Mitglied werden
Sie möchten Mitglied werden im DGVT-Berufsverband Psychosoziale Berufe?
Dann sind Sie hier richtig!
Wir setzen uns für eine bedarfsgerechte psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung ein und vertreten die berufspolitischen Interessen unserer Mitglieder.
Auch bei der neuen Weiterbildung sind wir an der Seite der Psychotherapie-Studierenden und zukünftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung. Übrigens sind Studierende und PiA bei dem DGVT-BV beitragsfrei dabei (und im ersten Jahr nach der Approbation mit reduziertem Beitrag)!
Informieren Sie sich in den folgenden Abschnitten gern über Ihre Vorteile als Mitglied im DGVT-BV – für Ihren Beitritt finden Sie auch wichtige Rahmeninformationen sowie das Beitrittsformular.
Mit ihrer Mitgliedschaft werden Sie auch Mitglied in der DGVT. Für weitere Informationen besuchen Sie gerne die DGVT-Website www.dgvt.de.
Wir freuen uns auf Sie!
Allgemein
- Nutzung des internen Mitgliederbereichs auf der DGVT-BV-Homepage mit einem breiten Angebot an Praxishilfen
- Kostenfreie berufsbezogene Mitgliederberatung
- Kostenfreie Nutzung der Plattform Kassenwatch zur Unterstützung der Arbeit in der Kostenerstattung
- Preisnachlass auf DGVT-BV Fort- und Weiterbildungsangebote
- Nutzung aller DGVT-BV-Mailinglisten
- Verbandszeitschrift „Verhaltenstherapie & Psychosoziale Praxis“ (VPP)
- Zeitschrift „Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen“
- DGVT/DGVT-BV-Newsletter
- Mitwirkungsmöglichkeit in den Fachgruppen und den Landesgruppen des DGVT-BV
- Kostenfreie Teilnahme an Online-Veranstaltungen, Stammtischen, regionalen Landesgruppentreffen
Speziell für PiA
- Kostenfreie Mitgliedschaft
- Spezielle Rabatte bei Tagungen
- Kostenfreier Probe-Zugang bei Kassenwatch für einen gelungenen Start in die eigene Privatpraxis
Speziell für Studierende
- Kostenfreie Mitgliedschaft
Sonderkonditionen
- Versicherungsschutz in verschiedenen Sparten durch einen Rahmenvertrag mit der Gothaer Versicherung – kostenlose Beratung für Mitglieder
- Praxisunterbrechungsversicherung "PUV" (Dr. Rinner & Partner)
- Preisnachlass auf das "Management Handbuch für die psychotherapeutische Praxis"
- Preisnachlass auf Videosprechstunden von "webPRAX“
Jetzt DGVT- und DGVT-BV-Mitglied werden
Hier finden Sie das Beitrittsformular – gültig für Neu-Mitglieder:
Beitragsordnung
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für beide Verbände beträgt ab 01.01.2023:
DGVT e.V. |
DGVT-BV e.V. |
Gesamtbeitrag |
|
Regelbeitrag | |||
Regelbeitrag für natürliche Personen |
160 Euro |
150 Euro |
310 Euro |
Regelbeitrag für juristische Personen |
120 Euro 250 Euro 500 Euro |
95 Euro 170 Euro 320 Euro |
215 bis 820 Euro |
Ermäßigter Beitrag (Die Ermäßigung gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Tritt der Ermäßigungsgrund unterjährig ein, gilt die Ermäßigung für das laufende Jahr.) |
|||
Teilzeitbeschäftigte bis 20 Wochenstunden |
110 Euro |
100 Euro |
210 Euro |
Neuapprobierte: 1. Jahr nach Approbation |
110 Euro |
100 Euro |
210 Euro |
Arbeitslose, nicht Erwerbstätige, Rentner*innen; Mitglieder in Elternzeit |
50 Euro |
35 Euro |
85 Euro |
Fördermitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung |
50 Euro |
45 Euro |
95 Euro |
Aktive Mitglieder des DGVT-BV |
50 Euro |
35 Euro |
85 Euro |
Beitragsfreiheit (Die Beitragsfreiheit gilt jeweils für ein Kalenderjahr.) |
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Studierende im (konsekutiven) Erststudium (Nachweis der Hochschule/Universität ist jährlich vorzulegen (Immatrikulationsbescheinigung).) |
- | - | - |
Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach den Übergangsregelungen der §§ 27 und 28 PThG 2020 (Nachweis des Ausbildungsinstituts ist jährlich vorzulegen. Ausnahme: Ein Nachweis des PiA-Status' ist nicht erforderlich, wenn die Ausbildung bei der DGVT-Akademie absolviert wird.) |
