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Rosa Beilage 4/2014

Approbation - was nun?- Mögliche Wege zu einer Niederlassung mit dem „Verzichtsmodell“

01. Dezember 2014
 

Nach meiner Approbation 2011 war ich nach diversen Informationsveranstaltungen der PTK Berlin zum Thema Niederlassung, Jobsharing etc. ziemlich frustriert. Zum einen aufgrund der Vielzahl der BewerberInnen auf ausgeschrieben Kassensitze und zum anderen wurde mir klar, dass die Wahrscheinlichkeit, als niedergelassene Psychotherapeutin in Berlin arbeiten zu können, sehr gering ist. Daher entschloss ich mich, Psychotherapie über Kostenerstattung anzubieten.

Ende 2012 erfuhr ich, dass eine mir bekannte niedergelassene Psychotherapeutin einen hälftigen Praxissitz abgeben will. Da für die Kollegin Modelle wie Jobsharing zu kompliziert und zu langwierig erschienen, nutzten wir das sog. Verzichtsmodell. Die abgebende Kollegin verzichtete auf ihre hälftige Zulassung zum Zwecke der Anstellung. Sie wurde in einer uns beiden bekannten internistischen Praxis angestellt (Dieses Modell weist zweifelsohne eine Besonderheit auf, da eine fachärztliche Praxis in das Verfahren einbezogen war. Der häufigere Weg wird der über eine PP- bzw. KJP-Praxis sein).

Ohne dass die hälftige Zulassung ausgeschrieben wurde, konnte diese zunächst von der Ärztin übernommen werden. Die nun angestellte Psychotherapeutin erhielt für den hälftigen Kassensitz eine finanzielle Entschädigung. Nach einem halben Jahr schied die Kollegin vereinbarungsgemäß aus dem Angestelltenverhältnis aus. Ich wurde nun in der internistischen Praxis auf diese hälftige Zulassung angestellt. Nach zwei weiteren Abrechnungsquartalen verzichtete nun die Internistin zugunsten meiner Person auf die halbe Zulassung und beantragte zum nächsten Quartal die (Rück-) Umwandlung des Angestelltensitzes in eine Zulassung für mich (die zu diesem Zeitpunkt angestellte Psychotherapeutin).

Wieder wurde die Zulassung nicht ausgeschrieben, der Zulassungsausschuss musste/durfte „nur“ zustimmen. Nach der Befragung durch den Zulassungsausschuss erhielt ich nach wenigen Wochen überglücklich die Zusage, als niedergelassene Psychotherapeutin in Berlin arbeiten zu können. Ich empfehle jeder KollegIn, intensiv die Netzwerke in Berlin zu nutzen, um an einer Praxisabgabe interessierte KollegInnen kennenzulernen.

Im Folgenden möchte ich kurz auf die Vor- und Nachteile des sog. Verzichtsmodells eingehen, das ich jüngeren KollegInnen, die eine Zulassung suchen, nur empfehlen kann. Es sei allerdings erwähnt, dass dieses Vorgehen nach dem Verzichtsmodell einer engen anwaltlichen Begleitung bedarf, da es einige formale Klippen zu bewältigen gilt. Durch den mit dem Modell verbundenen recht hohen bürokratischen Aufwand, ist dieses Modell auch mit Kosten verbunden, die nicht unerheblich sind (Rechtsanwalt, Antragsgebühren bei der KV bzw. beim Zulassungsausschuss).

Übersicht der Vor- und Nachteile des sog. Verzichtsmodells nach § 103 Abs. 4c SGB V:

Vorteile:

  • Relativ kurze Dauer von insgesamt ca. 1 - 1,5 Jahren (von der Kontaktaufnahme mit Praxisinhaber bis zur letztendlichen Zulassung)
  • keine öffentliche Ausschreibung des Sitzes, d.h. kein Wettbewerb
  • Zulassungsausschuss kann Nachbesetzung nicht blockieren
  • durchgehende Versorgung der Patienten
  • verbesserte Versorgung der PatInnen aus Sicht der Ärztin
  • Festes Monatsgehalt, Sozialversicherungsbeiträge, Urlaub etc. für die abgebende Kollegin

 Nachteile:

  • hoher bürokratischer Aufwand
  • es werden insgesamt drei beteiligte KollegInnen benötigt, hoher Absprachebedarf untereinander; gemeinsames Ziel
  • Standort ist für einen bestimmten Zeitraum zunächst in den n Räumen des anstellenden Praxisinhabers
  • Zweifel, ob das Vorhaben klappt

 

Alexandra Rohe, Psychologische Psychotherapeutin, Kammerdelegierte PTK Berlin, DGVT Liste Neue Wege