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Rosa Beilage 2/2016

AOK-Krankenhausreport mahnt Verbesserung der Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung an

20. Mai 2016
 

(ja, hv). Am 29. Februar wurde der AOK-Krankenhausreport 2016 veröffentlicht. Er befasst sich im Kern mit der Frage, wie ambulante Leistungserbringungen durch Krankenhäuser geregelt sind und wie sich dies ins gesamte Versorgungssystem einfügt. Die Autoren, zu denen u. a. Prof. Jürgen Wasem, Gesundheitsökonom aus Essen, und Wulf-Dietrich Leber, Abteilungsleiter Krankenhäuser beim GKV-Spitzenverband, zählen, stellen dies für die verschiedenen Indikationen und Bereiche dar. Es geht um die ambulante Notfallversorgung, das Leistungsgeschehen an Psychiatrischen Institutsambulanzen, Hochschulambulanzen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), den Stellenwert des ambulanten Operierens, den Stand und die Perspektive der ambulanten spezialärztlichen Versorgung, die Krankenhausaufenthalte infolge von ambulant-sensitiven Diagnosen und die fachärztliche Ausstattung der ambulanten Versorgung am Krankenhaus. Seit 1989 seien, so die Ausgangsthese, mit jeder Gesundheitsreform Regelungen eingeführt worden, die dazu dienen sollten, die Schnittstelle zwischen Krankenhaus und ambulanter Versorgung zu überwinden. So seien in den letzten Jahren rund 20 verschiedene ambulante Versorgungsangebote durch Kliniken zugelassen worden. Im Ergebnis finde sich eine Vielzahl an Einzellösungen, gar ein „Wildwuchs“, wie Wasem das charakterisierte. Er kritisierte das Fehlen von einheitlichen Standards für die ambulante Leistungserbringung von Krankenhäusern in den verschiedenen Bereichen. Dadurch werden dieselben Leistungen im Rahmen unterschiedlicher Rechtsformen angeboten, in unterschiedlicher Weise in die Gesamtversorgungskette eingefügt und auch unterschiedlich vergütet. Dies berge die Gefahr, dass Informationsbrüche und Missverständnisse zu teurer Mehrfachdiagnostik und zu Behandlungsfehlern führen und das Fehlanreize zu unnötigen oder falschen Behandlungen führen könnten. Um zu einer patientenorientierten sektorenübergreifenden Versorgung zu kommen wird der Politik empfohlen, einen einheitlichen Ordnungsrahmen für die ambulante Versorgung durch Krankenhäuser zu entwickeln. In diesem Zusammenhang sei es aber unverzichtbar, sich mit dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen in seinem Verhältnis zu den Versorgungsbereichen/-feldern, –ansprüchen und -aufträgen der Krankenhäuser zu befassen.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.wido.de/khreport.html

Quelle: Gesundheitsinformationsdienst, 12/2016, 4-7.

Quelle: Rosa Beilage zur VPP 2/2016