Befugniserweiterungen für PP und KJP – Eine Pro-Position
Mit dem Psychotherapeutengesetz wurde es endlich abgeschafft, das leidige Delegationsverfahren. Psychisch kranke Menschen hatten nunmehr die Möglichkeit, zum Psychotherapeuten zu gehen, ohne vorher einen Arzt konsultieren zu müssen, der die Indikation für Psychotherapie stellte und ggf. die Durchführung derselbigen an einen Psychologen delegierte. Die neuen Heilberufe wurden geschaffen und damit das Erstzugangsrecht zum PP oder KJP. Das Erstzugangsrecht ist zurecht ein sehr hohes Gut und wird vehement verteidigt, wenn Gefahr droht (z.B. wenn es um Modelle neuer Versorgungsformen geht). Aber was bedeutet dieses Erstzugangsrecht eigentlich in der Praxis?
Wenn der psychisch kranke Mensch eine Psychotherapie benötigt und haben will, dann kann (muss nicht) sein erster Weg zum Psychotherapeuten führen. Das war’s dann aber auch schon. Glaubt er hingegen, nicht mehr arbeitsfähig zu sein oder möglicherwiese in eine Klinik zu müssen oder ist er der Überzeugung, dass er Medikamente benötigt, kurz: wenn es also richtig schlimm um ihn steht, dann geht der psychisch kranke Mensch zum Arzt. Das muss er auch tun, denn nur dort kann er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, nur von dort kann er in eine Klinik eingewiesen werden und nur dort kann er Medikamente bekommen. Der erste Weg zum Arzt kann darüber hinaus der banalen Erkenntnis geschuldet sein, dass man jetzt Hilfe benötigt und nicht in ein paar Monaten, wenn ein Psychotherapeut vielleicht einen Platz hat. Ein Großteil psychisch kranker Menschen benötigt mehrere Behandlungselemente in einer adäquaten Versorgung. Bezogen auf die adäquate Versorgung eines Großteils psychisch kranker Menschen ist das sog. Erstzugangsrecht zum PP oder KJP praktisch bedeutungslos. Der erste Zugang zum Psychotherapeuten erfolgt für diese Menschen in der Regel erst, nachdem sie bereits monatelang mehr oder minder häufig ärztlich gesehen wurden, eine pharmakologische Behandlung bereits begonnen wurde, manchmal schon etabliert ist und die Leistungsfähigkeit durch AU-Bescheinigungen möglicherweise schon mehrfach quasi amtlich festgehalten wurde. Vielleicht wurde schon einmal der Gedanke an eine Kur gewälzt oder an die Möglichkeit einer Frühberentung, jedenfalls darf man davon ausgehen, dass in diesen Monaten bereits in allen Patienten eine Idee davon gewachsen ist, was unter einer psychischen Störung zu verstehen und wie diese zu behandeln ist, bevor der erste Kontakt zum Psychotherapeuten stattfindet. Das kann man gut finden oder schlecht.
Ich plädiere dafür, dass sich PP und KJP stärker an der Versorgungswirklichkeit der meisten psychisch kranken Menschen orientieren und sich nicht auf das Behandlungselement Psychotherapie begrenzen. Psychisch kranke Menschen sollten von Psychotherapeuten potenziell alles das bekommen können, was sie zu ihrer adäquaten Versorgung benötigen. Nur wenn dies gewährleistet ist, kann aus dem Erstzugangsrecht zum PP oder KJP für einen Großteil der psychisch kranken Menschen tatsächlich eine sinnvolle Konstruktion werden. Das hätte darüber hinaus folgende Vorteile:
- Psychotherapeuten könnten von Anfang an daran entscheidend mitwirken, welches Störungsverständnis sich bei Patienten ausbildet mit allen Auswirkungen auf das Verständnis psychischer Störungen in der Gesellschaft. Sie hätten so stärker Einfluss darauf, dass Psychotherapie in einem multimodalen Behandlungskonzept adäquat Berücksichtigung findet.
- In der Versorgungslandschaft könnten sie eine zentrale Position einnehmen mit allen Auswirkungen auf diverse Vorurteile, die ihnen auch heute noch entgegen hallen (z. B. dass sie sich ja nur um die „leichten Fälle“ kümmern oder sich gerne die Rosinen herauspicken).
- Sie könnten sich in der Versorgungslandschaft in die erste Reihe stellen, zu den Experten für die Versorgung psychisch kranker Menschen werden und sich so verantwortlicher zeichnen, wenn psychisch kranke Menschen mehr benötigen als Psychotherapie.
Man muss das nicht wollen, aber wenn man es will, dürfte es ohne die entsprechenden Befugniserweiterungen nicht gehen.
Bernhard Schäfer
Landessprecher in Schleswig-Holstein