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Psychiatrie

25 Jahre Psychiatriereform: Was wurde erreicht, was steht noch aus? Rede des Staatssekretärs Dr. Klaus Theo Schröder anlässlich des DGPPN -Kongress in Berlin am 24.11.2001

24. April 2007
 

Kongress in Berlin am 24.11.2001 entnommen aus der Homepage des Bundesgesundheitsministerium: www.bmgesundheit.de/presse/2001/2001/125.htm [Zugriff am 22.12.2001]

Pressemitteilung Nr. 125 des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. November 2001

Nach 25 Jahren Psychiatriereformbewegung zeigen sich tiefgreifende Verärungen in der Psychiatrie - mit deutlichen Auswirkungen in vielen anderen Fachgebieten der Medizin. Es ist viel erreicht worden. Die durchschnittliche Belegungszeit konnte deutlich reduziert werden. Sie beträgt inzwischen 20 - 40 Tage. Dies und die Dezentralisierung der großen Fachkrankenhäuser führen zu einer Bettenreduzierung von 50 %.
Den Patientinnen und Patienten steht heute neben der stationären Versorgung ein durchaus differenziertes Angebot ambulanter Versorgung:

    • niedergelassene Fachärzte,
    • sozialpsychiatrische Dienste,
    • Institutsambulanzen bis hin zu komplementären, tagesstrukturierende Einrichtungen,
    • betreutes Wohnen und
    • rehabilitative Dienste

Damit sind nur die wichtigsten genannt. Der Wechsel von einer verwahrenden zu einer therapeutisch und rehabilitativ ausgerichteten Versorgung in der Psychiatrie ist gelungen. Im Mittelpunkt stehen der Patient und nicht die Institution. Unterstützung finden Betroffene und deren Angehörige in ihrem Bemühen nach eigenständiger, selbstbestimmter Lebensgestaltung inzwischen nicht zuletzt bei Selbsthilfeverbänden.
Die Erfolge der Psychiatrie-Reform sind also unbestritten. Viele von Ihnen haben diese Reformbewegung mitgetragen. Auf das Erreichte können Sie und alle Beteiligten mit Recht stolz sein.
Wir dürfen und können uns nicht selbstzufrieden zurücklehnen. In Zeiten rasanter Wissensentwicklung und sozialökonomischer Veränderungen muss eine objektive Defizitanalyse in unserem Arsenal verfügbar sein und eingesetzt werden. Nur dann können wir die medizinischen Versorgungssysteme an die aktuelle Erfordernisse anpassen.
Alle Verantwortlichen vom Bundesgesetzgeber über die Länder und Kommunen bis zu den Leistungserbringern und Kostenträgern sind weiterhin gefordert. Noch haben wir kein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Netz von integrativen ambulanten Versorgungsangeboten. Vor allem im komplementären und rehabilitativen Bereich sind Defizite erkennbar.

Gesundheitsreform 2000

Mit der Gesundheitsreform 2000 haben wir einen ersten Anfang gemacht, dies zu ändern.

    1. Wir haben die Möglichkeiten für die wohnortnahe stationäre Versorgung dadurch verbessert, dass auch Psychiatrische Abteilungen an Kreiskrankenhäusern nun einen Rechtsanspruch haben, Institutsambulanzen einzurichten. Dies ist ein Weg, wie wir den Bedürfnissen der psychisch Kranken gerecht werden, die zwar nicht das stationäre Angebot brauchen, aber auf Grund von Art, Schwere und Dauer der Erkrankung nicht adäquat vom niedergelassenen Facharzt oder der Fachärztin behandelt werden können. Jetzt kommt es darauf an, Kriterien festzulegen, unter welchen Bedingungen eine Behandlung in Institutsambulanzen notwendig ist. Das ist nötig um, Doppelstrukturen im stationären und ambulanten Bereich zu verhindern.
    2. Die Einführung der Soziotherapie als Regelleistung der Krankenkassen in der ambulanten Versorgung war ein weiterer wichtiger Schrittvgl. die Erläuterungen in der Rosa Beilage 4/01, S. 52-53. . Damit verbinden wir zwei Ziele. Patientinnen und Patienten sollen durch eine therapeutische Begleitung und Motivation zum einen befähigt werden, sich im ambulanten Versorgungssystem bewegen zu können. Zum anderen aber soll so die Koordination und Kooperation der Dienste verbessert werden.
    3. Wir haben auch in der Neuordnung des stationären Bereiches die besondere Rolle der Psychiatrie bedacht. Es ist klargestellt, dass die Psychiatrie nicht in das Fallpauschalensystem einbezogen wird. Die leistungsorientierte Psychiatrie-Personalverordnung bleibt erhalten. So soll der Druck zu einer Verkürzung der Verweildauer verhindert werden, weil in der Psychiatrie Verweildauer besser mit Therapiezeit übersetzt werden sollte.

