Bericht der Landesgruppe Baden-Württemberg (Rosa Beilage zur VPP 1/2009)
Informationen aus der LPK-BW: 2009 ist wieder ein Kammer-Wahljahr. Zwischen dem 19.10. und dem 16.11.2009 findet die Wahl der Delegiertenversammlung der LPK-BW statt. Die Delegierten der DGVT haben beschlossen, erstmals mit einer eigenen Wahlliste anzutreten. Dafür sprach vor allem, dass in einer eigenen Liste das Profil deutlicher entwickelt/vermittelt werden kann. Bis zur Wahl im Herbst 2009 werden wir regelmäßig weiter informieren. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, kann sich bei den LandessprecherInnen melden.
Fortbildungszertifikat: Bis zum 30.6.2009 gilt die Frist für die erste Beantragung des Fortbildungszertifikates. Auf der Homepage der Kammer kann man seit kurzem eine Zusammenfassung aller zu beachtenden Fristen und Regelungen finden, die von dem Mitarbeiter des Fortbildungsreferates Dr. Jürgen Schmidt erstellt wurde. In aller Kürze daraus (und unvollständig): Wer nicht in einer Praxis niedergelassen ist oder in einem Krankenhaus mit Fortbildungspflicht arbeitet und deshalb keine sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung hat, also nicht gegenüber der KV zum 1.7.2009 den Fortbildungsnachweis führen muss, kann ein Zertifikat als freiwillige Leistung erwerben. Er muss es allerdings nicht. Der Zeitraum, in dem Fortbildungen erbracht werden konnten, ist einmalig seit dem 1.1.2002 für alle schon vor dem 1.7.2004 Approbierten auf 7,5 Jahre erweitert; danach gelten immer 5-jährige Abstände, um erbrachte Fortbildungen nachzuweisen. Genaueres ist nachzulesen unter www.lpk-bw.de. Übrigens wäre es gut, schon jetzt das Zertifikat zu beantragen, damit sich nicht im Mai/Juni 2009 plötzlich eine Antragsflut bei der Kammer ergibt.
Versorgungswerk: Seit 1.1.2009 haben die Kammermitglieder in BW ein Versorgungswerk. Wie 2007 durch die Vertreterversammlung beschlossen, hat sich die PLK BW dem Versorgungswerk in NRW angeschlossen. Der Staatsvertrag wurde kurz vor Jahreswechsel unterzeichnet und konnte damit zum Termin 1.1.2009 in Kraft treten. Für viele Gründungsmitglieder ergibt sich nun die Beitrittsfrage: Lohnt sich ein freiwilliger Beitritt oder sind andere Altersvorsorgen sinnvoller? Die Geschäftstelle des Versorgungswerkes NRW informiert bereits auf ihrer Homepage und eine schriftliche Information ist kürzlich an alle Kammermitglieder gegangen. Die Diskussion unter den Kammerdelegierten ist bereits in vollem Gange. Wie sind die angebotenen Leistungen im Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung oder mit Lebensversicherungen? Die Zeit für Entscheidungen läuft ab dem 1.1.2009 für sechs Monate. Alle PsychotherapeutInnen, die ab jetzt neu in die Kammer eintreten, sind Pflichtmitglieder (es sei denn, es gelten die Bestimmungen für eine Befreiung). Wer sich heute schon genauer informieren möchte, sei auf die Homepage des Versorgungswerkes verwiesen: www.ptv-nrw.de.
Auswertung der Kommentare zur Mitgliederbefragung (Frühsommer 2008) der Kammer in Bezug auf die Änderung der Umlageordnung: Dieser Bericht, von mir selbst (R.H-Z) gemeinsam mit Michael Reisch erstellt, soll in gekürzter Fassung demnächst auf die Homepage der Kammer genommen werden. Wer Interesse an den Kommentaren der anderen hat, kann inzwischen auf der Homepage der LPK-BW fündig werden: Die Auswertung der Kommentare zur Umfrage "Umlageordnung" ist nun als Zusammenfassung unter www.lpk-bw.de bei "Aktuelles" eingestellt.
Beratungsstellen: Neue Förderrichtlinien PSB und Kontaktläden
Schon häufiger wurde an dieser Stelle auf die Entwürfe einer Neufassung der Förderrichtlinien des Sozialministeriums verwiesen, jetzt sind diese am 28.11.2008 in Kraft getreten. Nochmals in Kürze, jetzt aber verbindlich festgelegt: Die Beantragung der Fördergelder für die einzelnen Personalstellen läuft nun über die Stadt- und Landkreise und nicht mehr direkt an das Ministerium. Die Kommune muss zumindest in gleicher Höhe Fördergelder bereitstellen wie das Land. Erhöht wurden die Zuschüsse des Landes nicht und es handelt sich auch weiterhin um freiwillige Leistungen.
Auch sind die Zuwendungen an die Mitarbeit in einem Kommunalen Suchthilfenetzwerk gebunden (neu). Die Führung einer Klientenstatistik (deutscher Kerndatensatz) mit elektronischer Übermittlung an das IFT in München ist ebenfalls Voraussetzung.
Die Größe der Beratungsstellen wurde nun verbindlich auf mindestens 3 Vollstellen definierter Fachkräfte festgelegt. Der PSB muss ein Diplom-Psychologe, eine Diplom-Psychologin, ein Arzt oder eine Ärztin in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Die Übergangszeit wurde auf maximal zwei Jahre begrenzt.
Kommentar: Man wird damit leben können und die tatsächlichen Veränderungen müssen abgewartet werden. Ob die Kommunen enger auf die Arbeit Einfluss nehmen und mit welchen Auswirkungen, wird im Auge behalten werden.
Gesundheitspolitik und Emotionen: Es geht heiß her in der KVBW! Nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 2.2.2009 gab es auf der letzten Versammlung Pfiffe und Rücktrittsrufe, die dem Vorstand galten. Ein Antrag von Medi auf Abstimmung einer Rücktrittsforderung an den Vorstand konnte mangels Masse nicht mehr durchgeführt werden: zu viele Ärzte hatten den Saal verlassen, so dass die KV nicht mehr beschlussfähig war. Was man sich unter „tumultartigen Zuständen“ vorzustellen hat, bleibt der eigenen Phantasie überlassen. Hintergrund ist die Honorierung der Ärzteschaft, die bekanntlich bundesweit erhöht wurde, nur ist im Süden kaum etwas davon angekommen. Wenn nach der schwarzen Null nun eine Begrenzung der Einbußen auf höchstens minus fünf Prozent versprochen wird, manche aber höhere Honorareinbußen befürchten müssen, so ist der Hintergrund für Emotionen geschaffen. Auch die PsychotherapeutInnen sind in der KV vertreten. Deren Honorare gelten als gesichert (mündliche Information, ohne Gewährleistung). Auch manche andere Facharztgruppe hat wenig zu befürchten, es scheint zu Lasten der Hausärzte und einzelner Facharztgruppen zu gehen. Schuld ist die große Politik – also die Bundesregierung, nach Ansicht des Vorstandes.
Soweit aus Baden-Württemberg.
Renate Hannak-Zeltner und Kai-Uwe Jörß