Arbeitshilfe zur Beantragung der Kostenübernahmen von Therapie mit minderjährigen Geflüchteten und jungen Volljährigen
Gemeinsam mit dem Bundesfachverband Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer - BAFF e. V. eine Arbeitshilfe erstellt über die Beantragung der Kostenübernahmen von Therapien mit minderjährigen Geflüchteten und jungen Volljährigen. Denn für die Beantragung von Therapien für Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund gelten gegenüber der Beantragung von Therapien für erwachsene Geflüchtete einige Besonderheiten.
Es ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um Kinder und Jugendliche handelt, die unbegleitet oder in Begleitung der Eltern oder einer anderen erziehungs- insbesondere sorgeberechtigten Person eingereist sind.
Die Arbeitshilfe finden Sie unter www.baff-zentren.org/news/kostenuebernahmen-von-therapie-mit-jungen-gefluechteten/.