Aktuelle Meldung zur Demonstration am 16. Oktober 2024 in Berlin
In ihren Redebeiträgen betonten unter anderem Luisa Baumgärtner, Sophie Hartmann, Felix Kiunke (Vertreter*innen der PsyFaKo e. V.), Elodie Singer (Sprecherin der Bundeskonferenz PiA), Dr. Andrea Benecke (Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer) sowie Ariadne Sartorius (für die Psychotherapieverbände), dass eine klare gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung dringend erforderlich sei.
Der aktuelle Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) enthält zwar erstmalig Regelungen zur Finanzierung von Weiterbildungsambulanzen, doch diese bleiben weit hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere der Ausschluss der Kosten für Weiterbildungsleistungen (§ 120 Abs. 2 Satz 4, 2. Halbsatz SGB V) verhindert eine wirtschaftliche Betriebsführung der zukünftigen Weiterbildungsstätten. Für Weiterbildungsplätze in Kliniken wie auch in Praxen, die ebenfalls nicht ausreichend finanziert sind, sieht das GVSG überhaupt keine Verbesserung vor.
„Die Politik muss jetzt handeln und klare Regelungen im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) verankern“, forderte Martin Wierzyk, Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes der DGVT. Er warnte, dass ohne ausreichende Förderung eine Versorgungslücke drohe, die langfristig die Qualität und den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung gefährden werde. Das reformierte Psychotherapeutengesetz hat zum erklärten Ziel, zukünftige Weiterbildungsassistent*innen für ihre Arbeit angemessen zu vergüten. Dies ist mit den derzeitigen Finanzierungsgrundlagen jedoch nicht möglich. „Der psychotherapeutische Nachwuchs darf nicht erneut unter unzureichenden Finanzierungsbedingungen leiden“, meinte Wierzyk.
Die Bundestagsabgeordneten Dirk Heidenblut (SPD) und Alexander Föhr (CDU) unterstützten die Forderungen des Bündnisses in ihren Redebeiträgen und hoben die Bedeutung des Anliegens hervor.
Marc Stephan, DGVT-Sprecher der Ausbildungsinstitute, betonte: „Die aktuellen Vorschläge im Gesetzentwurf reichen nicht aus. Die Streichung von § 120 Abs. 2 Satz 4, 2. Halbsatz SGB V ist unerlässlich, um die notwendige Infrastruktur für die Weiterbildung zu sichern. Nur so können wir die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung garantieren.“
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