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Aktuell

E Rezept: Seit Anfang des Jahres Pflicht für Ärzt*innen - für Psychotherapie-Praxen nicht relevant

15. Januar 2024

Seit Anfang des Jahres 2024 ist das E-Rezept Pflicht für Vertragsärzt*innen. Eingelöst werden können die Rezepte per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), App oder Papierausdruck.

 

Mindestens 70 Prozent aller E-Rezepte werden dabei über den Weg der sogenannten Stecklösung mit der eGK eingelöst (d.h. die elektronische Gesundheitskarte wird in der Praxis eingesteckt).
Da das E-Rezept nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt, sind die Psychotherapie-Praxen hiervor nicht betroffen. Weitere Infos zum E-Rezept finden auf der Seite der gematik und der Seite der KBV.