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Landesberichte

Bericht der Landesgruppe Bayern (Rosa Beilage zur VPP 3/2017)

16. August 2017
 

Kammernews

Nach der Wahl des neuen Kammervorstands bei der konstituierenden Delegiertenversammlung konnte die Arbeit für diese Wahlperiode endlich wieder richtig losgehen. Viele Termine und Abläufe waren bereits in der letzten Wahlperiode vereinbart worden, es gab schließlich auch keine wirklich größeren Wechsel (immerhin nähert sich der Frauenanteil mit 3 von 7 Vorstandsmitgliedern endlich allmählich den wirklichen Verhältnissen unter den KollegInnen an: Aus unserer Fraktion konnte Monika Sommer aus Regensburg in den Vorstand gewählt werden!).

Im Juni gab es insofern zunächst die regelmäßig jährlich stattfindenden Kontaktgespräche mit den SprecherInnen der Psychiatriedirektoren und dann auch mit den SprecherInnen der Chefärzte bayerischer psychosomatischer Kliniken. In beiden Sitzungen stand ein Austausch über die geplante Reform des PsychotherapeutInnenberufs im Vordergrund. Und jedes Mal wurde von Seiten der ChefärztInnen sehr viel Verständnis für die Erwartung signalisiert, dass nur eine grundlegende Reform, wie jetzt geplant, zu einer besseren Stellung der PP/KJP in den Kliniken und zu einer sachgerechten Vergütung der Aus-/Weiterbildungsteilnehme-rInnen der PP/KJP führen werde, so dass die Angestelltentätigkeit für die approbierten KollegInnen auch wieder an Attraktivität gewinnt. Die geplante zukünftige psychotherapeutische Weiterbildung (nach der gewünschten Ausbildungsreform) verlangt, dass in den Kliniken weiterbildungsverantwortliche PP/KJP tätig sind, wenn diese auch als weiterbildungsberechtigte Kliniken für PP/KJP in Frage kommen soll. Dies dürfte zu einer Aufwertung der Position der PsychotherapeutInnen in der Klinikhierarchie führen und wurde auch nicht als grundsätzliches Problem eingeschätzt.

Regelmäßig im Sommer finden auch gemeinsame Sitzungen des Kammervorstandes mit den leitenden PsychotherapeutInnen aus Psycho-Kliniken, den Ausbildungsinstituten und den HochschullehrerInnen statt. Bei diesen drei Terminen ging es im Wesentlichen um die angestrebten Reformen zur Aus- und Weiterbildung und die Konsequenzen für die jeweiligen Bereiche. Die für die Weiterbildung in den Kliniken angestrebten Veränderungen werden letztlich viel Geld kosten (die jetzigen PiA werden zukünftig als WeiterbildungsteilnehmerInnen „ordentlich“ bzw. tariflich bezahlt werden müssen – wenn alles so kommt, wie gewünscht). Da die Reform der Ausbildung aber voraussichtlich mit der bereits beschlossenen allgemeinen Reform der Finanzierung der Psychiatriefinanzierung (Stichwort PsychVVG) zusammenfällt, in der es in der Sache ohnehin darum gehen wird, eine Verbesserung der Personalschlüssel im Bereich Psychotherapie zu realisieren, dürfte dies auch finanzierbar sein. Auch aus den Ausbildungsinstituten kam Zustimmung zum eingeschlagenen konsensorientierten Weg der Veränderung der Aus-/Weiterbildungsstruktur und insbesondere dazu, dass die derzeitigen Ausbildungsinstitute eine zentrale Stellung in der zukünftigen Weiterbildung erhalten sollen.

Schwierige Umsetzung der neuen Psychotherapie-Richtlinie – Abmahnungen als zynischer Versuch, daraus Kapital zu schlagen?

Die zum 1.4. in Kraft getretene neue Psychotherapie-Richtlinie formuliert erhebliche Veränderungen für die Tätigkeit der Niedergelassenen: Sprechstunde, telefonische Erreichbarkeit, Akuttherapie – Vieles wurde bürokratisch am grünen Tisch festgelegt; die KollegInnen wurden mit diesen Vorschriften „ins kalte Wasser geworfen“ und mussten sehen, wie sie die Regeln spontan und sachgerecht umsetzen können.

Mitte Juli erhielten dann mindestens 800 KollegInnen aus Bayern (vermutlich deutlich mehr) den Brief eines Abmahnungsanwaltes aus Augsburg, der vermutlich versuchen wollte, aus den komplizierten Vorgaben der Richtlinie Kapital zu schlagen. Eine namentlich benannte niedergelassene Kollegin aus Jülich (Nordrhein-Westfalen!) habe festgestellt, dass der/die Adressat/in die vorgesehenen Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit nicht einhalte und sie selbst sei dadurch im Wettbewerb benachteiligt. Der Anwalt forderte die Angeschriebenen nun ultimativ auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben und die Kosten des Verfahrens beim Anwalt aus Augsburg zu begleichen (Beträge in unterschiedlicher Höhe werden genannt, oft bis zu 700 Euro).

Dieser ungeheuerliche Vorgang bedeutete eine intensive Arbeitswoche für die JuristInnen der Kammer, weil die Telefone verständlicherweise nicht still standen und die rechtliche Problematik sorgfältig geklärt werden musste (betroffen waren auch KollegInnen aus Hessen und Baden-Württemberg und dementsprechend die dortigen Kammern und zuständigkeitshalber war natürlich auch die KV Bayerns aktiv). Bald war klar, dass die Vorwürfe aus verschiedenen Gründen unhaltbar sind und die Betroffenen wurden seitens der Kammer zur Nichtreaktion gegenüber den Forderungen des Anwalts aufgefordert. Und tatsächlich, kurz vor Fristablauf erklärte der Anwalt auf seiner eigenen Homepage, dass die klagende Kollegin die Beschwerden zurück ziehe und die Abmahnungsschreiben somit gegenstandslos seien und dass bereits gezahlte Beträge zurückgezahlt werden würden.

Das war eine aufregende Woche – für viele KollegInnen, genauso wie für die Kammer und die KV. Ob der Ärger damit erledigt ist und welche Folgen dies für die Urheber dieser Aktion haben wird, wird noch geklärt (aktuelle Infos dazu auf den Homepages der Kammer, der KVB sowie im internen Mitgliederbereich des DGVT-BV).

Heiner Vogel
Landessprecher Bayern

Kontakt:
bayern@dgvt.de; bayern@dgvt-bv.de