Änderung der Richtlinie für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Lungentransplantation
In dem Entwurf zur Richtlinie für Lungentransplantation steht auf Seite 17 z. B. (511-514) „Aufgrund der Häufigkeit von psychiatrischen Begleiterkrankungen….“
Gerade dieser Umstand (und der neben einer psychiatrischen Komorbidität, noch häufiger zu findenden komplexen psychosozialen Belastungs- und Risikofaktoren, die nachgewiesener Maßen unmittelbaren Einfluss auf den individuellen Behandlungserfolg oder dessen evtl. kostenintensives Scheitern haben) bedarf zwingend die feste Integration der Berufsgruppe der Psychologischen PsychotherapeutInnen /TransplantationspsychologInnen in den gesamten Behandlungsverlauf und in allen behandlungsrelevanten Entscheidungsgremien.
Eine Unterscheidung hinsichtlich der Relevanz dieser Berufsgruppe anhand der zu transplantierenden Organe (Leber, Lunge, Herz, Knochenmark u.a) ist fachlich haltlos.