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Rosa Beilage 4/2014

27. Sitzung des beratenden Fachausschusses Psychotherapie der KV Mecklenburg-Vorpommern (M.-V.)

01. Dezember 2014
 

Am 29. Oktober 2014 trafen sich in Schwerin in den Räumen der KV die Mitglieder des beratenden Fachausschusses für Psychotherapie (BFA PT) M.-V. Herr Dr. med. Fridjof Gebhardt leitete die Sitzung.

Der erste inhaltliche Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit der „Beschlusslage des Bewertungsausschusses“. Dahinter verbarg sich der leider unveränderte Sachstand, dass dieser Ausschuss der Krankenkassen und KVen auf Bundesebene entgegen seiner Ankündigung nicht bis zum 30.06.2014 geprüft hat, ob die seit 2009 gültige Bewertung unserer genehmigungspflichtigen Leistungen eine angemessene Höhe unserer Vergütung  sicherstellt. In der letzten Sitzung unseres beratenden Fachausschusses Psychotherapie hatten die KV-Vertreter mit Verweis auf diese Prüfung uns noch jedes Zahlenmaterial zum so genannten ‚Vergleichsarzteinkommen‘ vorenthalten. Wir würden ja nach dem Sommer vom Bewertungsausschuss dann das relevante Zahlenmaterial erhalten. Bislang wird ein fachärztlicher Durchschnittsertrag von 62.646 € angesetzt. Die Betriebskosten einer Psychotherapie-Praxis werden mit 42.974 € geschätzt. Somit mussten die KVen einem auf der Belastungsgrenze (36 Sitzungen pro Woche) arbeitenden Psychotherapeuten dafür im Jahre 2008 mindestens 105.620 € Honorar erstatten. Da die zeitliche Auslastung des durchschnittlichen Psychotherapeuten z.B. 2/2011 im Mittel bei 19 Stunden wöchentlich lag, bekam dieser nur ca. die Hälfte ausgezahlt.

Blick auf 2015

Die KV M.-V. sei für diesen Löwenanteil unserer Honorare (seit dessen Ausbudgetierung) gar nicht mehr zuständig, nur noch für unsere nicht genehmigungspflichtigen Leistungen, die in M.-V. lediglich 12% unserer Honorare ausmachten. Das dafür von der KV M.-V. gebildete Teilbudget könne also höchstens in Beziehung gesetzt werden zum allgemeinen Anstieg der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV), die die KV M.-V. von den Landeskrankenkassen erhalte. Die Bundesempfehlungen des Bewertungsausschusses, quasi Vorgaben für die Landes-Verhandlungen zum Honorarverteilungsmaßstab (HVM) 2015 seien: +1,4 % Anstieg des Orientierungspunktwerts (OPW), +1,59 % diagnosebezogene Veränderungsrate (Morbiditätszunahme) in M.-V., +0,62 % demografiebezogene Veränderungsrate für M.-V. sowie 0,8 % aus Fördermitteln. Die Versicherten-Anzahl sei glücklicherweise nicht rückläufig, sondern stabil. Daraus ergebe sich ein Verhandlungsspielraum zwischen 2,81 – 3,79 %. Diese zusätzlichen Geldmittel werden jedoch nicht symmetrisch verteilt. Dies im Einzelnen auszuführen, würde hier den Rahmen sprengen (der HVM hat viele Seiten…).

Für Extrafaktoren, wie z.B. den Mengenanstieg unserer nicht genehmigungspflichtigen Leistungen (ngpL )(nach abgerechneter Punktmenge absteigend gereiht: psychotherapeutisches Gespräch, Grundpauschale, biographische Anamnese, Testverfahren, vertiefte Exploration, Langzeittherapie-Anträge, übende Verfahren), seien der KV M.-V. die Hände gebunden. Die Krankenkassen würden nichts, was über ihre juristische Verpflichtung hinausgeht, verhandeln. Das müssen wir nun so glauben oder die Kassen dazu selber befragen. Für 2015 wäre danach mit sogar weiter fallenden Punktwerten für unsere ngpL zu rechnen, denn die Zahl der abrechnenden KollegInnen dürfte weiter steigen. Noch sind längst nicht alle neu geschaffenen Sitze auf dem Lande besetzt und „am praktizieren“. Höchstens unser Leistungs- bzw. Abrechen-Verhalten könnte diesen Effekt dämpfen.

Solidarische Stützung durch die Gruppe der Fachärzte?

2013 hatte unser Ausschuss einen Vertreterversammlungs(VV)-Beschluss vorgeschlagen, der dort dann auch beschlossen wurde. Nach diesem sollen ab einem Absinken unserer ngpL um 15% vom OPW die Fachausschüsse der Psychotherapeuten und der Fachärzte über eine mögliche Stützung unserer ngpL Punktwerte beraten. Daraus könnte dann ein Stützungs-Beschlussantrag für die nächste VV entstehen. Da unser ngpL-Punktwert im 2. Quartal auf 7,88 Cent gefallen ist, konnte dies nun passieren. Von Facharztseite wurde dafür ein kurzfristig anberaumter Termin angeboten. Spontan erklärten sich Frau Helga Berndt und ich uns bereit diesen Termin wahrzunehmen.

