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Landesberichte Baden Württemberg

Bericht der Landesgruppe Baden-Württemberg (Rosa Beilage zur VPP 4/2008)

16. Dezember 2008
 

Kammerpolitik – Bericht von der Vertreterversammlung am 18.10.2008

An dieser Stelle möchten wir uns auf einen wesentlichen Beschluss beschränken: es wurde nach jahrelangem Anlauf und vielen Behandlungen in früheren VVs nun endlich eine neue Umlageordnung verabschiedet. In einer Mitgliederbefragung waren zuvor zwei Modelle vorgestellt worden. Die Mitglieder hatten hierbei die Möglichkeit, ihre Präferenz rückzumelden. Beide Modelle berücksichtigten nun mehr oder weniger die wirtschaftliche Lage des Mitgliedes. Diese Änderung der bestehenden Umlageordnung, die nur eine enge Härtefallregelung kannte, war nach entsprechenden Gerichtsurteilen (wir haben darüber immer wieder an dieser Stelle berichtet) überfällig gewesen. Die Mitglieder bevorzugten in ihrer Mehrheit ein Modell mit Regelbeitrag und Reduktionsstufen für Einkommen im Teilzeitbereich. Innerhalb der VV-Sitzung selbst wurde auf Antrag von Roland Straub und Dieter Schmucker (für den Ausschuss Psychotherapie in Institutionen) die Grenze für die Einkünfte der Reduktionsstufe 1 nochmals erhöht. Damit soll sichergestellt werden, dass Teilzeitbeschäftigte (zu 50 %) noch in den Genuss der Beitragsreduktion kommen können. Eine konkrete Antragstellung ist Voraussetzung für eine mögliche Reduktion des Kammerbeitrags und dabei sollte der Steuerbescheid des vorletzten Jahres die Angaben belegen. Auch alle Niedergelassenen mit Einkünften unterhalb der Schwelle können die Beitragsreduktion beantragen. Ein Antrag von Klaus Häberle, Renate Hannak-Zeltner und Michael Reisch auf Einfügung eines Kinderfreibetrages sowohl für die Härtefallregelung als auch für die Reduktionsstufen wurde nicht abgestimmt, sondern verschoben.

Die neuen Regelungen tabellarisch: (Tabelle als pdf download)

Kommentar: Was lange währt, wird endlich gut. Mit der nun erfolgten Regelung sind allerdings die mittleren Einkommen benachteiligt, also die mit Einkünften zwischen 27.000 und 45.000 €. Dafür wird der bürokratische Aufwand hoffentlich geringer ausfallen und auch die persönlichen Daten zur Einnahmensituation werden nur bei Anträgen auf Ermäßigung relevant. Bei der Abwägung zwischen Bedürfnisgerechtigkeit (Versorgungsgerechtigkeit) und Leistungsgerechtigkeit wurde nach unserer Meinung ein tragbarer Kompromiss gefunden. Bedauert wird, nachdem der eigene Antrag dazu nicht behandelt wurde: Die Härtefallregelung ist nun noch enger gefasst: während zuvor Einkünfte (der Familie) unterhalb von 14.490 € zur vollständigen Beitragsbefreiung führten, ist dies jetzt an das jährlich neu bestimmte Durchschnittseinkommen (§ 18 Abs. 1 SGB IV) gebunden, davon 40 %, das entspricht für 2008 einer Einkünftebegrenzung auf 11.928 €. Da gleichzeitig ein Antrag auf Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen verschoben wurde, wird die familiäre Situation nur im Wort „insbesondere“ berücksichtigt, d.h. die Härtefallgrenze gilt nicht automatisch und für alle Fälle, sondern nur „insbesondere“ und bei höheren Einkünften müsste „insbesondere“ die familiäre Situation dem Haushaltsausschuss in einem Antrag dargelegt werden. Die Härtefallregelung soll aber spätestens in einem Jahr überprüft werden. Mit der Einführung von Ermäßigungsstufen erfolgt eine Beitragsumverteilung (das Haushaltsvolumen ist konstant gehalten) und damit eine Erhöhung des Regelbeitrages auf 400 €. Angesichts der Entlastung der Geringverdiener fand dies unsere Zustimmung.

