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Waltraud Deubert, Leiterin der DGVT-Geschäftsstelle

Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zur künftigen Entwicklung von Prävention und Gesundheitsförderung am 26. Juni 2002

22. Februar 2007

Die rechtlichen Vorschriften zur Prävention, die in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen geregelt sind, sollen harmonisiert, präzisiert und ggf. in einem eigenen Präventionsgesetz zusammengefasst werden, fordern die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (Drucksache 14/9224).

 

Prävention und Gesundheitsförderung müssen durch größere Transparenz grundsätzlich gestärkt werden. Es ist ein Anliegen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, durch Vernetzung und Koordinierung, durch Kampagnen, durch die Entwicklung von Präventions- und Gesundheitsförderungszielen sowie von innovativen Konzepten und Strategien die Effektivität und Nachhaltigkeit von Prävention und Gesundheitsförderung bundes- und landesweit sowie auf lokaler Ebene zu verbessern.

Nach Überzeugung der Parlamentarier steht das Gesundheitswesen in Deutschland aufgrund demographischer und gesellschaftlicher Entwicklungen, der Globalisierung, des wissenschaftlichen Fortschritts sowie der wachsenden Dominanz chronischer Krankheiten vor neuen Herausforderungen. Diese Herausforderungen - so ist im Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu lesen - hätten nachweislich Auswirkungen auf die gesundheitliche Lage der Menschen. Die Fraktionen beru-fen sich hierbei auf internationale und nationale Studien, die belegen, dass möglichen negativen Auswirkungen insbesondere durch eine Stärkung der Prävention begegnet werden kann. Dadurch könnten neben der Verbesserung der Gesundheit und der individuellen Lebensqualität ein nicht unerheblicher Teil der sonst erforderlichen finanziellen Belastungen vermieden werden. Für eine nachhaltige Prävention sollten die bisher knappen Ressourcen (derzeit nicht einmal 4,5% der gesamten Gesundheitsausgaben) erhöht werden, um die beabsichtigten Effekte zu erreichen.

Ein Finanzierungsfond soll geschaffen werden, um Aktionsprogramme zur Verbesserung der Prävention im Gesundheitswesen vorzubereiten. Dies sieht ein weiterer Antrag (14/9085) vor, den die CDU/CSU vorgelegt hat. Ein solches Programm müsse durch eine Bestandsaufnahme der deutschen Aktivitäten auf Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene im Bereich der Prävention, der Auswertung und der Einbeziehung von Ergebnissen und Erfahrungen aus anderen Ländern - wie der Schweiz, Finnland, Großbritannien und Australien - vorbereitet werden. Dann müssten die Zielvorstellungen definiert werden. Nach Überzeugung der Abgeordneten muss ein durchgängiges Anreizsystem in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geschaffen werden, welches gesundheitsbewusstes Verhalten finanziell belohnt. Hierzu soll ein Bonus-System gesetzlich verankert werden. Dazu könnten verminderte Zu-zahlungen, eine Ermäßigung des Beitragssatzes und Beitragsrückgewähr gehören.

Zur Begründung heißt es, das Deutsche Gesundheitswesen stehe in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vor großen Herausforderungen in den Bereichen Kuration, Rehabilitation und Pflege. Als Ursachen dafür werden angeführt der demographische Wandel, der zu einem immer höheren Versorgungsbedarf einer älter werdenden Bevölkerung führt und der medizinisch-technische Fortschritt, der immer neue und innovative Behandlungsmethoden und Medikamente hervorbringt, die aber gleichzeitig kostenintensiv sind. Diesen Herausforderungen des Gesundheitswesens können nur begegnet werden, indem die Gesundheitsförderung und Prävention gestärkt werde.

Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass das Thema „Prävention und Gesundheitsförderung“ in Deutschland auf der Tagesordnung steht. Allerdings muss man bezweifeln, dass die Gesetzliche Krankenversicherung für den Bereich Prävention und Gesundheitsförderung die alleinige Verantwortung übernehmen kann. Prävention und Gesundheitsförderung kann nur durch eine intersektorale Verantwortung auf der Ebene von Bund, Ländern und Gemeinden sinnvoll gestaltet werden. Ohne eine Politisierung und Verrechtlichung der Diskussion dieses Themas wird es nur geringe Chancen geben, zu einer wirklichen strukturellen Veränderung der Versorgung zu gelangen.

Wir brauchen deshalb ein Gesamtkonzept und einen Rahmenplan für Gesundheitsförderung und Prävention. Es müssen geeignete Organisationsstrukturen für intersektorale Kooperationen geschaffen werden einschl. der rechtlichen und finanziellen Basis. Das Gutachten von Alf Trojan und Heiner Legewie zur Stärkung gesundheitsförderlicher Lebensbedingungen liefert hier entscheidende Impulse.

Eine Zusammenfassung der Anhörung finden Sie in „Rosa Beilage“ in diesem Heft