4-Wochen-Termin-Regel in der Diskussion
Liebe KollegInnen,
für näher Interessierte hier ein paar Gedanken zum Plan des Bundesministeriums für Gesundheit (BGM), ambulant fachärztlich „zeitnahe Behandlung“ zu erzwingen:
Ambulante Psychotherapie funktioniert anders als ambulante Medizin. Das sollte auch bezüglich der vom BMG geplanten 4-Wochen-Termin-Regel viel mehr in die Öffentlichkeit getragen werden.
Wie bei der ganzen Diskussion um die „zeitnahe Behandlung“ ansatzlos auch die Psychotherapie eingeschlossen wird, offenbart eine nicht durchdachte Logik der „psychischen Störung“ als „Krankheit“. Die denkt man scheinbar als eine Art schnell wuchernden Seelenkrebs, der möglichst schnell entfernt werden muss. Das passt natürlich wenig zu unseren psychotherapeutischen Mitteln, die besonders in der Verhaltenstherapie ja immer auch eine Ermunterung zum Selbstmanagement enthalten, das erst einmal erlernt sein will und zu dem man sich entschließen muss. Mehr Behandlungsangebote, die sich Zeit nehmen dürfen, wären ein Teil der nötigen Lösungen. Sicher auch Sprechstunden und schnellere Kriseninterventionen. Stattdessen droht uns aber von verschiedenen Seiten die Beschränkung auf atemloses Schnelltherapieren. Man erinnere sich nur an die Vorstellungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen, mit Sollbruchstelle (6-wöchige Wartezeit nach 15 Sitzungen).
Was würde passieren, wenn für uns auch die 4-Wochen-Regel „zeitnaher Behandlung“ gälte? Selbst bei einem superschnellen Erstgespräch könnte zeitnah ohnehin keine ('regulär' honorierte) Psychotherapie folgen. Echte Krisenintervention oder Akutbehandlung wird von den Kassen nicht ermöglicht, denn auch ein berichtsbefreiter Kurzzeittherapie-Antrag braucht mindestens vier Wochen nach dem Erstgespräch, wegen dem Arztkonsil und dem Verwaltungsakt der Bewilligung durch die Krankenkasse.
Eigentlich verbietet die Faktenlage zur Psychotherapie-Kostenerstattung logisch jegliche Termin-Geißel für unsereins. Oder sollen wir etwa künftig jedem Patienten, den wir in vier Wochen nicht anbehandeln können, sofort eine Bescheinigung für die Kostenerstattung ausstellen? Oder soll etwa umgekehrt die Kostenerstattung zugunsten der stationären Psychiatrien und Psychosomatiken abgeschafft werden?
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- Dürftige Datenlage zur Kostenerstattung Psychotherapie: In welchem Umfang Patienten für eine Psychotherapie in Vorleistung gehen, wird nicht mehr statistisch erfasst. Die Grünen werfen der Regierung Desinteresse vor. www.aerztezeitung.de/nl/
Und wer Herrn Heckens neueste Argumente liest, fragt sich weiter, wie man auf der einen Seite Erst-Termine innerhalb von vier Wochen durch stationäre Psychiatrien und Psychosomatiken sichern will und auf der anderen Seite Psychiatrische Institutsambulanzen als "Ausdruck einer Unterversorgung im ambulanten Bereich" vermuten kann. "Der gesetzliche Auftrag der Psychiatrischen Institutsambulanzen ist aber nicht, Regelversorgung zu betreiben", sagte Hecken kürzlich.
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- Institutsambulanzen: GBA will in die Black Box schauen. Kehrtwende beim Gemeinsamen Bundesausschuss: Dass die Institutsambulanzen pauschal in die Bedarfsplanung einbezogen werden sollen, ist eigentlich beschlossen. Jetzt will das Gremium doch genauer hinschauen. www.aerztezeitung.de/nl/
Kollegiale Grüße
Jürgen Friedrich
Quelle: Rosa Beilage 3/2014, S. 47f.