Bericht der Landesgruppe Baden Württemberg ('Rosa Beilage' zur VPP 2/2002)
Die genaue Besetzung der Ausschüsse ist in der Homepage der Landespsychotherapeutenkammer nachzulesen (www.lpk-bw.de). An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass über die LandesprecherIn Renate Hannak Zeltner und Ralf Adam Themen und Anliegen in die Kammer mit eingebracht werden können.
Der Haushaltsplan 2002 für die Landespsychologenkammer wurde verabschiedet. Er umfasst eine Volumen von ca. 800.000 ?. Der Kammermitgliedsbeitrag beträgt 250 ?. Der Haushaltsplan ist auf der Homepage der Kammer nachzulesen. Dort sind auch die Aufgaben Pflichten und Ziele der Kammer dargestellt. Es muss jetzt beobachtet werden, ob die Arbeit der Kammer ihr Geld wert ist und den Mitgliedsbeitrag von 250 rechtfertigt.
Ein weiteres Projekt der Landeskammern, an dem von den bereits existierenden Kammern in den verschiedenen Bundesländern gearbeitet wird, ist die Einrichtung einer Bundeskammer. Diese soll im Herbst gegründet werden. Sie soll so schnell wie möglich nach der Bundestagswahl die Anliegen der psychologischen Psychotherapeuten und KJP in die Politik hineintragen können.
Die Ausbildungszentren sind von einer neuen Entwicklung im Gesundheitssystem betroffen. Die bisherige Finanzierung der Behandlungsstunden in der praktischen Ausbildung orientierte sich an den Maßgaben der Einzelleistungsabrechung und erfolgte im Rahmen der Kassenärztlichen Versorgung. Nach den Änderungen durch das Fallpauschalengesetz von Frühjahr erfolgt die Finanzierung ab dem 1.1.2003 unmittelbar durch die Krankenkassen und muss von den Ausbildungszentren in jedem Bundesland separat mit den Landesverbänden der Kassen ausgehandelt werden. Das besondere ist, das nicht mehr die KV dazwischen geschaltet ist. In Baden-Württemberg bemühen sich die einzelnen Ausbildungszentren über die Schulrichtungen hinweg, sich zusammenzuschließen, um eine gemeinsame Position gegenüber den Krankenkassen zu erarbeiten. Es besteht die Gefahr, dass sich die Ausbildungszentren auseinanderdividieren lassen. Am 6. Juni treffen sich die Vertreter der Ausbildungszentren beim Regierungspräsidium.
Ralf Adam
Neues aus dem Bereich Sucht in Baden-Württemberg
Weiterentwicklung der Beratungsstellen für Suchtkranke zu Behandlungszentren:
Ambulanter Entzug für Suchtpatienten
Im Beratungs- und Behandlungszentrum für Suchterkrankungen (Träger: Evang. Gesellschaft Stgt. e.V.) werden ambulante Entzugsbehandlungen ("Entgiftung") für alkoholabhängige Personen durchgeführt. Neu ist die gemeinsame und erstmalige Finanzierung des ambulanten Entzuges in einer psychosozialen Einrichtung durch die Krankenkassen und die Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg.
Das 3-Wochen-Programm enthält Angebote der medizinischen Versorgung, psychosoziale und suchttherapeutische Elemente. Die medizinischen Anteile der Behandlung werden durch die Mitarbeit einer Fachärztin im Behandlungsteam abgedeckt.
Die Vereinbarung mit den Kostenträgern gilt für 2 Jahre. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet und dient einer kostengünstigen, gemeindenahen Weiterentwicklung der Versorgung Suchtkranker.
An einigen anderen Psychosozialen Beratungsstellen der Diakonie in Württemberg, z.B. PSB Bietigheim-Bissingen, finden ebenfalls ambulante Entzugsbehandlungen statt. Die Finanzierung dort ist noch offen.
Die traditionellen Beratungsstellen entwickeln sich damit zu Dienstleistungszentren für Suchterkrankungen, die Hilfe aus einer Hand anbieten.
Kontakt und Informationen:
Beratungs- und Behandlungszentrum für Suchterkrankungen, Büchsenstr. 34/36, 70174 Stuttgart,
Tel.: 0711-2054-345, Fax: 0711-2054-343, e-mail: behandlungszentrumsucht@eva-stuttgart.de
Drogenprävention durch ordnungspolitische Maßnahmen?
Die Polizei kontrolliert verstärkt Discobesucher auf Drogenkonsum, insbesondere auf Ecstasy. Wer auffällig ist, kann sich neben anderen juristischen Folgen auch um seinen Führerschein Sorgen machen: Drogenkonsumenten werden an die Führerscheinstellen weiter gemeldet, die ihrerseits wieder die Frage der Fahreignung überprüfen lassen.