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Psychotherapie BV  • Rosa Beilage 3/2015

Aktionstag in Dortmund: PsychotherapeutInnen demonstrieren vor der KBV-VV für Honorargerechtigkeit

13. August 2015
 

Am 5. Juni demonstrierten Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen für Honorargerechtigkeit anlässlich der KBV-Vertreterversammlung, die diesmal in der KV Westfalen-Lippe stattfand.

Der 2. Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe, Dr. Gerhard Nordmann, berichtete in der anschließenden Vertreterversammlung (VV) in Dortmund „Fakt ist, dass die Ärzteseite eine Erhöhung der Vergütung vorgeschlagen hat, welche die Kassenseite auf keine Fall mittragen will“.

Mit einer weiteren Demonstration  haben die PsychotherapeutInnen den KBV-Delegierten und den Gesundheitspolitikern gezeigt, dass sie entschlossen sind,  für eine bessere psychotherapeutische Versorgung und eine gerechte Bezahlung von psychotherapeutischen Leistungen zu kämpfen.

Immer mehr Menschen werden aufgrund psychischer Erkrankungen zeitweise arbeitsunfähig oder müssen aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Wochen- oder gar monatelange Wartezeiten für eine ambulante Behandlung in einer psychotherapeutischen Praxis sind in den meisten Regionen Deutschlands der Normalfall. Trotzdem hat die Politik im sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz die Reduzierung der Praxissitze wegen rechnerischer Überversorgung auch bei psychotherapeutischen Praxen bei 140 % Überversorgung festgeschrieben (am 11.6.15 im Bundestag verabschiedet). Und Psychotherapie – Gesprächsleistungen generell – gehören nach wie vor zu den am schlechtesten vergüteten Leistungen im ambulanten Bereich.

Das Bundessozialgericht hat zuletzt im Jahr 2008 verpflichtend vorgegeben, dass die Einkommen der PsychotherapeutInnen schrittweise und regelmäßig an den Durchschnitt der Ärzteeinkommen angepasst werden müssen. Und was ist seit dem Urteil des BSG geschehen? Gar nichts! Denn PsychotherapeutInnen kommen bei nahezu identischer Arbeitszeit nur auf die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens der anderen Arztgruppen.

Die systematische Benachteiligung von Psychologischen PsychotherapeutInnen, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen und Ärztlichen PsychotherapeutInnen im Honorarsystem setzt sich ungebremst fort. Die PsychotherapeutInnen  sind nach wie vor gezwungen, regelmäßig Widersprüche gegen die Honorarbescheide einzulegen und in jahrelangen Prozessen ihre Rechte einzuklagen. Im September 2014 sind sie deshalb gemeinsam in Berlin auf die Straße gegangen für „Honorargerechtigkeit jetzt!“ und am 11. Mai 2015 in Hessen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, Fehlsteuerungen innerhalb des Verteilungssystems zu korrigieren, damit wichtige Versorgungsbereiche und auch Beratungsleistungen angemessen vergütet werden. Die erneute Untätigkeit des Bewertungsausschusses entgegen seiner eigenen Beschlusslage lässt jedoch keinen anderen Schluss zu, als dass die jahrelang gepflegte Vogel-Strauß-Politik mit dem Ziel des Zeitgewinns fortgesetzt werden soll. Besonders skandalös ist dabei, dass für diese unzumutbare Benachteiligung und für die Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung weder „die Politik“ noch „die Krankenkassen“, sondern offensichtlich in erster Linie die Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen, also der Vertreter der vorgeblich eigenen Interessenvertretung verantwortlich sind. Die Vertreter der KBV im erweiterten Bewertungsausschuss blockieren seit Jahren entsprechende Beschlüsse.

Der DGVT-Berufsverband fordert die längst fällige Anpassung der PsychotherapeutInnen-Honorare  fordert die KVen und die KBV auf, die Rechtsprechung endlich umzusetzen. Dies ist die einzig zulässige Konsequenz aus der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

Waltraud Deubert

Quelle: Rosa Beilage zur VPP 3/2015