Es geht aber auch um weitere grundlegende Fragestellungen. Es muss entschieden werden, ob die zukünftige Entwicklung im stationären Bereich schwerpunktmäßig in psychiatrischen Krankenhäusern oder in den psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern liegen wird. Für beide Ansätze gibt es gute Argumente. Wir unterstützten, dass Länder hier verschiedene Wege gehen.
Viel entscheidender ist aber eine andere Frage: Die vernünftige, d. h. die leistungsfähige patientenorientierte Verzahnung zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich. Wenn Psychiatrie gemeindenah angeboten werden soll, muss sie beides umfassen. Nur dann lässt sich verhindern, dass die Zahl stationärer Aufnahmen weiter oder wieder zunimmt. In einigen Städten gibt es bereits erste vielversprechende Ansätze einer echten integrierten Versorgung im psychiatrischen Bereich. So werden z. B. interessante Modelle der Liaison-Behandlung mit Bundesmitteln in Krefeld und Berlin gefördert.
In der Überwindung der scharfen Trennung zwischen ambulantem und stationärem Bereich sehen wir - nicht nur in der Psychiatrie - die größte gesundheitspolitische Aufgabe der nächsten Jahre. Auch muss zukünftig der diagnose- und altersspezifischen Versorgungsqualität noch mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. In diesem Zusammenhang ist der Morbiditätsentwicklung sowohl der Kinder und Jugendlichen als auch der älteren Generation stärker Rechnung zu tragen. Die Kinder und Jugendlichen bedürfen einer rechtzeitigen fachkompetenten Diagnostik und Therapie, um eine Entwicklungsverzögerung oder Entwicklungsentgleisung zu vermeiden. Die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen für seelische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter ist aus unserer Sicht deshalb auch eine der wichtigsten Aufgaben. Nur mit kompetenten Präventions-, Diagnostik- und Therapieangeboten kann den auf 15% geschätzten psychisch kranken Kindern und Jugendlichen in Deutschland geholfen werden.
Wir wissen, dass in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die Betreuung besonders der älteren Menschen einen immer größeren Raum einnehmen wird. Bei der gerontopsychiatrischen Versorgung stehen jedoch theoretisches Wissen und praktische regionalspezifische Umsetzung noch in einem Missverhältnis. Die Möglichkeiten der Frühdiagnostik von Formen der Altersdemenz und rechtzeitiger Verordnung von entsprechenden Therapieangeboten sind ein fachliches Erfordernis. Denn es geht selbstverständlich darum, auch diesen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen.

SGB IX

Auf ein Leben in Würde haben alle, auch psychisch kranke Menschen einen unauflöslichen Anspruch. Die Rehabilitation psychisch Kranker ist deshalb ein weiteres Thema, das uns in den nächsten Jahren beschäftigen muss und wird.
Mit der Verabschiedung des Sozialgesetzbuch IX hat die Bundesregierung eines ihrer wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben verwirklicht. Kein gesunder Mensch kann tatsächlich nachfühlen, was es heißt, mit einer Krankheit konfrontiert zu werden, die einen in Abhängigkeit führt. Jede zusätzlich gewonnene Möglichkeit von mehr Selbstbestimmung, mehr Unabhängigkeit, eigene Handlungsmöglichkeiten ist da ein großer Gewinn an Lebensqualität.
Das reformierte SGB IX stärkt die Stellung der Menschen mit einer Behinderung, auch gegenüber Rehabilitationsträgern und Behörden.
Behinderte Menschen sollen künftig nicht um jede Unterstützung kämpfen müssen. Hierzu gehört für alle Behinderten zweifellos auch die ungeschmälerte und bedarfsgerechte Teilhabe an den Leistungen des Gesundheitswesens. Gesundheit, besonders auch seelische Gesundheit, ist eine wichtige Voraussetzung für soziale Integration, für die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.

