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Krankenhaus/DGRs

3. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen: Wie verändern Fallpauschalen die medizinische Versorgung?

30. April 2007

Am 21. September 2002 hat der medizinische Fachverlag Thieme zu den "3. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen" eingeladen. Sie beschäftigten sich mit den Auswirkungen, die das Fallpauschalengesetz auf die stationäre und ambulante Versorgung der PatientInnen haben wird.

 

Hintergrund sind die im Krankenhausbereich ab dem nächsten Jahr schrittweise einzuführenden Fallpauschalen. Das Vergütungssystem für Krankenhausleistungen, bislang ein Mischsystem aus Tagespflegesätzen, Fallpauschalen und Sonderentgelten, wird umgestellt auf sog. Diagnosis Related Groups (DRGs). Diese Umstellung geht zurück auf die Gesundheitsreform 2000, mit der im § 17b Krankenhausgesetz vorgeschrieben wurde, dass ab dem Jahr 2003 nach und nach ein komplettes Fallpauschalensystem einzuführen sei. Man hat sich darauf geeinigt, das australische Klassifikationssystem zu übernehmen. Das Fallpauschalengesetz vom 23. April 2002 regelt nun den ordnungspolitischen Rahmen für die Einführungsphase bis Ende 2006.
Ab 1. Januar 2003 beginnen Krankenhäuser damit, diagnosebezogene Fallpauschalen einzuführen; die Umstellung ist jedoch noch nicht verpflichtend. Ab 2004 ist dann die Abrechnung mit Fallpauschalen für alle Krankenhäuser verbindlich.

Damit sind medizinische, finanzielle und rechtliche Konsequenzen verbunden. Welche Auswirkungen haben die DRGs auf die Budgets für den ambulanten Sektor? Wie lassen sich ambulante und stationäre Versorgung besser miteinander verzahnen? Ist die Versorgung der Patienten überhaupt sicherzustellen? Das sind nur einige der Fragen, über die Niedergelassene- und Krankenhausärzte, Verwaltungsdirektoren und Vertreter des Gesundheitswesens in Berlin unter dem Vorsitz von Dr. Ulrich Oesingmann, Präsident des Bundesverbandes der freien Berufe, Dortmund, Professor Dr. Friedrich E. Schnapp, Institut für Sozialrecht der Ruhr-Universität Bochum, und Dr. Peter Wigge, Rechtsanwalt aus Hamm, diskutiert haben.

Die DRGs werden das Verhältnis der beiden Versorgungsbereiche zueinander erheblich verändern. Experten rechnen damit, dass sich die Liegezeiten der Patienten in den Krankenhäusern um 20 - 30 % verkürzen werden. Kommt es zu einer früheren Entlassung der Patienten, verlagert sich ein Teil der Behandlung- und Pflegeaufgaben in den ambulanten Bereich. Für die niedergelassenen Ärzte steht fest: Mit der Einführung der Fallpauschalen in den Kliniken kommt mehr Arbeit auf sie zu. Die Ärzte in den Kliniken befürchten, dass es zu Qualitätsminderungen bei der Behandlung kommt, als Ausdruck der gezielten Auswahl von PatientInnen mit günstigen Kosten-Erlös-Kombinationen oder Aufteilung der Leistungen auf mehrere Krankenhausaufenthalte.

Weitere Referenten und Vortragsthemen:
Dr. Udo Degener-Hencke, Ministerialrat im Bundesministerium für Gesundheit, erläuterte das Verfahren der Einführung von DRGs in der stationären Versorgung noch einmal im Detail und legte seinen Schwerpunkt vor allen Dingen auf die Herausarbeitung der Vorteile, die die Umstellung des Vergütungssystems aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums hat. Diese Vorteile sieht er in erster Linie in einem Mehr an Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Wettbewerb und Qualität. Er sprach sich zudem dafür aus, auch die Vergütung der niedergelassenen ÄrztInnen zu reformieren und mit dem neuen Vergütungssystem im Krankenwesen kompatibel zu machen.
Dr. med. Andreas Köhler von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung referierte über das Thema "Einfluss und Auswirkungen des Fallpauschalengesetzes auf die ambulanten vertragsärztlichen Vergütungsstrukturen."
Dr. Heinz Stapf-Finé von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Soziologe und promovierter Volkswirt, referierte über "Perspektiven sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen - aus der Sicht der Krankenhäuser". Er ging der Frage nach, ob die Einführung von Fallpauschalen Impulse dafür geben, die Ineffizienzen aufgrund von Schnittstellenproblemen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu beseitigen, oder doch wenigstens zu verringern.
Professor Dr. Dr. Hermann Hoffmann, Präsident des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands, befasste sich aus ärztlicher Sicht mit den Auswirkungen der DRGs auf das Krankenhaus. Er beleuchtete die Probleme, die sich bei der Eingruppierung konkreter Behandlungsfälle in die unterschiedlichen Fallpauschalen und bei der Abrechnung der erbrachten Krankenhausleistungen mit den Kostenträgern ergeben können. Er sprach in seinem Resümee von einem "Massenexperiment mit ungewissem Ausgang". Er beschloss seinen Vortrag mit einer Vorstellung möglicher "Überlebensstrategien", wie Krankenhäuser auf die für sie neue Situation reagieren könnten.
Professor Dr. Meinhard Heinze, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, sprach über "rechtliche Rahmenbedingungen für Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern im SGB V und KHG".
Professor Dr. Peter Udsching, Richter am Bundessozialgericht, referierte aus der Sicht der Rechtssprechung über "Rechtliche Probleme bei der Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung". Udsching ging dabei auf drei Problemkomplexe ein: die differierende Finanzierungsverantwortung für den ambulanten bzw. stationären Bereich, die Probleme in bestehenden praxisrelevanten Bereichen der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung (z.B. das ambulante Operieren und das Belegarztwesen) und die Probleme bei der integrierten Versorgung.
Rechtsanwalt Dr. Peter Wigge befasste sich zum Abschluss der Tagung mit den Aspekten, die ein niedergelassener Arzt bei der Vertragsgestaltung zu beachten hat. Sein Thema lautete "Die ärztliche Niederlassung am Krankenhaus".

Bitte beachten! Die neueste Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KFPV) vom 19. September 2002 des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie sich hier von unserer Homepage herunterladen.

Quelle: Presseinformation des Thieme Verlages
Einführung in das Tagesthema von Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp