Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Antwort der Bundesregierung zur Ausbildungsreform von PsychotherapeutInnen und Kommentar zur Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit auf die kleine Anfrage der Grünen.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat am 11.10.10 eine Kleine Anfrage mit dem Titel „ Reform der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ in den Bundestag eingebracht. Sie stellte an die Bundesregierung Fragen zu dem vom BMG in Auftrag gegeben Gutachten zur Reform der Ausbildung von PP und KJP, den Forderungen der 83. Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer sowie den Vorschlägen des 16. Deutsche Psychotherapeutentags. Angesprochen wurden dabei die Aspekte bundeseinheitliche Regelung des Zugangs zur Ausbildung, finanzielle Situation der AusbildungsteilnehmerInnen (u.a. Frage zur finanziellen Honorierung der praktischen Tätigkeit), ein oder mehrere Psychotherapeutenberufe sowie mögliche Ausweitung der Befugnisse.
Antwort der Bundesregierung zur Ausbildungsreform von PsychotherapeutInnen
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Kommentar zur Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit auf die kleine Anfrage der Grünen.
Wer erinnert sich noch an die Zeit vor Erstellung des Forschungsgutachtens zur Psychotherapieausbildung? Damals hatte das Ministerium, noch unter SPD-Regie in einer großen Koalition, ausgeführt, dass erst durch ein Forschungsgutachten geklärt werden müsse, wie sich die Ausbildungssituation darstelle und wo die Ausbildungspraxis denn tatsächlich Reformbedarf erkennen lässt. Wer damals schon den Verdacht hegte, dass hier womöglich auf Zeit gespielt wird, um die komplizierten Fragestellungen angesichts anderer drängender Probleme im Gesundheitswesen nicht angehen zu müssen, sieht sich durch die neuerliche Erklärung aus dem BMG wohl bestätigt. Wieder, dieses Mal aus dem mittlerweile FDP-geführten Ministerium, wird gründliches und umfassendes Nachdenken vorgegeben. Das war’s. Augenscheinlich zumindest. Ob und inwiefern im Hintergrund an einer tatsächlichen Umsetzung notwendiger Schritte gearbeitet wird, darüber kann im Moment nur spekuliert werden.
Wie auch immer: Die zentralen Problempunkte bleiben erhalten bzw. verschärfen sich weiter: Psychotherapeutische Versorgung in Institutionen wird immer häufiger kostenlos oder zum Schleuderpreis von PsychotherapeuInnen in Ausbildung geleistet. Und v.a. schlägt mittlerweile die Hochschulreform voll auf den Zugang zur Psychotherapieausbildung, v.a. im Sektor Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, durch. Dort sind mittlerweile die klassischen Diplom-SozialpädagogInnen oder vergleichbare FH-AbsolventInnen weitgehend verschwunden, und diese drängen nun mit einem Bachelorabschluss in die Ausbildung. Schon heute ist erkennbar, dass die noch vor kurzem getroffene vollmundige „Selbstverpflichtung“ der Ausbildungsanbieter wohl schnell wieder in der Versenkung verschwinden wird: Haben wir keine anderen, nehmen wir eben die „Bachelors“, heißt schon jetzt in manchen Ausbildungsstätten die Devise.
Leider spielt die Frage der qualitativen und quantitativen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den nächsten Jahren auch bei der Anfrage der Grünen eine eher untergeordnete Rolle. Richtig ist sicher, dass die psychotherapeutische Versorgungsqualität durch die Gefahr bedroht ist, dass die akademische Eingangsqualifikation mittelfristig abgesenkt sein wird. Allerdings ist eine bloße Orientierung an den Kammerbeschlüssen der Psychotherapeutenschaft hier ein gefährlicher Weg. Dort sind auf dem 16. Deutschen Psychotherapeutentag weitreichende Beschlüsse zu einer Reform der Ausbildung gefasst worden, die nur noch zum Teil die erwähnten zentralen Probleme im Blick haben. Vielmehr wird man den Verdacht nicht los, dass hier im Zuge der Diskussion vor allem berufspolitische Ziele durchgesetzt werden sollen. Auf Kosten einer hochwertigen Versorgung, wie wir sie zur Zeit kennen. Hier lohnt es sich für die politischen Parteien sicher genau hinzusehen und den Versorgungsaspekt als Richtschnur zu behalten. Denn im Kern muss die politische Frage beantwortet werden, ob die Abschaffung eines eigenständigen Berufs des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten weiterhin eine ausreichende und qualitativ hochstehende psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen gewährleisten kann. Und hier scheinen durchaus Zweifel angebracht. Das Forschungsgutachten hat einen Weg empfohlen, der unter Beibehaltung zweier Psychotherapieberufe Probleme erfolgversprechend zu vermeiden hilft und die bislang bewährte Versorgung im Sinne der kleinen und großen PatientInnen sichert. Dabei sind einige Korrekturen des Psychotherapeutengesetzes durchaus notwendig, wozu insbesondere die adäquate Finanzierung der Ausbildungstätigkeit in den psychiatrischen Kliniken gehört. Unter anderem auch dazu lohnt die Lektüre der Empfehlungen des Forschungsgutachtens.
Die Diskussion wird sich in den nächsten Monaten auf die politische Bühne verlagern. Darin liegt aber auch die Chance, dass Versorgungsfragen in den Mittelpunkt rücken können und rein berufspolitische Motivationslagen an Gewicht verlieren.
Günter Ruggaber