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Anwaltsworkshop zu den Urteilen des Bundessozialgerichtes vom 08.11.2000

24. Januar 2007

Unter Federführung des DPTV haben sich im Dezember 2000 im Frankfurt am Main 16 Anwälte aus der ganzen Bundesrepublik getroffen und über die Urteile des Bundessozialgerichtes zu den Übergangsregelungen des Psychotherapeutengesetzes vom November 2000 ausgetauscht.

 

Mit dabei war unter anderem auch die Rechtsanwältin Frau Locher-Weiss, die den DGVT-Mitgliedern zur Beratung zur Verfügung steht und Professor Dr. Pitschas von der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Im Rahmen des Workshops wurden die Möglichkeiten und Chancen erörtert, gegen die Urteile des Bundessozialgerichtes Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Herr Professer Dr. Pietschas ist bereit, die Verfassungsbeschwerden gutachterlich zu unterstützen. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe (sie lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor) wird er in Absprache mit den Beschwerdeführern eine kurze verfassungsrechtliche Skizze fertigen, die zur Begründung der Verfassungsbeschwerden vorgelegt werden kann, also insbesondere die verletzten Grundrechte im Einzelnen bezeichnet. Im Laufe des Jahres 2001 wird er sich dann aus verfassungsrechtlicher Sicht zu den Verfahren, bei denen die Kläger Verfassungsbeschwerde einlegen wollen, gutachterlich äußern. Erste verfassungsrechtliche Fragestellungen, die in dem Gutachten von Prof. Pietschas bearbeitet werden sollen, wurden bereits in Frankfurt erarbeitet. Das Gutachten soll bis Juni/Juli 2001 vorliegen; die Finanzierung des Gutachtenauftrages übernehmen die Verbände gemeinsam, wobei der DPTV und die DGVT über die Hälfte des Honorars tragen.