Bericht der Landesgruppe Hamburg ('Rosa Beilage' zur VPP 3/2005)
Mittlerweile wurde einvernehmlich zwischen allen Beteiligten eine Verfahrensrichtlinie für die Durchführung der Nachapprobationsprüfungen vereinbart.
Auf Basis dieser Verfahrensrichtlinie können die Betroffenen an einem Prüfungsgespräch vor einer Prüfungskommission der Psychotherapeutenkammer Hamburg teilnehmen. Ziel des Prüfungsgesprächs ist die Klärung der Frage, ob die/der Prüfungsteilnehmer/in die für die eigenverantwortliche und selbstständige Ausübung des Berufs der Psychologischen Psychotherapeuten erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und eine Approbation entsprechend den Übergangsvorschriften des § 12 PsychThG durch die Behörde erteilt werden kann (§ 3 der Verfahrensrichtlinie zur Durchführung der Prüfungsgespräche zur Erteilung der Approbation).
Die Verfahrensrichtlinie ist auf der Homepage der Kammer (www.ptk-hamburg.de ) veröffentlicht.