Ein Woche später trafen Frau Berndt und ich auf die Facharztvertreter. Herr Martensen führte uns alle mit wichtigen Daten und Fakten in die zu besprechende Materie ein. Der durchschnittlich arbeitende M.-V.-Psychotherapeut bekam im ersten Quartal 2014 23.500 € GKV-Honorar, 15 % davon waren ngpL. Er zitierte die Bundessozialgerichts (BSG)-Rechtsprechung zu Mindestpunktwert (B 6 KA 31/03 R): „… Der Senat hat als Voraussetzungen für eine … Reaktionspflicht hervorgehoben, dass ein dauerhafter Punktwertabfall vorliegen und die Arztgruppe in einem vom Umsatz her wesentlichen Leistungsbereich betroffen sein muss, … . Ein gravierender Punktverfall sei erst dann gegeben, wenn der Punktwert für die aus dem Honorartopf vergüteten Leistungen mindestens 15 % unter demjenigen für den größten Teil der sonstigen Leistungen liege …“ Herr Martensen führte dann, wohl als Vergleichswert, die Mehrleistungspunktwerte der Fachärzte an, die bei einigen Gruppen auf Mindesthöhe von 0,3 Cent lägen (für das, was übers eigene Regelleistungsvolumen (RLV) hinaus geleistet wurde). Im Schnitt betrage der Mehrleistungsanteil bei Fachärzten mit RLV 17%. Auch trügen die Fachärzte einige Risiken in der Honorarverteilung, ihre Arztzahlentwicklung (+26) sowie Leistungsentwicklungen wie Labor, MRT (+11 %), Humangenetik. Nur 34 % ihrer Honorare seien extrabudgetär vergütet.

Es folgte die erwartete unerfreuliche Diskussion: „Sie wollen da Geld von den Fachärzten …“ „Moment mal, wir gehören auch zu dieser Gruppe!“.

Ich fasse mal die Hauptpositionen der BFA FÄ Vertreter zusammen:

  • Man brauche anfangs überhaupt erst mal ein ‚Aufgreif-Kriterium‘. Das sei in der Vergangenheit z.B. -10 % vom Gesamthonorar gewesen, da so etwas dann für einen Selbständigen mit Angestellten und Apparate-Krediten wirtschaftlich existenzgefährdend werden könne. In diesen Bereich könnten unsere „15% von 15%", zumal ohne ähnliche Kredite im Hintergrund, gar nicht kommen.
  • Man müsste schon „gleiche Kriterien“ anlegen, z.B. welche Punktwerte (z.B. die ihrer Mehrleistungsanteile) man selber teilweise kriege. Ansonsten könne man eine Stützung den eigenen Kollegen nicht verkaufen.
  • Wer etwas bekommen wolle, müsse doch auch etwas bieten. Was wir denn anzubieten hätten? Man bräuchte gute Argumente, wieso man uns trotz der Marginalität und mangelnden Existenzgefährdung (85% unserer Honorare völlig abgesichert, da extrabudgetär) stützen sollte.

Wir antworteten: „Mehr als 60 neue Psychotherapeuten auf dem Land! Dass wir nur die Hälfte des Gewinns eines Facharztes erzielen und dann auch geringe Einbußen sehr schmerzen wurde schlichtweg ignoriert, genauso wie die Gefahr noch längerer Wartezeiten durch Rückzug unserer KollegInnen auf reine Richtlinien-Psychotherapie“.

Wir kamen durch diese FA-Grundpositionen gar nicht erst zum Verhandeln konkreter Stützungsvorschläge. Solche waren einer der (von mir erbetenen) Tabellen  von Herrn Martensens zu entnehmen und blieben nicht ganz ohne Wirkung. Unsere ngpL auf 85% Niveau zu stützen, würde demnach die FÄ weniger als 0,1 % ihrer Honorare kosten. Ein Cent Stützung unseres ngpL-Punktwertes würde im besprochenen Quartal 87.000 Euro kosten (Peanuts...).

Die Zusammenkunft den Facharzt-Vertretern blieb ohne konkretes Resultat im Sinne eines gemeinsamen Antrags für die VV. Die 2 Facharzt-Vertreter nahmen aber „den Ball mit“ in ihre Hälfte. Da es heute im Grunde nur um ein Quartal ging und sie keine Lust hätten mit uns jedes Quartal zusammenzusitzen, wollen sie in ihrem Ausschuss anregen, einen Vorschlag zu erarbeiten, der dann eine dauerhafte Mechanik entfalte und evtl. auch nicht nur auf uns bezogen ist, sondern auf alle Fachgruppen ohne RLV (Psychotherapeuten, Laborärzte, Pathologen). Zusammengefasst wollten die Fachärzte unsere speziellen Verhältnisse weder fachlich noch ansatzweise finanziell berücksichtigen. Hierzu warten wir die offizielle Position auf der Vertreterversammlung ab. 

Eine interessante Information konnte ich am Rande aufschnappen: (Nur) 30,5 % unserer PsychotherapeutInnen in MV legen Widersprüche gegen die Honorarbescheide ein!

Jürgen Friedrich (DGVT-BV-Landessprecher M.-V. und Sprecher der DGVT-BV-Fachgruppe Niedergelassene)