DGVT-BV-Info: Corona-Sonderregelungen verlängert (GKV, PKV/Beihilfe & DGUV), Stand 23.12.2021
Die BPtK hat eine gute Übersicht veröffentlicht zu den aktuellen Corona-Sonderregelungen, die verlängert wurden:
Corona-Sonderregelungen verlängert
Videobehandlung weiter unbegrenzt möglich
Gesetzlich Krankenversicherte
Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter bis zum 31. März 2022 unbegrenzt anbieten. Auch im ersten Quartal 2022 wird die grundsätzliche Regelung, nach der maximal 20 Prozent der Patient*innen innerhalb eines Quartals ausschließlich per Video behandelt werden dürfen, aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt. Danach können per Videotelefonat auch Einzelsitzungen und in begründeten Fällen psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge.
Ferner ist die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, weiter abrechenbar. Auch Gruppenpsychotherapien können weiterhin in Einzelpsychotherapien umgewandelt werden, ohne dass hierfür eine Begutachtung oder erneute Antragstellung bei der Krankenkasse verlangt wird. Erforderlich ist lediglich eine formlose Anzeige bei der Krankenkasse. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt