetzung und der fachliche Austausch sind uns ein zentrales Anliegen.
- Mailingliste Angestellte
- Mailingliste Digitale Praxis
- Mailingliste Kostenerstattung
- Mailingliste Niedergelassene
- Mailingliste Praxis-Kooperation
Interner Mitgliederbereich auf unserer Homepage
Der DGVT-Berufsverband stellt Mitgliedern ein breites Angebot an Praxishilfen zur Verfügung, um die vielfältigen organisatorischen und rechtlichen Anforderungen zu erfüllen (Berufsrecht, Vertragspsychotherapeutenrecht, Haftung, Leitlinien, fachlich-inhaltliche Fragestellungen, Abrechnungsfragen). Im Mitgliederbereich finden Sie:
- Mustervorlagen (u. a. Behandlungsvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag)
- aktuelle Honorarwidersprüche
- Infomaterial für Angestellte, Niedergelassene, Psychotherapie in der Kostenerstattung
- "FAQs" (häufig gestellte Fragen unserer Mitglieder)
Kassenwatch – Hilfe in der Kostenerstattung
Hinweise und Ratschläge zur Kostenerstattung aus der Community und von Expert*innen
Mit der Plattform "Kassenwatch" und der Datenbank leisten wir einen Beitrag, problematische Umgangsweisen der Kassen mit Anträgen auf Kostenerstattung aufzudecken. Das Kassenwatch-Team, bestehend aus zwei Psychotherapeutinnen und einer Juristin, hat seit Beginn des Projekts über 200 Fälle bearbeitet, die auf der Plattform nachzulesen sind. Es entstehen laufend neue Formulare, Texte und Handlungsempfehlungen für die konkrete Arbeit in der Kostenerstattung. In einem regelmäßigen Newsletter berichtet das Kassenwatch-Team über wichtige Themen für die Kolleg*innen, die in der Kostenerstattung tätig sind.
Berufsbezogene Mitgliederberatung
- berufliche Planung für PiA
- Beratung zu Niederlassung, Praxiskauf und Jobsharing
- Beratung zu Kostenerstattung und Sonderbedarf
- Beratung zu Honorar- und Abrechnungsfragen
- Beratung zu arbeits- und tarifrechtlichen Fragen für Angestellte
Sprechzeiten
Mo.: 08.00 – 09.30 Uhr
Mo. und Do.: 14.00 – 15.30 Uhr
Di. und Mi.: 10.00 – 11.30 Uhr
Telefon: 07071 94 34-13
E-Mail: bv(at)dgvt-bv(dot)de
Seminare, Web-Seminare und Workshops
- Basics der Abrechnung – leicht erklärt
- Abrechnung nach dem Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM)
- Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
- Approbation – was nun?
- Wirtschaftliche Praxisführung
- Psychotherapie in der Kostenerstattung
- "DGVT-60min" (zu verschiedenen Themen, z.B. DiGAs, Themen für Niedergelassene, Themen für Angestellte)
Sonderkonditionen
Als Mitglied profitieren Sie auch von verschiedenen Sonderkonditionen:
- Versicherungsschutz in verschiedenen Sparten durch einen Rahmenvertrag mit der Gothaer Versicherung – kostenlose Beratung für Mitglieder
- Praxisunterbrechungsversicherung "PUV" (Dr. Rinner & Partner)
- Preisnachlass auf das "Management Handbuch für die psychotherapeutische Praxis"
- Preisnachlass auf Videosprechstunden von "webPRAX“
Die Angebote stehen Ihnen nach Login in den Mitgliederbereich zur Verfügung.
Broschüren/Materialien
- Ratgeber "Sonderbedarfszulassung"
- Ratgeber "Psychotherapie in der Kostenerstattung"
- Unterlagen und Musterverträge zum Kostenerstattungsverfahren
- Beispielsverträge für die Praxisorganisation (Anstellungsvertrag, Praxiskaufvertrag, etc.)
- Handlungsbedarf bzgl. der EU-DSGVO für Praxen
- Q-Tipps zur Qualitätssicherung
Jetzt DGVT- und DGVT-BV-Mitglied werden
Hier finden Sie das Beitrittsformular – gültig für Neu-Mitglieder:
Datenschutzerklärung zur Mitgliedschaft
Alternativ können Sie das Beitrittsformular auch hier als PDF-Dokument downloaden.
