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VPP 2/2013

Basal, dual oder doch postgradual?

13. Mai 2013

Kommentar zur aktuellen Diskussion über eine Reform der Psychotherapieausbildung

 

Günter Ruggaber & Steffen Fliegel

PsychotherapeutIn im Schnellverfahren?

Die bisherige Diskussion über mögliche Modelle einer sogenannten „Psychotherapie-Direktausbildung“ leidet u.a. daran, dass darin im Moment Konzepte den Diskurs dominieren, die gravierende Probleme nach sich ziehen würden. In seinem Artikel (in diesem Heft) zeigt Rechtsanwalt Gleiniger diese Gefahren einer solchen, von ihm so genannten basalenDirektausbildung, eindrücklich auf. Wesentlich ist dabei zum einen die fachliche Aushöhlung der Schutzfunktion der Approbation, wenn diese zu einem frühen Zeitpunkt ohne ausreichende praktische patientenbezogene Ausbildung vergeben wird. Zum anderen führt Gleiniger überzeugend aus, dass die Finanzierung der bisherigen praktischen Ausbildung (und damit ein wesentlicher Finanzierungsbaustein für die AusbildungsteilnehmerInnen selbst!) durch die bestehende Ermächtigung der Ausbildungsambulanzen massiv gefährdet wäre, wenn dieser zentrale Ausbildungsbaustein zukünftig im Rahmen einer Weiterbildung stattfinden würde. Behauptungen, hierfür ließen sich neue rechtliche Lösungen finden, entlarvt Gleiniger als unwahrscheinliches Wunschdenken. Damit sind bereits zentrale Kritikpunkte an entsprechenden Vorschlägen benannt, und es ist klar, dass die negativen Konsequenzen solcher Lösungen nicht hinnehmbar sind.

PsychotherapeutIn erst nach praktischem Erfahrungserwerb

Dem stellt Gleiniger nun das Konzept einer dualen Ausbildung entgegen. Im Kern besteht ein solches grundlegendes Studium (Direktstudium) dann aus zwei Studienabschnitten, die mit einem ersten und dann zweiten Staatsexamen abgeschlossen werden. Die Approbationsvergabe erfolgt erst nach bestandenem zweitem Staatsexamen, womit die erwähnten Schwächen eines basalen Direktstudiums aufgehoben wären. Gleiniger geht davon aus, dass  die zentralen Probleme, die eine Ausbildungsreform not­wendig machen –die Klarstellung vertretbarer Zugangsbedingungen und die Schaffung von Voraus­setzungen für eine adäquate Ausbildungsvergütung – mit einem dualen Ausbildungsweg zu beheben sind.

Schließlich ist ein weiterer Vorteil des dualen Ausbildungswegs die grundsätzliche Offenheit auch für weiterhin zwei psychotherapeutische Berufe. Mit dem Erhalt der eigenständigen KJP-Approbation bliebe eine deutliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bestehen. Gerade angesichts des immensen Versorgungsbedarfs in diesem Bereich darf hier ohne Not kein Risiko eingegangen werden. Die duale Ausbildung könnte das erreichen – ohne unerwünschte Neben­wirkungen.

Für eine fachlich verantwortbare Reform

Im von Gleiniger vorgestellten Konzept wäre sichergestellt – wenn es unabdingbar zu irgendeiner Form von Direktausbildung kommen muss und keine andere Behebung der aktuellen Probleme möglich ist – dass die Heilkunde Psychotherapie nur ausgeübt wird, wenn tatsächliche Behandlungskompetenz erworben wurde. Es ist fachlich nicht verantwortbar, die heilkundliche Zulassung zu entwerten und den für Psychotherapie unbestreitbar notwendigen praktischen Kompetenzerwerb in eine nachgelagerte Weiterbildung zu verschieben. Der heilkundliche Beruf von  Psychotherapeu­tInnen ist definiert durch eine Approbation; eine verantwortungsvolle Position von Psychothera­peutInnen verbietet es deshalb, einer Abqualifizierung der Approbation zuzustimmen.

