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Corona  • Aktuell

DGVT und DGVT-BV fordern Fortführung der Corona-Sonderregelungen für Psychotherapie auch für das 2. Quartal 2022

30. März 2022

DGVT und DGVT-BV fordern, die Corona-Sonderregelungen zur Videobehandlung und zur telefonischen Konsultation auch im 2. Quartal fortzuführen. Trotz aktuell sehr hoher Inzidenzen bundesweit haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) beschlossen, zum 31. März 2022 die Corona-Sonderregelungen auslaufen zu lassen.

 

Wir halten das Ende der Sonderregelungen zum aktuellen Zeitpunkt für falsch. Die Pandemie ist noch nicht beendet. Es sollte daher weiterhin möglich sein, Patient*innen ohne direkten Kontakt zu behandeln. Die Sonderregelungen schützen nicht nur Patient*innen und Therapeut*innen vor einer Infektion, sie ermöglichen es auch Patient*innen in Isolation oder Quarantäne, die Behandlung nicht unterbrechen zu müssten. Das Auslaufen der Sonderregelungen sollte vom aktuellen Stand des Infektionsgeschehens abhängig gemacht werden.

Im Folgenden weisen wir auf die aktuellen Stellungnahmen der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland PfalzNRWBW sowie der BPtK hin, an der Vertreter*innen der DGVT und des DGVT-BV mitgewirkt haben.

Aktuell beraten KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss über die Fortsetzung der Sonderregelungen.