Beitragsordnung
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für beide Verbände beträgt ab 01.01.2023:
DGVT e.V. |
DGVT-BV e.V. |
Gesamtbeitrag |
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Regelbeitrag | |||
Regelbeitrag für natürliche Personen |
160 Euro |
150 Euro |
310 Euro |
Regelbeitrag für juristische Personen |
120 Euro 250 Euro 500 Euro |
95 Euro 170 Euro 320 Euro |
215 bis 820 Euro |
Ermäßigter Beitrag (Die Ermäßigung gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Tritt der Ermäßigungsgrund unterjährig ein, gilt die Ermäßigung für das laufende Jahr.) |
|||
Teilzeitbeschäftigte bis 20 Wochenstunden |
110 Euro |
100 Euro |
210 Euro |
Neuapprobierte: 1. Jahr nach Approbation |
110 Euro |
100 Euro |
210 Euro |
Arbeitslose, nicht Erwerbstätige, Rentner*innen; Mitglieder in Elternzeit |
50 Euro |
35 Euro |
85 Euro |
Fördermitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung |
50 Euro |
45 Euro |
95 Euro |
Aktive Mitglieder |
50 Euro |
35 Euro |
85 Euro |
Beitragsfreiheit | |||
Studierende im (konsekutiven) Erststudium (Nachweis der Hochschule Ausbildungsinstituts ist jährlich vorzulegen.) |
- | - | - |
Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach den Übergangsregelungen der §§ 27 und 28 PThG 2020 (Nachweis des Ausbildungsinstituts ist jährlich vorzulegen. PiA an einem DGVT-Ausbildungszentrum benötigen keinen Nachweis.) |
- | - | - |
Der Vorstand kann zu Werbezwecken für eine begrenzte Zeit und für bestimmte Zielgruppen auf die Erhebung des Beitrags verzichten. |
Regelbeitrag
Regelbeitrag für natürliche Personen (Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte mit mehr als 20 Wochenstunden) |
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DGVT e. V. | 160 Euro |
DGVT-BV | 150 Euro |
Gesamt | 310 Euro |
Regelbeitrag für juristische Personen (Eingetragene Vereine, Unternehmen. Ein Umsatznachweis ist jährlich vorzulegen.) |
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DGVT e. V. | 120 Euro (bis 500.000 Euro Jahresumsatz) 250 Euro (zw. 500.000 € und 1,5 Mio Euro Jahresumsatz) 500 Euro (ab 1,5 Mio Euro Jahresumsatz) |
DGVT-BV | 95 Euro (bis 500.000 € Jahresumsatz) 170 Euro (zw. 500.000 € und 1,5 Mio € Jahresumsatz) 320 Euro (ab 1,5 Mio € Jahresumsatz) |
Gesamt | 215 bis 820 Euro |
Ermäßigter Beitrag
(Die Ermäßigung gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Tritt der Ermäßigungsgrund unterjährig ein, gilt die Ermäßigung für das laufende Jahr.)
Teilzeitbeschäftigte bis 20 Wochenstunden (Ein Nachweis des Arbeitgebers über Teilzeitbeschäftigung ist jährlich vorzulegen.) |
|
DGVT e. V. | 110 Euro |
DGVT-BV | 100 Euro |
Gesamt | 210 Euro |
Neuapprobierte: 1. Jahr nach Approbation (Ein Nachweis über die Approbation ist erforderlich. Ermäßigung gilt auch für Neuapprobierte nach den Übergangsregelungen in §§ 27 und 28 PThG 2020.) |
|
DGVT e. V. | 110 Euro |
DGVT-BV | 100 Euro |
Gesamt | 210 Euro |
Studierende, Arbeitslose, nicht Erwerbstätige, Rentner*innen; Mitglieder in Elternzeit (Ein Nachweis ist für jedes Kalenderjahr erforderlich. Für Rentner*innen ist ein einmaliger Nachweis erforderlich.) |
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DGVT e. V. | 50 Euro |
DGVT-BV | 35 Euro |
Gesamt | 85 Euro |
Fördermitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung | |
DGVT e. V. | 50 Euro |
DGVT-BV | 45 Euro |
Gesamt | 95 Euro |
Aktive Mitglieder (gewählte Mitglieder der Kommissionen; aktive Mitglieder der Fachgruppen; die vom Vorstand benannten Delegierten für besondere Vereinsaufgaben, die Mitglieder des Ethikbeirats, die gewählten Landessprecher*innen) |
|
DGVT e. V. | 50 Euro |
DGVT-BV | 35 Euro |
Gesamt | 85 Euro |
Beitragsfreiheit
Studierende im (konsekutiven) Erststudium (Nachweis der Hochschule Ausbildungsinstituts ist jährlich vorzulegen.) |
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DGVT e. V. | – |
DGVT-BV | – |
Gesamt | – |
Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach den Übergangsregelungen der §§ 27 und 28 PThG 2020 (Nachweis des Ausbildungsinstituts ist jährlich vorzulegen. PiA an einem DGVT-Ausbildungszentrum benötigen keinen Nachweis.) |
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DGVT e. V. | – |
DGVT-BV | – |
Gesamt | – |
Der Vorstand kann zu Werbezwecken für eine begrenzte Zeit und für bestimmte Zielgruppen auf die Erhebung des Beitrags verzichten. |
Neu gefasst durch den Beschluss der Mitgliederversammlung am 08.04.2022.
Download: Satzung des DGVT-Berufsverbands Psychosoziale Berufe