Hohe Ausbildungsqualität und wissenschaftliche Grundlage bewahren

Die hohe Qualität der derzeitigen postgradualen Psychotherapieausbildung stellt mit Recht niemand in Frage. Auf der Grundlage eines kompletten grundlegenden Studiums wird fundiert psychotherapeutische Kompetenz aufgebaut. Die in den Studiengängen Psychologie und (Sozial-)Pädagogik erworbenen umfassenden wissenschaftlichen Kenntnisse und Fertigkeiten haben sich als notwendige Ausbildungsvoraussetzungen für die Berufe von Psychologischen und von Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen bewährt. Der Austausch zwi­schen grundlegender Wissenschaft und praktischer Anwendung hat sich dabei positiv entwickelt – Wissenschaft und Praxis stehen in einer für beide Seiten fruchtbaren Beziehung.

Jede Form einer Direktausbildung würde hier Abstriche zur Folge haben müssen: Werden Studium und Psychotherapieausbildung zusammengeführt, entstehen logischerweise an der einen oder anderen Stelle Defizite. Für das Beispiel der akademischen Psychologie könnte dies bedeuten, dass sie nicht mehr in ihrer bisherigen Ganzheit als Grundlage für psychotherapeutische Ausbildung zur Verfügung stehen kann. Vielmehr ist ihre schleichende Marginalisierung zu befürchten: Psychologische Fachbereiche dürften zugunsten eines neuen Psychotherapiestudiums massive Einschnitte zu erwarten haben. Als eine Folge muss der zunehmende Wegfall psychologischer Grundlagenforschung für die Weiterent­wicklung der Psychotherapie erwartet werden.

Deshalb bleibt auch mit dem Vorschlag einer Direktausbildung die Frage zu stellen: Gibt es nicht doch Alternativen zum Direktstudium?

Hier sei zunächst nochmals auf die bisher einhellige Position in der Fachwelt verwiesen, wonach dem postgradualen Ausbildungsweg auch aus Qualitätsgründen der Vorzug zu geben sei. Sowohl das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Forschungsgutachten zur Ausbildungsreform wie auch die Bundespsychotherapeutenkammer sind zu diesem Schluss gekommen. Ohne Erprobung etwaiger Direktausbildungsmodelle bleibt die Gefahr eines gra­vierenden Qualitätsverlusts der Psychotherapie bestehen – ein hohes, ein zu hohes Risiko.

Einsatz für den richtigen Weg

Die aktuelle Direktausbildungsdebatte begründet sich allein mit der entsprechenden Intention aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Aber selbst von dort wird eingeräumt, dass die anstehenden Probleme der Psychotherapieausbildung auch postgradual zu lösen wären. Nicht ohne Aufwand – aber machbar, wie Ministerialdirigent Dr. Volker Grigutsch aus dem BMG auf dem 21. Deutschen Psychotherapeutentag eingeräumt hat.

Der Vorschlag für eine duale Direktausbildung ist aus Qualitätsgesichtspunkten in jedem Fall den bisher diskutierten Modellen vorzuziehen. Aber, wenn es  die Aufgabe der Psychotherapeutenschaft ist, die hohe Qualität ihres Berufs zu verteidigen und weiterhin für eine psychotherapeutische Versorgung auf hohem Niveau zum Wohle der Bevölkerung sorgen zu können, dann gilt es zunächst, das Bundesministerium davon zu überzeugen, dass jetzt dringend entsprechende Schritte zur Lösung der Zugangsfrage und Wege für eine angemessene Bezahlung der AusbildungsteilnehmerInnen vorangebracht werden müssen.

Ansätze gibt es durchaus: So haben die Landesaufsichtsbehörden in NRW und Berlin Wege aufgezeigt, wie ein Zugang zur KJP-Ausbildung ohne Niveauabsenkung recht­lich möglich sind. Und insbesondere im Bereich der Ausbildung zum/zur Psychologischen Psycho­therapeutIn mehren sich die Anzeichen, dass die Kliniken zunehmend bereit sind, Finanzmittel zur Bezahlung der Praktischen Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. Finanzielle Ressourcen stehen auch nach etwaigen Reformvorhaben noch längst nicht zur Verfügung. Dass der derzeitige Ausbildungsweg mit politischer Unterstützung und ohne massive und gefährliche Reformeingriffe weitergeführt werden kann, deuten diese jüngsten Entwicklungen an. Psychotherapeutenkammern und Ausbildungsträger sollten ihr Engagement bündeln und in diese Richtung fokussieren und ihre Energie nicht in riskante und vage Zukunftsmodelle zu stecken.

Günter Ruggaber ist Geschäftsführer der DGVT-Ausbildungsakademie und Steffen Fliegel ist Mitglied der Forschergruppe, die im Auftrag des BMG ein Gutachten zur Ausbildungsreform erstellt hat.