Skip to main content
 
Rosa Beilage 2/2017

Anfrage von Die Grünen zu unserer Vergütung

16. Mai 2017
 

Anfrage im Bundestag
Was verdienen Psychotherapeuten?

Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist Thema einer Kleinen Anfrage der Grünen im Bundestag. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie hoch das Einkommen der Psychotherapeuten im Durchschnitt ist.

Seit dem 1. April sollen Patienten durch die Einrichtung einer psychotherapeutischen Sprechstunde einen besseren Zugang zur Versorgung haben.

Seit Einführung des Psychotherapeutengesetzes 1998 prozessierten Psychotherapeuten immer wieder bis vor das Bundessozialgericht (BSG), um ein angemessenes Honorar zu erhalten.

Seit dem 1. April sollen Patienten durch die Einrichtung einer psychotherapeutischen Sprechstunde einen besseren Zugang zur Versorgung haben. Da die neuen Leistungen innerhalb der bestehenden Versorgungskapazitäten angeboten würden, sei zu befürchten, dass Menschen in Krisen noch länger auf einen klassischen Therapieplatz warten müssten, heißt es in der Anfrage der Grünen.

Die Abgeordneten wollen in ihrer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung nun unter anderem erfahren, wie hoch das Einkommen in dieser Berufsgruppe im Durchschnitt ist. Außerdem wollen sie wissen, inwieweit die gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung „die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen korrekt bzw. nicht korrekt umgesetzt hat“.

Erst Ende März hatten die Psychotherapeuten eine schwere Schlappe vor dem Erweiterten Bewertungsausschuss einstecken müssen: Diese hatte entschieden, dass die laut Reform der Psychotherapie-Richtlinie neu eingeführten Leistungen der Psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akuttherapie knapp fünf Prozent schlechter bezahlt werden sollen als die bekannte Richtlinienpsychotherapie.

Die Grünen wollen deshalb von der Bundesregierung wissen, inwiefern aus der mit dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses unterstellte zeitliche Minderbedarf bei der Sprechstunde und der Akutbehandlung zutreffend sowie mit einer qualitätsgesicherten Versorgung vereinbar ist.

Außerdem soll die Regierung die Frage beantworten, ob sie die Kritik der psychotherapeutischen Fachverbände und Kammern für zutreffend hält. Die Psychotherapeuten hatten kritisiert, dass die Annahme eines Minderbedarfs des Erweiterten Bewertungsausschusses fehlerhaft sei, weil bei einer Sprechstunde und Akutbehandlung mehr Zeit für die Vor- und Nachbereitung sowie die Dokumentation notwendig sei als bei der Richtlinienpsychotherapie.

Drucksache 18/12052
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundestag.de/presse/hib/2017_05/-/505220