- | - | - |
Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (zunächst befristet bis 31.12.2025) (Ein Nachweis des PtW-Status' ist jährlich erforderlich.) |
- | - | - |
Der Vorstand kann zu Werbezwecken für eine begrenzte Zeit und für bestimmte Zielgruppen auf die Erhebung des Beitrags verzichten. |
Regelbeitrag
Regelbeitrag für natürliche Personen (Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte mit mehr als 20 Wochenstunden) |
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DGVT e. V. | 160 Euro |
DGVT-BV e.V. | 150 Euro |
Gesamt | 310 Euro |
Regelbeitrag für juristische Personen (Eingetragene Vereine, Unternehmen. Ein Umsatznachweis ist jährlich vorzulegen.) |
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DGVT e. V. | 120 Euro (bis 500.000 Euro Jahresumsatz) 250 Euro (zw. 500.000 € und 1,5 Mio Euro Jahresumsatz) 500 Euro (ab 1,5 Mio Euro Jahresumsatz) |
DGVT-BV | 95 Euro (bis 500.000 € Jahresumsatz) 170 Euro (zw. 500.000 € und 1,5 Mio € Jahresumsatz) 320 Euro (ab 1,5 Mio € Jahresumsatz) |
Gesamt | 215 bis 820 Euro |
Ermäßigter Beitrag
(Die Ermäßigung gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Tritt der Ermäßigungsgrund unterjährig ein, gilt die Ermäßigung für das laufende Jahr.)
Teilzeitbeschäftigte bis 20 Wochenstunden (Ein Nachweis des Arbeitgebers über Teilzeitbeschäftigung ist jährlich vorzulegen.) |
|
DGVT e. V. | 110 Euro |
DGVT-BV | 100 Euro |
Gesamt | 210 Euro |
Neuapprobierte: 1. Jahr nach Approbation (Ein Nachweis über die Approbation ist erforderlich. Ein Nachweis über die Approbation ist nicht erforderlich, wenn die Ausbildung bei der DGVT-Akademie absolviert wurde. Die Ermäßigung gilt auch für Neuapprobierte nach den Übergangsregelungen in §§ 27 und 28 PThG 2020.) |
|
DGVT e. V. | 110 Euro |
DGVT-BV | 100 Euro |
Gesamt | 210 Euro |
Arbeitslose, nicht Erwerbstätige, Rentner*innen; Mitglieder in Elternzeit (Ein Nachweis ist für jedes Kalenderjahr erforderlich. Für Rentner*innen ist ein einmaliger Nachweis erforderlich.) |
|
DGVT e. V. | 50 Euro |
DGVT-BV | 35 Euro |
Gesamt | 85 Euro |
Fördermitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung | |
DGVT e. V. | 50 Euro |
DGVT-BV | 45 Euro |
Gesamt | 95 Euro |
Aktive Mitglieder des DGVT-BV (gewählte Mitglieder der Kommissionen; aktive Mitglieder der Fachgruppen; vom Vorstand benannte Delegierte für besondere Vereinsaufgaben, Mitglieder des Ethikbeirats, gewählte Landessprecher*innen) |
|
DGVT e. V. | 50 Euro |
DGVT-BV | 35 Euro |
Gesamt | 85 Euro |
Beitragsfreiheit
(Die Beitragsfreiheit gilt jeweils für ein Kalenderjahr.)
Studierende im (konsekutiven) Erststudium (Nachweis der Hochschule/Universität ist jährlich vorzulegen (Immatrikulationsbescheinigung).) |
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DGVT e. V. | – |
DGVT-BV | – |
Gesamt | – |
Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach den Übergangsregelungen der §§ 27 und 28 PThG 2020 (Nachweis des Ausbildungsinstituts ist jährlich vorzulegen. Ausnahme: Ein Nachweis des PiA-Status' ist nicht erforderlich, wenn die Ausbildung bei der DGVT-Akademie absolviert wird.) |
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DGVT e. V. | – |
DGVT-BV | – |
Gesamt | – |
Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (zunächst befristet bis 31.12.2025) (Ein Nachweis des PtW-Status' ist jährlich erforderlich.) |
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DGVT e. V. | – |
DGVT-BV | – |
Gesamt | – |
Der Vorstand kann zu Werbezwecken für eine begrenzte Zeit und für bestimmte Zielgruppen auf die Erhebung des Beitrags verzichten. |
Neu gefasst durch den Beschluss der Mitgliederversammlung am 08.04.2022.
Download: Satzung des DGVT-Berufsverbands Psychosoziale Berufe