Gesundheitswesen in Baden-Württemberg
Der Hausarztvertrag (es wurde regelmäßig über die Planungen berichtet) wird nun umgesetzt. Kassenmitglieder der AOK können sich jetzt in einen Hausarztvertrag einschreiben und damit einige Beschränkungen auf sich nehmen (einjährige Festlegung, Überweisungen nur durch gewählten Hausarzt, Zustimmung zur Datenübermittlung an weitere Behandler, Zustimmung zur Weitergabe bestimmter Daten an AOK und an ein Auswertungszentrum und Erlaubnis, für Befragungen angeschrieben zu werden). Dafür erhält der Hausarzt ca. 20 € im Quartal zusätzlich. Und – aber das muss man wissen, das steht nicht im Vertrag – die Abrechnung erfolgt nicht mehr über die Kassenärztliche Vereinigung, sondern direkt über die Krankenkassen.

Sozialpolitik in Baden-Württemberg
Unter dem Titel „Suchthilfenetzwerke, Prävention, Glücksspielsucht – Zur aktuellen Suchtpolitik des Landes Baden-Württemberg“ berichtete Ministerialrat Fessel vom Sozialministerium Baden-Württemberg bei den 13. Tübinger Suchttherapietagen im September 2008 über den aktuellen Stand einiger Projekte und über weitere Planungen aus der Suchtpolitik [2].
Herr Fessel führte im Einzelnen aus:
Die Suchtpolitik, für die er als Ministerialrat zuständig ist, hat im Ministerium einen hohen Stellenwert. Bei für Baden-Württemberg geschätzten 300 000 Alkoholabhängigen, 130 000 Medikamentenabhängigen und 125 000 Drogenabhängigen werden etwa 10 % der Betroffenen durch das Hilfesystem erreicht.

  1. Die Suchtprävention mit der Zielgruppe der 16- bis 18-Jährigen wird über Projekte gefördert, so das „HALT“-Projekt, das sich um Sekundärprävention kümmert, oder das Projekt „be free“ aus Konstanz. Die Präventionsprogramme des Bundes zum Thema Alkohol und Tabak werden umgesetzt, allerdings zeigen sich Widerstände bei Vertretern der Alkoholindustrie. Hier gilt wohl der Grundsatz: Genießen ja, besaufen nein. Für den Tabakbereich ist die Aktion „be smart – don’t start“ weiter recht erfolgreich und die Prävention wird von der Tabakindustrie unterstützt.
    Die Rentenversicherung ist offen für suchtpräventive Angebote auf der Ebene von Betrieben. Ein Versuch, mit leitenden Betriebsärzten zu kooperieren, führte jedoch nicht weiter. Diese hätten abgesagt, da es unwahrscheinlich sei, dass die Ärzte die Betroffenen erreichen würden.
    Gesetzlich sei in Überarbeitung: Das Nichtraucherschutzgesetz, da in Eckkneipen bis 75 qm das Rauchen wieder erlaubt werden soll, in Diskos kann das Rauchen erlaubt werden, wenn ein Eintritt erst ab 18 Jahren möglich sei.
  2. Suchthilfe: Besondere Bedeutung bekommt der kommunale Suchtbeauftragte als Koordinator aller Suchthilfeangebote, der bei Landratsämtern oder in den Kommunen eingerichtet wird und durch Stadt, Kreise und Land finanziert wird. Seit Jahren propagiert das Land die Einrichtung von kommunalen Suchthilfenetzwerken und diese sind nun zum Großteil umgesetzt. Beteiligte Stellen sollen durch gegenseitige Verträge so gebunden werden, dass der Betroffene die beste Hilfe bekommt.
    Suchtberatungsstellen: Ab dem nächsten Jahr erfolgt die weitere Förderung nur dann, wenn die Stellen in kommunale Suchthilfenetzwerke eingebunden sind. Die Förderung beträgt wie bislang 16.900 €, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
    Die Koordination liegt in den Händen des Suchtbeauftragten. Da die Suchtärzte bislang nicht für die Mitarbeit bezahlt werden können, sei deren Beteiligung gering.
    Auch die DRV- Baden-Württemberg nimmt durch ihre Mitarbeiter an den Sitzungen der kommunalen Treffen teil. Zu einem gestuften Versorgungssystem gehören die Ärzte, die Suchtberatungsstellen und ambulante Entzugsprojekte, wie derzeit in den Beratungs- und Behandlungsstellen in Stuttgart und Bietigheim geplant. Tageskliniken seien als ergänzendes Behandlungsangebot besonders für Frauen attraktiv. Ein Modellprojekt für schwerkranke suchtkranke Jugendliche wird über Krankenkassen, Jugendhilfe und DRV Baden-Württemberg finanziert (weitere Informationen unter http://www.zfp-web.de/files/5-PM338_JUST.pdf ).

