2. Treffen von Ausbildungsinstituten und -verbänden (Psychotherapeuten-Gesetz) am 1. Dezember 2000 in Dortmund
Folgende Tagesordnung wurde in "luftiger Höhe" (18. Stock des Harenberg-Hochhauses in Dortmund) am 1. Dezember 2001 erledigt:
- Überblick über allgemeine Situation (Akkreditierungen, Ermächtigungen, Angebot-Nachfrage, Konkurrenz-Kooperation)
- Institutsambulanzen a. Rechtlicher Status der Auszubildenden b. Therapienachfrage und -angebot c. Finanzierung und Abrechnung d. Versicherungsrechtliche Aspekte (Unfall-, Haftpflichtversicherung)
- Inhaltliche Ausgestaltung der sog. "Freien Spitze" (930 Std.)
- Inhaltliche Ausgestaltung der "Praktischen Tätigkeit 2" (600 Std.)
- Status der Psychotherapeuten im Praktikum ("PiP") und Angestelltentätigkeit
- Staatliche Prüfungen a. Organisation b. Bestimmung der Prüfungskommission c. Einbezug des Mainzer Institutes
- Zusammenarbeit mit den Länderbehörden
- Qualitätssicherung
- Dachorganisationen / Zusammenschlüsse
- Sonstiges
Mehr als 150 Ausbildungsstätten, -institute und -zentren wurden bisher von den Landesbehörden als Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie staatlich anerkannt. Der 1. Tagesordnungspunkt diente dazu, die derzeitige Situation zu analysieren. Etwa 2.400 Absolventinnen/Absolventen der Psychologie machen jährlich das Psychologie-Diplom. Wenn davon auszugehen ist, dass ca. 50 % die Ausrichtung Klinische Psychologie und Psychotherapie wählen, würden auf jedes der staatlich anerkannten Institute im Schnitt weniger als 10 potentielle Ausbildungsteilnehmerinnen/Ausbildungsteilnehmer pro Jahr entfallen. Dies macht bereits deutlich, dass es ein großes Überangebot an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten gibt.
Deutlich wurde im Austausch, dass die Approbation zu häufig gleichgesetzt wird mit KV-Zulassung und Niederlassung in privater Praxis. Auch im stationären Bereich (z. B. Rehabilitationskliniken) und an psychologischen Beratungsstellen wird bereits jetzt und zukünftig vermehrt die Approbation oder die entsprechende staatlich anerkannte Ausbildung bei der Anstellung erwartet.
Einig waren sich die anwesenden Vertreterinnen/Vertreter der Ausbildungsstätten bzw. der sie vertretenden Dachverbände darin, dass eine Imageförderung für die Psychologische Psychotherapie dringend notwendig ist. Auch sollten vermehrt Informationsveranstaltungen und informative Aushänge an Universitäten erfolgen, um das Berufsbild des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch in seiner ganzen Attraktivität bereits frühzeitig ins Bewusstsein der Studierenden zu bringen. Gefragt sind hier vor allem die Verbände.
Ein wichtiger Teil der Diskussion befasste sich mit dem rechtlichen Status der Auszubildenden in den Institutsambulanzen. Alle unterschiedlichen praktizierten und theoretischen Möglichkeiten wurden besprochen, wobei derzeit in Zusammenarbeit mit der den Rentenversicherungsträgern, den Finanzbehörden und entsprechenden Fachanwälten Klärungen erfolgen.
Mit der Ausarbeitung des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung wurde das Mainzer Institut für die Medizin-Prüfungen (IMPP) von Länderseite her beauftragt. Das Institut in Mainz hat noch in diesem Jahr zu einer ersten Gesprächsrunde mit Fachverbänden und Fachpersonen eingeladen.
Die Zusammenarbeit der Ausbildungsstätten und Ausbildungsverbände mit den Länderbehörden wurde als konstruktiv und gut beschrieben. Größere Probleme gibt es in einigen Bundesländern mit den Kassenärztlichen Vereinigungen in Bezug auf die Ermächtigung der Ausbildungsambulanzen. Hier empfiehlt es sich, die Paragraphen des Psychotherapeuten-Gesetzes und des Sozialgesetzbuches V genau zu prüfen und ggf. gegen die Bescheide des Zulassungsausschusses bzw. organisatorischen Ausfertigungen der Kassenärztlichen Vereinigungen Widerspruch einzulegen. Die Dachorganisationen der Ausbildungsstätten sollten die regionalen Institute dabei rechtlich unterstützen.
Versicherungsrechtliche Aspekte wie Berufshaftpflicht, Haftpflicht der Ausbildungsinstitute, Unfall-Versicherung wurden ausgetauscht.
Bei einer mögliche Revision des Psychotherapeuten-Gesetzes waren sich alle anwesenden Instituts- und Verbandsvertretungen einig, dass die schriftliche Prüfung zur Erlangung der Approbation als staatlicher Prüfungsteil abzuschaffen sei und entsprechende qualitätssichernde Aspekte den Ausbildungsstätten übertragen werden sollten.
Des weiteren sollte eine Gesetzes-Revision die unsinnige Überschneidung von Teilen der theoretischen Ausbildung als Inhalte des Diplom-Studiums und als Inhalte der postgradualen Aus- und Weiterbildung auflösen. Es wurde auf das frühere Prinzip verwiesen, entsprechende Theorie-Teile der Diplom-Ausbildung anzuerkennen und dadurch die theoretische Ausbildung nach dem Psychotherapeuten-Gesetz zu verkürzen.
Zahlreiche vertretene Institute und Dachorganisationen waren sich einig, dass derzeit kein Dachverband der anerkannten Ausbildungsstätten gegründet werden sollte. Viele Institute sind in Dachorganisationen zusammen geschlossen (z.B. DGPT, DVT, DGVT, Hochschul-Institute) und benötigen derzeit keine überregionale Interessenvertretung.
VertreterInnen der Systemischen Therapie und der Gesprächspsychotherapie stellten den derzeitigen Verfahrensstand zur Anerkennung weiterer Therapierichtungen als "wissenschaftlich anerkannte Verfahren" durch den Wissenschaftlichen Beirat vor.
Das 2. Arbeitstreffen der Ausbildungsinstitute und -verbände kann als sehr sachlich und konstruktiv bewertet werden, obwohl sich die Vertreterinnen/Vertreter der Ausbildungsstätten aufgrund der beschriebenen Schieflage zwischen Angebot und Nachfrage durchaus in einer Konkurrenz-Situation befinden. Das Bedürfnis nach Austausch und Lösung anstehender Probleme überwog bei Weitem.
Eine Folgesitzung in 2001 wurde gewünscht, wobei die Tagesordnung inhaltliche Schwerpunkte, wie z. B. Imageförderung, beinhalten sollte.