Menschen mit geistiger Behinderung

Vor wenigen Wochen hat Ihre Gesellschaft den europäischen Kongress "Mental health in mental retardation" unterstützt . Damit haben Sie ein weiteres deutliches Signal gesetzt in Ihrem Engagement, Menschen mit geistigen Behinderungen zur Seite zu stehen. Insbesondere begrüße ich Ihre Initiative, ein Referat "Geistige Behinderung und psychische Störungen", einzurichten, sehr. Nun kommt es darauf an, angemessene fachliche Standards für die psychiatrischen und psychotherapeutischen Bedarfslagen geistig behinderter Menschen zu entwickeln.
Darüber hinaus müssen spezielle Rahmenbedingungen geschaffen werden z.B. muss entsprechend geschultes Personal eingesetzt werden.
Das Thema muss außerdem in Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzten und Psychologen, Krankenpflegern usw. integriert werden. Praxiserprobte Erkenntnisse sollten möglichst schnell ihren Weg zu den Patienten finden.

Über-, Unter- und Fehlversorgung

Die Beispiele der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Gerontopsychiatrie und der geistig Behinderten zeigen, dass sich auch in diesen Bereichen ein Problem unseres Gesundheitssystems niederschlägt: Die "Über-, Unter-, Fehlversorgung". Der Sachverständigenrat hat in seinem Bericht besonders auf die international und national beobachtete Zunahme der Depressionen in allen Altersgruppen hingewiesen. In diesem Zusammenhang verweist er ausdrücklich auf die Bedeutung der Frühdiagnostik. Dies setzt jedoch voraus, dass die Ärzte mit gerade den ersten Krankheitsanzeichen vertraut sind. Kompetenznetzwerke u. a. für "Depression" und "Schizophrenie" als Zentren der Vermittlung international bekannten Wissens sind ein Weg, um hier eine gezieltere Versorgung für die betroffenen Menschen zu ermöglichen .
Eine wesentlich engere Zusammenarbeit zwischen Hausärzten und den Fachärzten der Psychiatrie muss eine weitere Konsequenz aus dem Bericht des Sachverständigenrates sein. Wir haben die Informationen des Sachverständigenrates und des Weltgesundheitsberichtes der WHO zum Anlass genommen, die Diagnosegruppe Depression als Gesundheitsziel in das Gesundheitsprogramm der Bundesregierung aufzunehmen. Für die Fachgremien heißt dies, sich den Präventions- und Beratungskonzepten, den diagnostischen, therapeutischen und nachsorgenden Angeboten der Versorgung depressiver Patienten unter dem Blickwinkel wirksamer Qualität noch stärker zuzuwenden.

Anti-Stigma-Bewegung

Die rechtzeitige fachärztlicher Behandlung scheitert aber häufig auch an den Ängsten von Menschen. Psychische Erkrankungen sind nach wie vor in unserer Gesellschaft mit Vorurteilen behaftet. Auch hier müssen wir ansetzen. Die im vergangenen Jahr in Hamburg, Düsseldorf und Leipzig begonnenen Aktionen der Anti-Stigma-Bewegung setzen im Hinblick auf die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen die richtigen und unterstützenswerten Signale. Die Menschen durch Aufklärung zu überzeugen, ist aus meiner Sicht der sinnvollste und effektivste Weg.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde war der Gesundheitspolitik auf dem Wege der Psychiatrie-Reform stets ein konstruktiv-kritischer Partner. Wir hoffen auch in Zukunft auf Ihre sachkundigen Beiträge zur Weiterführung der Psychiatrie-Reform zum Wohle der Patienten.