Skip to main content
 
Kammern

2. Deutscher Psychotherapeutentag nimmt Antrag der DGVT-Delegierten an: Protest gegen die Mittelkürzungen bei psychosozialen Beratungsstellen in den Landeshaushalten

22. Januar 2007
 

Initiativantrag

von: Heiner Vogel, Jürgen Kuhlmann, Veronika Mähler-Dienstuhl, Wolfgang Schreck

Resolution zur Mittelkürzung für psychosoziale Beratungsstellen in den Landeshaushalten

Die Delegiertenversammlung möge folgende Resolution beschließen, die durch die Bundespsychotherapeutenkammer an alle zuständigen Landesministerien und Gesundheits-/Sozialausschüsse der Landtage sowie ggf. weitere maßgebliche Institutionen weitergeleitet werden soll (Texte könnten dann ggf. auf die Situation im jeweiligen Land zugeschnitten werden):

Die Delegiertenversammlung der Bundespsychotherapeutenkammer ist alarmiert durch die aktuellen Entwicklungen in einzelnen Bundesländern, die finanzielle Unterstützung von Beratungsstellen massiv einzuschränken. Dabei sind sowohl Beratungsstellen in kommunaler Trägerschaft betroffen (diese mussten bereits im letzten Jahr in einzelnen Bundesländern gravierende Einsparungen hinnehmen, die nunmehr fortgeschrieben werden) als auch Beratungsstellen in freier Trägerschaft. Die Kürzungen sollen sich beispielsweise im aktuellen Haushaltsplanentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen auf 37,5 % der bisherigen Fördersumme für Beratungsstellen in freier Trägerschaft belaufen. Damit sind die Beratungsstellen existenziell bedroht. Neu ist hierbei, dass auch Ehe- und Lebensberatungsstellen, die von freien Trägern betrieben werden, von den Kürzungen betroffen sind.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass die freien Träger die fehlenden Landesmittel durch Eigenmittel ausgleichen werden können. Es ist aber auch weiterhin nicht damit zu rechnen, dass die Kommunen die wegfallenden Landesmittel durch eine Erhöhung ihrer Zuschüsse ausgleichen werden, da sie bereits seit letztem Jahr direkt von der Reduzierung der Landesmittel für kommunale Beratungsstellen betroffen sind.

Es ist daher aufgrund der vorgesehenen Streichungen mit gravierenden Einschränkungen bei den Angeboten der Erziehungsberatung wie auch der Ehe- und Lebensberatung zu rechnen. Ohne Entlassungen und Schließungen von Einrichtungen werden die entsprechenden Haushaltspläne nicht durchzuführen sein. Die Trägerpluralität wird nicht mehr aufrechtzuerhalten sein. Alternative Dienste oder Einrichtungen werden nicht mehr zur Verfügung stehen.

Diese Entwicklungen sind alarmierend, da sich die Diskussion um die Situation von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern in Deutschland in der letzten Zeit bekanntermaßen nochmals verschärft hat. Die Debatten nach dem Erfurter Attentat und nach dem Bekanntwerden der Ergebnisse der PISA-Studie führten immer wieder zu der Forderung, das Hilfs-, Betreuungs- und Unterstützungsnetz für Familien auszubauen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Kürzung der Gelder für die Beratungsstellen als verantwortungslos.

Zu den Zielen einer verantwortungsbewussten Familienpolitik muss es gehören, ein vielfältiges, erreichbares und plurales Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Familien zu garantieren. Dieses kann mit der Streichung oder Reduzierung der Förderung der Beratungsstellen nicht mehr gewährleistet werden.

Erziehungsberatungsstellen bilden eine wesentliche Säule in der psychosozialen Versorgung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Familien. Hierbei zeichnet sich die institutionelle psychosoziale Beratung durch Niedrigschwelligkeit, Lebensweltorientierung und Flexibilität aus. Erziehungsberatungsstellen verweisen seit Jahren ebenso wie Ehe- und Lebensberatungsstellen auf eine steigende Inanspruchnahme über alle sozialen Schichten hinweg. Die aktuelle Gewaltdebatte in unserer Gesellschaft verortet die Probleme auch in den Familien. Familien finden in den Erziehungsberatungsstellen ein institutionalisiertes Hilfsangebot. Die vorgesehenen Kürzungen gehen aber zu Lasten von Familien, Eltern und Kindern, die Unterstützung benötigen und deren Selbsthilferessourcen zur Überwindung von Erziehungs-, Familien- und psychischen Krisen nicht ausreichen.

Die Delegiertenversammlung der Bundespsychotherapeutenkammer fordert daher die zuständigen Landesministerien auf, sich im Interesse des Wohles der Kinder und Jugendlichen und auch der Eltern und Familien insgesamt, sich für eine nachhaltige Sicherstellung der Förderung von psychosozialen Beratungsstellen im Rahmen der Landeshaushalte einzusetzen.

Für die Antragsteller:
Heiner Vogel