Skip to main content
 
Ralf Adam, Renate Hannak-Zeltner

Bericht der Landesgruppe Baden-Württemberg ('Rosa Beilage' zur VPP 4/2006)

23. Februar 2007

Gesundheitsreform: Wenn über die Auswirkungen der Gesundheitsreform allgemein diskutiert wird, dann werden die Folgen für die einzelnen Bundesländer selten mit bedacht.

 

Baden-Württemberg (BW) ist ein so genannter „Nettozahler“ im Länderstrukturausgleich und gilt als eher reiches Land (hat also weniger Schulden). Der Chef der AOK in BW, Herr Hoberg, äußert nun die Befürchtung, dass durch die Gesundheitsreform eine halbe Milliarde Euro aus dem Gesundheitswesen hier abfließen wird. Die deutlich niedrigeren Prognosen des BMG lägen an einer anderen Berechnungsmethode, die wichtige Effekte nicht einbeziehe. Der Unterschied läge darin, dass die AOK berücksichtige, dass es künftig bundeseinheitliche Vergütungsniveaus geben soll, die finanziert werden müssen (Stuttgarter Zeitung, 6.10.06, S. 2). Die Landespolitik äußert sich zu diesen Auswirkungen nicht oder wenig – es gibt noch andere Interessen (a.a.o., S. 1). Zu befürchten ist, dass manch gute Leistungen in der Vergütung nach unten tendieren werden. Dieser Bereich muss genau verfolgt werden und frühzeitig sollte die relativ gute ambulante Versorgung vor „Abflüssen“ geschützt werden.

Heroinstudie:
In Kürze endet auch in BW die kontrollierte Abgabe von Heroin an bislang erfolglos behandelte abhängige Menschen. BW hat sich mit einer Suchtambulanz in Karlsruhe beteiligt. Wer im Internet die Berichte über Ergebnisse und insbesondere auch die Einzelfallbeschreibungen liest, versteht leichter die Bedeutung eines solchen Angebotes. So sprechen sich die Beteiligten in den Ambulanzen, die Suchtforscher und auch viele Ärzte (auch in Form einer Befürwortung durch die Landesärztekammer BW) für die Heroinverschreibung unter besonderen, sehr eingeschränkten Bedingungen aus. Eher kritisch äußern sich dazu manche Drogentherapeuten, die eine Verringerung der Motivation zur Behandlung befürchten und damit den Verzicht auf ein drogenfreies Leben. Unsere Sozialministerin, Dr. Stolz, befürwortete eine Gesetzesänderung zur Ermöglichung der Heroinverschreibung (wieder ausdrücklich begrenzt auf einen kleinen Personenkreis, dem bislang langjährig nicht dauerhaft geholfen werden konnte), konnte sich damit aber in ihrer Partei CDU nicht durchsetzen. Wer gelegentlich das Elend der an ein spezifisches Suchtmittel gebundenen Menschen mitbekommt und Sucht als eine Erkrankung versteht, aus der nicht jeder wieder herauskommt, würde diesen bislang verlorenen Menschen zumindest eine Erleichterung wünschen – und wie in der Studie gezeigt werden konnte, entwickelten Einzelne in dieser Phase der relativen Entspannung sogar die Motivation zu Therapie und zur Drogenabstinenz. Die Beendigung dieser Behandlungsmöglichkeit ist – bei Abwägung aller Argumente – bedauerlich. Nur über ein Bundesgesetz wäre noch die Weiterführung möglich.

Psychosoziale Versorgung, Beratungsstellen:
Die Personalförderung des Landes für die Suchtberatung soll nach gut informierten Kreisen von 16.900 Euro pro Jahr und Mensch auf 16.000 Euro gekürzt werden. Da es sich um freiwillige Leistungen handelt, kann hier der Rotstift angesetzt werden. Wie sich die Kürzung um 900 Euro ab 2007 auswirken wird, soll hier gelegentlich weiter berichtet werden. Grundlage für die Förderung überhaupt sollte die regionale Vernetzung der im Suchtbereich beteiligten Dienste sein – in etlichen Landkreisen so bereits eingeführt. Jetzt ist allerdings beschlossen worden, zunächst die bereits vernetzten Regionen wissenschaftlich begleiten zu lassen und dann weitere Entscheidungen zu treffen. Prof. Mann aus Mannheim wird die Studie wissenschaftlich begleiten.
Der Rechnungshof hat sich um die PC-Ausstattung der Suchtberatungsstellen gekümmert. Die PC-Ausstattung war vor Jahren vom Land gefördert worden, um die interne Vernetzung der Stellen zu ermöglichen und mit statischen Dokumentationsprogrammen die Versorgungsleistungen zu erfassen. Mit einem aufwendigen Fragebogen (bei Interesse kann nachgefragt werden) wurden der Einsatz des PCs und die Ergebnisse der Dokumentation erfragt. Auf das Ergebnis wird noch gewartet.
Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi), psychiatrische Versorgung: Auch für den SpDi und weitere Stellen gilt das Prinzip der Vernetzung aller beteiligten Dienste, man geht zur HPK und bespricht den iBRP (HPK gleich Hilfeplankonferenz, iBRP gleich integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan). Zur praktischen Auswirkung: Bis zu 15 MitarbeiterInnen der verschiedenen Stellen beraten über mehrere Stunden über einzelne KlientInnen und deren Versorgung. Die KlientInnen sind entweder bei ihrer Besprechung direkt dabei oder geben für alle Beteiligten eine Schweigepflichtsentbindung ab. Was seit langem gewünscht wurde, eine verbindliche Hilfeplanung für Menschen in besonderen Schwierigkeiten, ist nun also umgesetzt. Zielstrebig und konzentriert werden die HPK besprochen. Andererseits wurde auch zuvor zusammen gearbeitet und die Mitarbeiter haben sich um gute Lösungen bemüht. Ob diese institutionalisierte Form die besseren Ergebnisse bringt, wird sich sicher bald zeigen. Angesichts des hohen Koordinationsaufwandes versteht man, dass in einigen Landkreisen dieses Vorgehen wieder beschränkt wurde.
Wer Fragen hat, z.B. zum Fragebogen des Rechnungshofes, oder aus seinem Bereich Neuigkeiten weiß, wende sich bitte an uns.

E-Mail: baden-wuerttemberg@dgvt.de oder bawue@dgvt.de