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Prävention  • Rosa Beilage 1/2011

Absage an Präventionsgesetz

01. März 2011
 

Ein nationales Präventionsgesetz - wie dies SPD und Grüne fordern - ist nach Meinung der Bundesregierung nicht erforderlich, um der Prävention mehr Gewicht zu verschaffen. Angekündigt wurde eine Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung bisheriger Ansätze.

Die Bundesregierung setzt bei Präventionsprogrammen für Kinder, benachteiligte Jugendliche und Senioren auf die Angebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Deren Erfahrungen sollen in eine noch zu entwickelnde Strategie münden. Eine zentrale Rolle soll der Prävention psychischer Störungen, insbesondere in der Arbeitswelt, zukommen.

Adressat: Unternehmen

Eine erste Veranstaltung zur betrieblichen Gesundheitsförderung hat das Gesundheitsministerium im Dezember unter dem Motto „Unternehmen unternehmen Gesundheit“ in Berlin durchgeführt. Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung wolle er ansetzen und sie zu einem „Schwerpunkt der Präventionsstrategie entwickeln“, so Bundesgesundheitsminister Rösler. Viel zu wenig bekannt sei, dass bei Unternehmen „Maßnahmen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen, bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Jahr und ArbeitnehmerIn von der Einkommenssteuer befreit“ sind. Mit den Mitteln der Krankenkassen nach § 20a SGB V sei damit ein nennenswertes Potential für betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen vorhanden. Bei den dann vorgestellten Beispielen standen folgende Schwerpunkte im Mittelpunkt:

  • Prävention lohnt sich für die Unternehmen auch ökonomisch
  • Aufbau eines Präventionsfonds im Rahmen des Gesundheitsfonds
  •  Gesundheitscoaching – psychische Belastungen im Berufsalltag meistern
  • Weiterentwicklung der „Führungskultur“

·       Work-Life-Balance“ – gesundheitliches Ressourcen-Management

  • „Interkulturelles betriebliches Management“ - Maßnahmen für MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund

Diese Veranstaltung präsentierte interessante Ansätze (best practice) und warb für Prävention in Betrieben. Politisches Handeln darf es allerdings nicht ersetzen. Nachdem es sich um eine erste Veranstaltung einer Reihe handeln soll, darf man gespannt sein, welcher Zielgruppe die nächste gewidmet ist.

Eine verbindliche und klare Präventionsstrategie ist bislang bei der Schwarz-Gelben Bundesregierung nicht erkennbar. Dabei wurde in den Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2005 und 2009 auf die Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens bei der Prävention hingewiesen. Planungen zur Prävention sollen z. B. die Wirtschafts- und Sozialpolitik, die Bildungspolitik, den Verbraucherschutz, die Ernährung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie die Umweltpolitik berücksichtigen, so der Sachverständige, Prof. Rolf Rosenbrock.

Waltraud Deubert