Ambulante Psychotherapie bei Suchterkrankungen ohne Einschränkungen ermöglichen
Der G-BA überprüft derzeit insbesondere unter Berücksichtigung der Legalisierung von Cannabis für Erwachsene einerseits und eines Positionspapiers der BPtK „Ambulante Psychotherapie bei Suchterkrankungen – Abstinenzpflicht bis zur zehnten Behandlungsstunde erschwert angemessene Versorgung“ andererseits, ob Änderungen des § 27 Absatz 2 Nummer 1a Psychotherapie-Richtlinie
notwendig sind. Die BPtK appelliert in ihrem Papier an den G-BA, dass der Anwendungsbereich „Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Alkohol, Drogen und Medikamente) unter § 27 Absatz 1 Nummer 1 (neu) verortet werden und die bisher geltenden Vorgaben zur Abstinenz aufgehoben werden sollen.
Der DGVT-Berufsverband hat als stellungnahmeberechtigte Organisation eine schriftliche Stellungnahme eingereicht und an der mündlichen Anhörung beim G-BA am 17. Dezember 2024 teilgenommen. Der DGVT-BV hat sich dabei für eine Abschaffung des Abstinenzgebots bis zur zehnten Sitzung und damit für die Möglichkeit einer ambulanten Psychotherapie ohne Einschränkungen für Menschen mit einer Suchterkrankung ausgesprochen.
Das Ergebnis der Überprüfung durch den G-BA steht noch aus.