Änderung Mitteilungspflicht bei Missbrauch und sexueller Gewalt
(il). Ab dem 11.04.2017 tritt eine Änderung des § 294a im SGB V in Kraft dahingehend, dass die Mitteilungspflicht seitens ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen gegenüber den Krankenkassen im Falle von Missbrauch und sexueller Gewalt gegen Erwachsene aufgehoben wird.
Auf diese Neuregelung drängten u.a. die Gesundheitsministerkonferenz, der Deutsche Ärztetag, der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten sowie der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Mögliche negative Folgen der bisherigen Mitteilungspflicht für Betroffene und für Gesundheitsfachkräfte sind u.a. die fehlende Vertraulichkeit zwischen ÄrztIn und PatientIn sowie die Gefährdung des Genesungs- und Behandlungserfolgs. Durch diese Neuregelung wird das informelle Selbstbestimmungsrecht von PatientInnen gestärkt. Eine ausführlichere Darstellung, welche auch den Original-Text der Änderung umfasst findet sich hier: www2.psychotherapeuten kammer-berlin.de/uploads/presseerklaerung _4_17.pdf.