  3. Substitution: Im Bereich der Drogensubstitution sieht Herr Fessel angesichts des Mangels an Substitutionsärzten die Honorierung der Arztleistung als Aufgabe der Selbstverwaltung an. Erleichtert wurde die Vertretungsregelung für Substitutionsärzte, während eine Erhöhung der Abgabemenge am Widerstand der Apotheker gescheitert sei. Ein Arbeitskreis am Ministerium befasse sich mit Fragen der Substitution. Die Diamorphin-gestützte Substitution für Schwerstabhängige sollte aus fachlicher Sicht befürwortet werden. Der Gesetzesentwurf dazu sei von 13 von 16 Ländern vor einem Jahr eingebracht worden, aber der Bundestag habe bis heute diesen Gesetzesentwurf nicht behandelt. In Baden-Württemberg habe sich die Landesregierung noch nicht zur weiteren Förderung des Modellprojektes entschieden.

  4. Spielsucht und Glücksspielstaatsvertrag: Durch das Glücksspielmonopol soll insbesondere die Suchtprävention besser ermöglicht werden. Im Gesetz wird die angemessene Spielsuchtprävention festgelegt. Zu diskutieren bleibt, was unter „angemessen“ gemeint ist, die Wettmittel seien verplant. Für die Spielsuchtprävention gebe es in Baden-Württemberg  im nächsten Jahr etwas über eine Million Euro zusätzliche Mittel. Durch einen Ministerratsbeschluss sei festgelegt worden, dass dafür ein wohnortnahes Angebot aufgebaut werde. Die in die Suchthilfenetzwerke eingebundenen Suchtberatungsstellen können auf weitere Stellenfinanzierung hoffen. Für die Beratungsstellen wird ein entsprechendes Fortbildungsangebot angeboten. Eine Schwerpunktbildung an einzelnen Orten soll dagegen nicht gefördert werden.

Kommentar: Für das Sozialministerium sind die Suchthilfe und die Präventionsarbeit von hoher Bedeutung. Allerdings sind die Fördermittel pro Personalstelle erneut nicht erhöht worden. Über die Zusammenarbeit mit anderen Kostenträgern und über die Förderung einzelner Projekte wird dennoch versucht, eine gezielte Förderung und Verbesserung der Behandlungsergebnisse zu erreichen. Der bislang erreichte Standard der Suchthilfe wird über die Stärkung der kommunalen Ebene weiterentwickelt. Zusammenarbeit und Ressourcen sollen stärker ins Blickfeld geraten. Im Bereich der Spielerberatung sind sogar weitere Förderungen geplant und damit eine gewisse Aufstockung der Beratung.

Landesgruppenarbeit
Wir sind im Diskussionsprozess über unsere weitere Schwerpunktsetzung für die Kammerarbeit. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat oder zumindest gelegentlich an Treffen der „Kammerinteressierten“ teilnehmen will, ist dazu herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich unter:
baden-wuerttemberg@dgvt.de
Renate Hannak-Zeltner und Kai-Uwe Jörß


[1] Angaben z.B. unter www.betanet.de zu finden
[2] Als Hintergrund sollte bekannt sein, dass noch unter Ministerpräsident Teufel eine Verwaltungsreform stattfand, bei der die Kommunen und Kreise gestärkt wurden, also Verantwortung von der Landesebene weg verlagert wurde. Die Auswirkungen zeigen sich auch im Bereich der Suchtberatungsstellen, der Prävention und der medizinischen Behandlung (psychiatrische Versorgung). Neu sind die kommunalen Suchthilfenetzwerke und die Psychiatrischen Institutsambulanzen in mehreren Städten.